Rechtsprechung
   LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22948
LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11 (https://dejure.org/2012,22948)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11 (https://dejure.org/2012,22948)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. April 2012 - 2 Sa 1255/11 (https://dejure.org/2012,22948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 2
    Anforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlass der Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. BAG vom 3. Juli 2003 - 2 AZR 617/02, DB 2004, 655; BAG vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96, AP Nr. 42 zu § 2 KSchG 1969).

    die Änderungen müssen geeignet und erforderlich sein, um den Inhalt des Arbeitsvertrages den geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten anzupassen (vgl. BAG vom 3. Juli 2003 a.a.O. und vom 16. Mai 2002 - 2 AZR 292/01, AP Nr. 69 zu § 2 KSchG 1969 m.w.H.).

    Deshalb ist dem Arbeitnehmer das für ihn am wenigsten einschneidende bzw. nachteilige Vertragsangebot zu unterbreiten (vgl. BAG vom 22. September 2005 - 2 AZR 519/04, AP Nr. 10 zu § 81 SGB IX; BAG vom 3. Juli 2003 a.a.O.; APS/Künzl, Kündigungsrecht, 2 Aufl., § 2 Rn 124; KR-Rost, 9. Aufl., § 2 KSchG Rn 106a).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11
    Die Gestaltung des Stellenprofils des zu besetzenden Arbeitsplatzes und der fachlichen Anforderungen an den Stelleninhaber obliegt der unternehmerischen Dispositionsfreiheit des Arbeitgebers, die von den Arbeitsgerichten zu respektieren ist, wenn die geforderten Qualifikationsmerkmale einen nachvollziehbaren Bezug zu den auszuführenden Tätigkeiten haben (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03, AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969).

    Deshalb können solche Umstände ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für eine Stellenprofilierung sein und dem Arbeitgeber kann es deshalb nicht verwehrt werden, eine entsprechende Anforderung an die zu besetzende Stelle und den Stelleninhaber zu formulieren, die dann ein sachliches Anforderungskriterium darstellt, weil sie sich an sachlichen Voraussetzungen für die auszuübende Tätigkeit orientiert (vgl. BAG vom 24. Juni 2004 a.a.O.).

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11
    Deshalb muss es schon beim bisherigen Betriebsinhaber eine selbstständig abtrennbare organisatorische Einheit gegeben sein, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wurde (vgl. BAG vom 7. April 2011 - 8 AZR 730/09, AP Nr. 406 zu § 613 a BGB).

    Der Betriebsteilübergang ergibt sich aus der Wahrung der Identität der übernommenen Einheit beim Erwerber und nicht aus dem Untergang der früheren Identität des Gesamtbetriebs (vgl. BAG vom 7. April 2011 a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - 11 Sa 55/07

    Betriebsteilübergang bei Auslagerung einer Lokalredaktion - Verwirkung des Rechts

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11
    Für eine Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einem Betrieb oder Betriebsteil ist eine ausdrückliche oder konkludente Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers erforderlich (vgl. LAG Bremen vom 21. Juni 2011 - 1 Sa 30/11, dokumentiert in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2007 - 11 Sa 55/07, NZA-RR 566; LAG Düsseldorf Urteil vom 14.05.2004 - 9 (14) Sa 1691/03, LAGE Nr. 4 zu § 613a BGB).
  • LAG Düsseldorf, 14.05.2004 - 9 (14) Sa 1691/03

    Betriebsteilübergang, Zuordnung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11
    Für eine Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einem Betrieb oder Betriebsteil ist eine ausdrückliche oder konkludente Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers erforderlich (vgl. LAG Bremen vom 21. Juni 2011 - 1 Sa 30/11, dokumentiert in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2007 - 11 Sa 55/07, NZA-RR 566; LAG Düsseldorf Urteil vom 14.05.2004 - 9 (14) Sa 1691/03, LAGE Nr. 4 zu § 613a BGB).
  • LAG Bremen, 21.06.2011 - 1 Sa 30/11
    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11
    Für eine Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einem Betrieb oder Betriebsteil ist eine ausdrückliche oder konkludente Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers erforderlich (vgl. LAG Bremen vom 21. Juni 2011 - 1 Sa 30/11, dokumentiert in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2007 - 11 Sa 55/07, NZA-RR 566; LAG Düsseldorf Urteil vom 14.05.2004 - 9 (14) Sa 1691/03, LAGE Nr. 4 zu § 613a BGB).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11
    Keine der angebotenen Änderungen darf sich weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als zur Anpassung an die geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten erforderlich ist (vgl. statt vieler BAG vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04, AP Nr. 81 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung auch des Bundesarbeitsgerichts - von der abzuweichen der Streitfall keinen Anlass gibt - ist der Arbeitgeber nicht gehalten, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung einen freien Arbeitsplatz mit höherwertigen (besseren) Arbeitsbedingungen im Sinne einer Beförderungsstelle anzubieten, da das Arbeitsverhältnis mittels des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur in seinem bisherigen Bestand und Inhalt geschützt werden soll (vgl. BAG vom 23. Februar 2010 - 2 AZR 656/08, AP Nr. 60 zu § 15 KSchG; BAG vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung ; KR-Griebeling a.a.O. Rn 225 m.w.H.).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlass der Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. BAG vom 3. Juli 2003 - 2 AZR 617/02, DB 2004, 655; BAG vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96, AP Nr. 42 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung auch des Bundesarbeitsgerichts - von der abzuweichen der Streitfall keinen Anlass gibt - ist der Arbeitgeber nicht gehalten, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung einen freien Arbeitsplatz mit höherwertigen (besseren) Arbeitsbedingungen im Sinne einer Beförderungsstelle anzubieten, da das Arbeitsverhältnis mittels des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur in seinem bisherigen Bestand und Inhalt geschützt werden soll (vgl. BAG vom 23. Februar 2010 - 2 AZR 656/08, AP Nr. 60 zu § 15 KSchG; BAG vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung ; KR-Griebeling a.a.O. Rn 225 m.w.H.).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht