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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2009 - 6 Sa 541/09   

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https://dejure.org/2009,19325
LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2009 - 6 Sa 541/09 (https://dejure.org/2009,19325)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.11.2009 - 6 Sa 541/09 (https://dejure.org/2009,19325)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. November 2009 - 6 Sa 541/09 (https://dejure.org/2009,19325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 3 S. 1
    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zur Konkretisierung der Beschäftigung auf einen bestimmten Postleitzahlbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2009 - 6 Sa 541/09
    In dem vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 3.6.2004 - 2 AZR 577/03) entschiedenen Fall hätten die Parteien den Ort der Arbeitspflicht des Klägers vertraglich nicht ausdrücklich geregelt und festgelegt, so dass eine Beschränkung der Sozialauswahl auf die Niederlassung nicht habe abgeleitet werden können.

    Das Arbeitsgericht hat den richtigen Rechtsmaßstab dargestellt (Seite 7 + 8 d. Urteils) und auch erkennen lassen, dass es für die rechtlich geforderte Vergleichbarkeit der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer u. a. auch darauf ankommt, ob der Kläger aufgrund des arbeitgeberseitig bestehenden Direktionsrechts im Tätigkeitsgebiet des Mitarbeiters Z. hätte eingesetzt werden können (vgl. BAG Urteil vom 03.06.2004 - 2 AZR 577/03).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2009 - 6 Sa 541/09
    Nach Ausspruch einer Kündigung ist der Weiterbeschäftigungsanspruch nach der im Übrigen für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des BAG (GS 22.2.85 - GS 1/84)gegeben, der aus § 611, 613 BGB in Verbindung mit § 242 BGB - ausgefüllt durch die Wertentscheidungen der Artikel 1, 2 GG - abgeleitet wird.
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2009 - 6 Sa 541/09
    Unabhängig davon, dass selbst die langjährige Ausübung einer bestimmten Tätigkeit nicht allein für die Annahme einer stillschweigenden Abänderung eines Arbeitsverhältnisses ausreicht und zusätzliche Umstände gefordert werden, wonach der Arbeitnehmer nur noch eine ganz bestimmte Tätigkeit ausschließlich schulden soll (vgl. BAG Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 559/03 = EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit Nr. 5; DLW-Dörner, Arbeitsrecht, 8. Auflage Kapitel 1 Rz. 521 m. w. N.), fehlt es im vorliegenden Fall an einem Ausschließlichkeitscharakter für eine Tätigkeit in den arbeitsvertraglich bezeichneten Postleitzahlgebieten.
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2009 - 6 Sa 541/09
    Im Rahmen der rechtlich geforderten horizontalen Vergleichbarkeit (vgl. BAG 24.05.2005 - 8 AZR 398/04 - = AP BGB § 613 a Nr. 284.) ist weder eine wechselseitige Austauschbarkeit gefordert (vgl. BAG 24.05.2005 a. a. O.) noch eine Identität der Arbeitsplätze; es genügt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit und Ausbildung eine andersartige aber gleichwertige Tätigkeit ausüben kann (vgl. ErfK-Oetker, 10. Auflage, 430 KSchG § 1 Rz. 323 m. w. N.).
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 75/88

    Betriebsbedingte Kündigung durch einen Konkursverwalter - Wirksamkeit der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2009 - 6 Sa 541/09
    Hier genügte das einfache Bestreiten einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl durch den Kläger (vgl. Ascheid/Preis/Schmidt - Kiel, Kündigungsrecht, 3. Aufl., G 1 KSchG Rz. 788 m. w. N. BAG Urteil v. 21.7.1988 = NZA 1989, 264).
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