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   LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06   

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https://dejure.org/2007,29469
LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06 (https://dejure.org/2007,29469)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06 (https://dejure.org/2007,29469)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 17 Sa 1318/06 (https://dejure.org/2007,29469)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
    Auch ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses darf nicht unberücksichtigt bleiben (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Februar 2001, 2 AZR 15/00, AP Nr. 12 zu § 242 BGB Kündigung).

    Bestehen hierbei spezifische eigene betriebliche, persönliche oder sonstige Interessen des Arbeitgebers, einem bestimmten Arbeitnehmer zu kündigen bzw. anderen vergleichbaren Arbeitnehmern nicht zu kündigen, so ist der durch § 242 BGB vermittelte Grundrechtsschutz des Arbeitnehmers um so schwächer, je stärker die mit der Kleinbetriebsklausel des § 23 Abs. 1 KSchG geschützten Grundrechtspositionen des Arbeitgebers im Einzelfall betroffen sind (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Februar 2001, a.a.O.).

    Um die Nachprüfbarkeit der in Anspruch genommenen Gründe für die vorgenommene Auswahl zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber sie hierbei näher und hinreichend substantiiert darzulegen (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Februar 2001, a.a.O.; Urteil vom 06. Februar 2003, 2 AZR 672/01, AP Nr. 30 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 28. August 2003, 2 AZR 333/02, AP Nr. 17 zu § 242 BGB Kündigung).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21. Februar 2001, a.a.O.) ausgeführt hat, Treuwidrigkeit sei indiziert, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der bei weitem längsten Betriebszugehörigkeit, dem höchsten Alter und den meisten Unterhaltspflichten entlasse, handelt es sich erkennbar um einen aufgeführten Beispielsfall.

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
    Eine gegen das Maßregelungsverbot verstoßende Kündigung wegen einer zulässigen Rechtsausübung liegt vor, wenn die Rechtsausübung für die Kündigung nicht nur in irgendeiner Weise auch ursächlich und nicht nur deren äußerer Anlass, sondern für die Kündigung der tragende Beweggrund, d. h. das wesentliche Motiv gewesen ist (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02. April 1987, 2 AZR 227/86, AP Nr. 1 zu § 612 a BGB; Urteil vom 22. Mai 2003, 2 AZR 426/02, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).

    Dies gilt gerade auch für Kündigungen, auf die der Kündigungsschutz nach dem KSchG keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt würde (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Mai 2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
    Ebenso kann dahinstehen, ob - sollte die Klägerin alleinerziehend sein - sich die besondere Schutzbedürftigkeit der Klägerin als Alleinerziehende (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24. April 1991, 1 BvR 1341/90, AP Nr. 70 zu Art. 12 GG) gegebenenfalls angesichts der die Arbeitnehmerin E auch gegenüber ihrem Ehemann treffenden Unterhaltspflichten relativiert.
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
    Infolge des Ausspruchs einer unwirksamen Kündigung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf, denn der Arbeitgeber unterlässt eine erforderliche und nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung (§ 296 BGB), nämlich die Einrichtung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes und die Zuweisung von Arbeit, damit der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09. August 1984, 2 AZR 374/83, AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteil vom 21. März 985, 2 AZR 201/84, AP Nr. 35 zu § 615 BGB; seither gefestigte Rechtsprechung).
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
    Infolge des Ausspruchs einer unwirksamen Kündigung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf, denn der Arbeitgeber unterlässt eine erforderliche und nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung (§ 296 BGB), nämlich die Einrichtung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes und die Zuweisung von Arbeit, damit der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09. August 1984, 2 AZR 374/83, AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteil vom 21. März 985, 2 AZR 201/84, AP Nr. 35 zu § 615 BGB; seither gefestigte Rechtsprechung).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. Januar 1998, 1 BvL 15/87, AP Nr. 17 zu § 23 KSchG 1969) lässt sich für Kündigungen gegenüber Arbeitnehmern im Kleinbetrieb der Grundsatz, dass das KSchG die Voraussetzungen und Wirkungen des Grundsatzes von Treu und Glauben abschließend geregelt hat, soweit es um den Bestandsschutz und das Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes geht, allerdings nicht uneingeschränkt aufrechterhalten.
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
    Um die Nachprüfbarkeit der in Anspruch genommenen Gründe für die vorgenommene Auswahl zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber sie hierbei näher und hinreichend substantiiert darzulegen (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Februar 2001, a.a.O.; Urteil vom 06. Februar 2003, 2 AZR 672/01, AP Nr. 30 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 28. August 2003, 2 AZR 333/02, AP Nr. 17 zu § 242 BGB Kündigung).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01

    Kleinbetrieb - Auswahlentscheidung - Vergleichbarkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
    Um die Nachprüfbarkeit der in Anspruch genommenen Gründe für die vorgenommene Auswahl zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber sie hierbei näher und hinreichend substantiiert darzulegen (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Februar 2001, a.a.O.; Urteil vom 06. Februar 2003, 2 AZR 672/01, AP Nr. 30 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 28. August 2003, 2 AZR 333/02, AP Nr. 17 zu § 242 BGB Kündigung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2005 - 5 Sa 64/05

    Kündigung, Probezeit, Maßregelungsverbot, Darlegungs- und Beweislast,

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
    Bei der den Kläger für den Verstoß gegen das Maßregelungsverbot treffenden Darlegungs- und Beweislast kann ihm die Beweiserleichterung durch den Anscheinsbeweis zugute kommen, dies insbesondere auch dann, wenn ein zeitlicher Zusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und Ausübung eines Rechts besteht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09. Juli 1992, 6 AZR 507/90, AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Juli 1989, 1 (3) Sa 557/88, LAGE § 612 a BGB Nr. 4; Urteil vom 28. Juni 2005, 5 Sa 64/05, juris).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
    Eine gegen das Maßregelungsverbot verstoßende Kündigung wegen einer zulässigen Rechtsausübung liegt vor, wenn die Rechtsausübung für die Kündigung nicht nur in irgendeiner Weise auch ursächlich und nicht nur deren äußerer Anlass, sondern für die Kündigung der tragende Beweggrund, d. h. das wesentliche Motiv gewesen ist (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02. April 1987, 2 AZR 227/86, AP Nr. 1 zu § 612 a BGB; Urteil vom 22. Mai 2003, 2 AZR 426/02, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 507/90

    Beschäftigungszeit - Unkündbarkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.1989 - 1 (3) Sa 557/88

    Ausübung eines Rechtes; Benachteiligung; Beweislast; Beweiserleichterungen;

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