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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2013 - 3 Sa 242/13   

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LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2013 - 3 Sa 242/13 (https://dejure.org/2013,37945)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.09.2013 - 3 Sa 242/13 (https://dejure.org/2013,37945)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. September 2013 - 3 Sa 242/13 (https://dejure.org/2013,37945)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntnis des abhängig beschäftigten Anfechtungsgegners von der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Gläubigerbenachteiligung durch arbeitgeberseitig vorgenommene Lohnzahlungen; Lohnrückstände als Anzeichen drohender Zahlungsunfähigkeit; Unbegründete Zahlungsklage des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kenntnis des abhängig beschäftigten Anfechtungsgegners von der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Gläubigerbenachteiligung durch arbeitgeberseitig vorgenommene Lohnzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 262/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2013 - 3 Sa 242/13
    Dass der Anfechtungsgegner wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit drohte und dass die Handlung die Insolvenzgläubiger benachteiligte, also ihre Befriedigung beeinträchtigte, hat der Insolvenzverwalter zu beweisen (BAG, Urt. v. 6. Oktober 2011 - 6 AZR 262/10 - NZA 2012, 330, 336 m. w. N.).

    Die allgemeinen zivilprozessualen Grundsätze bezüglich der Beweislast und der freien Beweiswürdigung gelten auch im insolvenzrechtlichen Anfechtungsprozess (BAG, Urt. v. 6. Oktober 2011 - 6 AZR 262/10 - NZA 2012, 330, 336 m. w. N.).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2013 - 3 Sa 242/13
    Sie sind Rechtshandlungen des Schuldners (BGH, Urt. v. 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02 - NJW 2003, 3347, 3348).

    b) Durch die Zahlungen wurden die übrigen Gläubiger benachteiligt, § 129 Abs. 1 InsO, da die Insolvenzmasse durch die anfechtbare Handlung verkürzt worden ist und sich die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die fragliche Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BGH, Urt. v. 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02 - NJW 2003, 3347, 3348).

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2013 - 3 Sa 242/13
    Hierfür reicht sowohl bei inkongruenten als auch bei kongruenten Deckungsgeschäften aus, dass der Schuldner sich die Benachteiligung nur als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen hat, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (BGH, Urt. v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01 - Rz. 20).

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt an, dass regelmäßig Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wenn die Liquiditätslücke des Schuldners 10 v. H. oder mehr beträgt, soweit nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass diese Lücke innerhalb von drei Wochen (fast) vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein solches Zuwarten zuzumuten ist (BGH, Urt. v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01 - Rz. 20 m. w. N.).

  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2013 - 3 Sa 242/13
    Für die Annahme zwingend auf Zahlungsunfähigkeit schließen lassender Tatsachen ist dies aber erforderlich, weil der Gläubiger wissen muss, dass der Schuldner von seinen als fällig eingeforderten Verbindlichkeiten einen nicht unwesentlichen Teil derzeit nicht erfüllen kann und auch keine konkreten Aussichten hat, hierfür ausreichende und verwendbare Geldmittel in den nächsten drei Wochen zu erlangen (vgl. BGH, Urt. v. 19. Februar 2009 - IX ZR 62/08 - NJW 2009, 1202, 1204 m. w. N.).
  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/07

    Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2013 - 3 Sa 242/13
    Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die drohende Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH, Urt. v. 8. Oktober 2009 - IX ZR 173/07 - NZI 2009, 847 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2014 - 1 Sa 501/14

    Rückzahlung von Arbeitsvergütung - Insolvenzanfechtung

    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung sind dabei nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO unter Würdigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich bei den subjektiven Tatbestandsmerkmalen der Vorsatzanfechtung um innere, dem Beweis nur eingeschränkt zugängliche Tatsachen handelt, auf die regelmäßig nur mittelbar aus objektiven Tatsachen im Sinne von mehr oder weniger gewichtigen Beweisanzeichen geschlossen werden kann, wobei eine Gesamtwürdigung erforderlich ist und sich eine schematische Betrachtung bietet (BAG 06.10.2011, a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 25.09.2013 - 3 Sa 242/13 -, juris, Rz. 42).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17

    Insolvenzverfahren, Arbeitsvergütung, Rückzahlung, Insolvenzverwalter,

    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung sind dabei nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO unter Würdigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich bei den subjektiven Tatbestandsmerkmalen der Vorsatzanfechtung um innere, dem Beweis nur eingeschränkt zugängliche Tatsachen handelt, auf die regelmäßig nur mittelbar aus objektiven Tatsachen im Sinne von mehr oder weniger gewichtigen Beweisanzeichen geschlossen werden kann, wobei eine Gesamtwürdigung erforderlich ist und sich eine schematische Betrachtung verbietet (BAG 06.10.2011, a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 25.09.2013 - 3 Sa 242/13 -, juris, Rz. 42).
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