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   LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06   

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LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06 (https://dejure.org/2009,5689)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06 (https://dejure.org/2009,5689)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 9 Sa 1834/06 (https://dejure.org/2009,5689)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Auslegung des Dienstvertrags eines Chefarztes - Inhalt und Umfang eines Liquidationsrechts für ambulante Notfallbehandlungen - Verpflichtung zur Leistung von Rufbereitschaft - Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § ... 204 Abs. 2 BGB; § 242 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; § 612 Abs. 1 BGB; § 612 Abs. 2 BGB; Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB; Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB; Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB; § 254 ZPO; § 256 Abs. 1 ZPO; § 263 ZPO; § 529 ZPO; § 533 ZPO
    Auskunftsklage zum Liquidationsrecht eines Chefarztes für ambulante Notfallbehandlungen; Abgeltung der Rufbereitschaftsdienste eines Chefarztes; Sachdienlichkeit der Klageerweiterung im Berufungsverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsklage zum Liquidationsrecht eines Chefarztes für ambulante Notfallbehandlungen; Abgeltung der Rufbereitschaftsdienste eines Chefarztes; Sachdienlichkeit der Klageerweiterung im Berufungsverfahren

  • Judicialis

    BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsklage zum Liquidationsrecht eines Chefarztes für ambulante Notfallbehandlungen; Abgeltung der Rufbereitschaftsdienste eines Chefarztes; Sachdienlichkeit der Klageerweiterung im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gültigkeit einer Bereitschaftsdienstklausel für Chefärzte: Gegensätzliche Rechtsprechung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06
    Ein solcher Antrag ist aber unbegründet, wenn er auch nur einen Sachverhalt mitumfaßt, bei dem das begehrte Recht nicht oder nicht ohne Einschränkung bzw. das geleugnete Recht doch oder jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen besteht (vgl. BAG vom 4.7.2007, 4 AZR 491/06, NZA 2008, 307 = AP Nr. 35 zu § 4 TVG, jew. Rn. 30).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06
    Ein derartiger Antrag (Globalantrag) ist als eindeutiges, alle Fallkonstellationen umfassendes Begehren inhaltlich hinreichend bestimmt (vgl. BAG vom 18.9.1991, 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67, zu B III 1 b der Gründe; BAGE 52, 160 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 18.09.1991 - 7 ABR 63/90

    Zugang von Journalisten zum Betriebsratsbüro

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06
    Ein derartiger Antrag (Globalantrag) ist als eindeutiges, alle Fallkonstellationen umfassendes Begehren inhaltlich hinreichend bestimmt (vgl. BAG vom 18.9.1991, 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67, zu B III 1 b der Gründe; BAGE 52, 160 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 der Gründe).
  • BGH, 12.01.1995 - III ZR 136/93

    Rechtsfolgen pflichtwidriger Verfügungen des Dienstverpflichteten über ein

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06
    Lediglich in Fällen, in denen andauernde Pflichtverletzungen vorliegen oder die Zunichtemachung der Ansprüche des Klägers drohen, weil ohne Unterlassungsanspruch irreparable Schäden drohen ( BGH vom 12.01.1995, III ZR 136/93, NJW 1995, 1284 ), können zusätzliche Unterlassungsansprüche wegen vertraglicher Pflichtverletzung in Betracht kommen.
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06
    Sachdienlichkeit ist dann anzunehmen, wenn über weitere Streitgegenstände der Parteien abschließend entschieden und dadurch ein weiterer drohender Rechtsstreit zwischen den Parteien vermieden werden kann (BGH vom 6.4.2004, X ZR 132/02, NJW-RR 2004, 1076, Rn. 11).
  • LAG Hamm, 21.03.1995 - 7 Sa 35/95

    Rücknahme des Einverständnisses zur Teilnahme an kassen-/vertragsrechtlicher

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06
    Ein derartiger Eingriff ist der Beklagten auf Grund des damit verbundenen Eingriffs in Rechte Dritter aus Rechtsgründen unmöglich im Sinne des § 251 Abs. 1 BGB (vgl. LAG Hamm vom 21.03.1995, 7 Sa 35/95; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl. § 251 Rn. 3 b).
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 570/03

    Krankenhausarzt - leitender Arzt - Privatpraxis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06
    Das ist aber bei den vom Kläger geltend gemachten Zeitraum angefallenen Rufbereitschaften von in der Regel fünfmal pro Monat nicht der Fall (vgl. auch BAG vom 20.07.2004, 9 AZR 570/03, EzA § 611 BGB 2002 Krankenhausarzt Nr. 2 Rn. 35 ff.).
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01

    Feststellungsinteresse ausschließlich für die Vergangenheit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06
    Anderenfalls verlangt die klagende Partei lediglich ein Rechtsgutachten, zu dessen Erstellung die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind (vgl. BAG vom 04.09.1986 - 8 AZR 2/94 - Rn. 8, zitiert nach Juris; BAG vom 08.12.1992 - 9 AZR 113/92 - AP Nr. 19 zu § 256 ZPO Rn. 11; BAG vom 19.02.2003 - 4 AZR 708/01 - Rn. 13 ff., zitiert nach Juris; BAG vom 6.6.2007, 4 AZR 411/06, NZA 2008, 1086/1094 = Rn. 68).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06
    Kann über das neue Klagebegehren in der Berufungsinstanz nicht vollständig entschieden werden, ist die Sachdienlichkeit in der Regel jedoch zu verneinen (vgl. BGH vom 05.05.1983, VII ZR 117/82, MDR 1983, 1017 und vom 30.03.1983, VIII ZR 3/82, NJW 1984, 1552).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06
    Nach der vom Bundesgerichtshof vertretenen so genannten Andeutungstheorie dürfen bei der Auslegung von Rechtsgeschäften, für die eine gesetzliche oder wie hier eine gewillkürte Schriftform gilt, außerhalb der Urkunde liegende Umstände allerdings nur berücksichtigt werden, wenn der tatsächliche rechtsgeschäftliche Wille der Parteien in der schriftlichen Erklärung eine wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat (BGH vom 25.03.1983 V ZR 268/81 JR 1984, S. 13/14).
  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 113/92

    Freistellung am Rosenmontag - unzulässige Feststellungsklage

  • BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04

    Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

    Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

  • LAG Hamm, 15.01.2008 - 19 Sa 1398/07
  • BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 171/00

    Bereitschatsdienstvergütung für "Facharzthintergrunddienste

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 358/07

    Baugewerbe - Montage von Gewächshäusern - Urproduktion

  • BGH, 27.03.1996 - XII ZR 83/95

    Fassung von Berufungsanträgen; Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung;

  • LAG München, 26.09.2007 - 7 Sa 353/07

    Verjährungsfristvergleich bei Anspruch aus Alt-Dauerschuldverhältnis

  • BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 476/81
  • LAG Hamm, 15.03.2013 - 18 Sa 1802/12

    Pauschale Abgeltung von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft - Festlegung

    Es kommt hinzu, dass der Kläger, anders als die Oberärzte, zusätzlich zur Grundvergütung Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht und damit ein deutlich höheres Gesamtentgelt erzielt (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06, das dem klagenden Chefarzt aus diesem Grund eine gesonderte Vergütung von Rufbereitschaftsdiensten auch mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz versagt).
  • LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09

    Unbestimmte Vergütungsklausel zur Rufbereitschaft "im üblichen Rahmen"

    Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. Februar 2009 (- 9 Sa 1834/06 - juris).
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