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   LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10   

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LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10 (https://dejure.org/2010,13252)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10 (https://dejure.org/2010,13252)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. November 2010 - 2 Sa 1035/10 (https://dejure.org/2010,13252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 TzBfG, § 17 TzBfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fall der Vertretung einer Lehrkraft als sachlicher Grund für die wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Befristete Anstellung einer Lehrerin zur Vertretung; Schriftform bei Unterzeichnung durch Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristete Anstellung einer Lehrerin zur Vertretung; Schriftform bei Unterzeichnung durch Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 59/08

    Befristung - Vertretung - Schriftform

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
    Ergibt sich aus den Gesamtumständen, dass der Unterzeichner eines Arbeitsvertrags die Vertragserklärung ersichtlich im Namen eines anderen abgegeben hat, ist von einem Handeln als Vertreter im Sinne des § 164 Abs. 1 BGB auszugehen (vgl. BAG vom 25. März 2009 - 7 AZR 59/08, AP Nr. 58 zu § 14 TzBfG).

    Von Bedeutung sind insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört und verkehrstypische Verhaltensweisen (vgl. BAG vom 25. März 2009 a.a.O. m.w.H.; LAG Düsseldorf vom 15. März 2010 - 16 Sa 882/09, LAGE § 14 TzBfG Nr. 54).

    Die gesetzliche Schriftform ist allerdings nur dann gewahrt, wenn der so ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG vom 25. März 2009 a.a.O.; BAG vom 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07, AP Nr. 83 zu § 1 KSchG 1969).

    Demgegenüber deutet der Zusatz "i.V." darauf hin, dass der Erklärende selbst für den Vertretenen handelt (vgl. BAG vom 25. März 2009 a.a.O.; BAG vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06, AP Nr. 19 zu § 174 BGB) .

    Für die Wahrung der Schriftform ist unerheblich, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (vgl. BAG vom 25. März 2009 a.a.O.; BAG vom 13. Dezember 2007 a.a.O.).

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 529/02

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (vgl. BAG vom 2. Juli 2003 - 7 AZR 529/02, AP Nr. 254 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 5. Juni 2002 - 7 AZR 201/01, AP Nr. 235 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Davon kann grundsätzlich ausgegangen werden, weil in der Regel damit zu rechnen ist, dass der Vertretene nach Beendigung des Urlaubs oder seiner Erkrankung bzw. sonstigen Verhinderung seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird (BAG vom 2. Juli 2003 a.a.O.; BAG vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 431/90, AP Nr. 141 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Dann kann die Befristung unwirksam sein (vgl. BAG vom 2. Juli 2003 a.a.O.; BAG vom 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00, AP Nr. 226 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 27. Juni 2001 - 7 AZR 326/00, EzA § 620 BGB Nr. 178).

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
    Die gesetzliche Schriftform ist allerdings nur dann gewahrt, wenn der so ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG vom 25. März 2009 a.a.O.; BAG vom 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07, AP Nr. 83 zu § 1 KSchG 1969).

    Für die Wahrung der Schriftform ist unerheblich, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (vgl. BAG vom 25. März 2009 a.a.O.; BAG vom 13. Dezember 2007 a.a.O.).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
    Demgegenüber besteht der Streitgegenstand bei einer Klage nach § 17 Satz 1 TzBfG in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine bestimmte Befristungsvereinbarung zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Termin (vgl. BAG vom 16. April 2003 - 7 AZR 119/02, NZA 2004, 283; BAG vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98, BAGE 94, 118).

    Denn gegenüber dem Wortlaut des Klageantrages ist der geäußerte Parteiwille maßgeblich, wie er aus dem Antrag, der Begründung und sonstigen Umständen bei Erhebung der Klage erkennbar wird (BAG v. 16. April 2003 a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2010 - 9 Sa 543/09

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages - Schriftform

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
    Gleiches gilt für den Abschluss eines sogenannten Annexvertrages, der lediglich die Vereinbarung eines anderen Beendigungstermins beinhaltet (vgl. BAG vom 16. März 2005 - 7 AZR 289/04, AP Nr. 16 zu § 14 TzBfG; LAG Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2010 - 9 Sa 543/09, dokumentiert in juris).
  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
    Gleiches gilt für den Abschluss eines sogenannten Annexvertrages, der lediglich die Vereinbarung eines anderen Beendigungstermins beinhaltet (vgl. BAG vom 16. März 2005 - 7 AZR 289/04, AP Nr. 16 zu § 14 TzBfG; LAG Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2010 - 9 Sa 543/09, dokumentiert in juris).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
    Dagegen braucht bei der Prognoseentscheidung grundsätzlich keine Rücksicht darauf genommen zu werden, zu welchem Zeitpunkt mit der Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters zu rechnen ist (BAG vom 6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99, AP Nr. 22 zu § 2 BAT SR 2y).
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
    Davon kann grundsätzlich ausgegangen werden, weil in der Regel damit zu rechnen ist, dass der Vertretene nach Beendigung des Urlaubs oder seiner Erkrankung bzw. sonstigen Verhinderung seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird (BAG vom 2. Juli 2003 a.a.O.; BAG vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 431/90, AP Nr. 141 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 133/79

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
    Die Erhebung einer Klage ist als Prozesshandlung jedoch ebenso auslegungsfähig wie eine private Willenserklärung (vgl. BAG vom 21. Mai 981 - 2 AZR 133/79, AP Nr. 7 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00

    Zur Vertretung als Sachgrund für eine Befristung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
    Dann kann die Befristung unwirksam sein (vgl. BAG vom 2. Juli 2003 a.a.O.; BAG vom 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00, AP Nr. 226 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 27. Juni 2001 - 7 AZR 326/00, EzA § 620 BGB Nr. 178).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

  • LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09

    Zeitbefristung zur Vertretung; Wahrung der Schriftform durch Unterzeichnung der

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 201/01

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

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