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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05   

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https://dejure.org/2005,9373
LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05 (https://dejure.org/2005,9373)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.11.2005 - 2 Sa 640/05 (https://dejure.org/2005,9373)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. November 2005 - 2 Sa 640/05 (https://dejure.org/2005,9373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Wiedereinstellungsanspruchs; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; ZPO § 265; ; ZPO § 325; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 3; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c; ; KSchG § 4 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Berufung bei fehlender Auseinandersetzung mit angefochtenem Urteil - Rechtskraftwirkung des die Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils bei Betriebsübergang - unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2004 - 2 Sa 493/04

    Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05
    Durch Rechtskraft erlangendes Urteil des erkennenden Gerichts vom 26.10.2004 - 2 Sa 493/04 - wurde die Kündigungsschutzklage gegenüber der Fa. S. abgewiesen mit der Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien zum 31.10.2003 beendet worden ist.

    In den Entscheidungsgründen hat es angegeben, das Rechtsverlangen des Klägers einschließlich seiner Hilfsansprüche scheitere schon daran, dass aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im Verfahren 2 Sa 493/04 feststehe, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Fa. S. mit Ablauf des 31.10.2003 sein Ende gefunden hat.

    Das Arbeitsgericht hat im angefochtenen Urteil unter I. der Entscheidungsgründe unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG die Auffassung vertreten, aufgrund der rechtskräftigen Feststellung des Landesarbeitsgerichts im Verfahren 2 Sa 493/04 stehe fest, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Fa. S. vom 24.04.2003 mit Ablauf des 31.10.2003 sein Ende gefunden hat.

    Wenn das Arbeitsgericht bei dieser Sachverhaltsvariante davon ausgeht, der Inhalt der rechtskräftigen Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 26.10.2004 im Verfahren 2 Sa 493/04 stehe dem Fortsetzungsverlangen des Klägers entgegen, so hätte die Berufungsbegründung dieser Rechtsauffassung entgegentreten müssen.

  • LAG Hamm, 27.03.2003 - 4 Sa 189/02

    Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05
    Dies war weit außerhalb der Einmonatsfrist zur Geltendmachung dieses Verlangens (vgl. hierzu auch LAG Hamm v. 27.03.2003 - 4 Sa 189/02).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05
    Hierbei hat das Arbeitsgericht angenommen, selbst bei der Annahme eines Betriebsübergangs habe der Kläger jedenfalls sein Fortsetzungsverlangen (vgl. hierzu BAG NZA 1997, 757 und NZA 1998, 250) nicht "unverzüglich" entsprechend der Entscheidung des BAG vom 10.12.1998 - 8 AZR 324/97 geltend gemacht.
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05
    Diese Rechtsprechung ist im Falle eines Betriebsübergangs ebenfalls anwendbar (BAG v. 24.05.2005 - 8 AZR 398/04).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05
    Hierbei hat das Arbeitsgericht angenommen, selbst bei der Annahme eines Betriebsübergangs habe der Kläger jedenfalls sein Fortsetzungsverlangen (vgl. hierzu BAG NZA 1997, 757 und NZA 1998, 250) nicht "unverzüglich" entsprechend der Entscheidung des BAG vom 10.12.1998 - 8 AZR 324/97 geltend gemacht.
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05
    Auch hat der 7. Senat des BAG das Bestehen eines Wiedereinstellungsanspruchs nach Ablauf der Kündigungsfrist ausdrücklich verneint (BAG NZA 1998, 254 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05
    Die Berufung muss angeben, weshalb jede Erwägung des Vordergerichts die Entscheidung nicht tragen kann (BGH v. 14.03.2005 - II ZB 31/03, ProzRB 2005, 293; BGH NJW 1998, 3126; BAG, NZA 1998, 959; Schwab, a.a.O.; S. 232).
  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05
    Die Berufung muss angeben, weshalb jede Erwägung des Vordergerichts die Entscheidung nicht tragen kann (BGH v. 14.03.2005 - II ZB 31/03, ProzRB 2005, 293; BGH NJW 1998, 3126; BAG, NZA 1998, 959; Schwab, a.a.O.; S. 232).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZB 31/03

    Anforderungen an die Begründung der Berufung und die Darlegung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05
    Die Berufung muss angeben, weshalb jede Erwägung des Vordergerichts die Entscheidung nicht tragen kann (BGH v. 14.03.2005 - II ZB 31/03, ProzRB 2005, 293; BGH NJW 1998, 3126; BAG, NZA 1998, 959; Schwab, a.a.O.; S. 232).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 12 Sa 356/04

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 2 Sa 640/05
    Hierbei hat sich das Vordergericht der Rechtsauffassung der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz angeschlossen, das in einem Parallelverfahren (12 Sa 356/04) zur Feststellung gelangt ist, dass auch die dortige Klägerin - bei identischer Fristenlage - ihr Fortsetzungsverlangen verspätet geltend gemacht hat.
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