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   LG Berlin, 18.02.2019 - 65 S 5/19   

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https://dejure.org/2019,23069
LG Berlin, 18.02.2019 - 65 S 5/19 (https://dejure.org/2019,23069)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.02.2019 - 65 S 5/19 (https://dejure.org/2019,23069)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. Februar 2019 - 65 S 5/19 (https://dejure.org/2019,23069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB, § 555a Abs 1 BGB, § 555a Abs 2 Halbs 2 BGB, § 555c BGB
    Wohnraummiete: Anforderungen an die Ankündigung von Instandsetzungsarbeiten nach Mieteranzeige einer defekten Nachtspeicherheizung

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Instandsetzungsankündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Ankündigung von Instandsetzungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhaltungsmaßnahmen müssen frühzeitig angekündigt werden! (IMR 2019, 444)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 17.03.2016 - 65 S 289/15

    Wohnraummiete: Kündigung wegen Verletzung von Duldungspflichten für

    Auszug aus LG Berlin, 18.02.2019 - 65 S 5/19
    7 Die seit dem Mietrechtsänderungsgesetz (2013) ausdrücklich gesetzlich geregelte Ankündigungspflicht von Instandsetzungsarbeiten, die auch zuvor anerkannt war (vgl. BGH Urt. v. 04.03.2009 - VIII ZR 110/08, in Grundeigentum 2009, 646, juris Rn. 16) unterliegt - anders als die Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB - keiner besonderen Form oder Frist, wobei es sich dabei um eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers handelt (vgl. BT-Ds. 17/10485, S. 18), die den Bedürfnissen der Praxis entspricht (vgl. Eisenschmid in : Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., 2018, § 555a Rn. 37, m. w. N. vgl zu alledem auch: Kammer, Urt. v. 17.03.2016 - 65 S 289/15, WuM 2016, 285, nach juris Rn. 8ff.).

    In Abhängigkeit von der Dringlichkeit der Maßnahmen (§ 555a Abs. 2 Hs 2 Alt. 2 BGB) muss dem Mieter in jedem Fall ausreichend Zeit bleiben, sich auf die damit einhergehenden Behinderungen durch notwendige organisatorische Vorsorgemaßnahmen einzustellen (vgl. Eisenschmid in : Schmidt-Futterer, a.a.O. Kammer, Urt. v. 17.03.2016, aaO; Kammer, Urt. v. 17.03.2016 - VIII ZR 289/15, WuM 2016, 285, nach juris Rn. 8ff.).

  • BGH, 04.03.2009 - VIII ZR 110/08

    Duldungspflicht des Mieters bei baulicher Maßnahme in der Wohnung nach

    Auszug aus LG Berlin, 18.02.2019 - 65 S 5/19
    7 Die seit dem Mietrechtsänderungsgesetz (2013) ausdrücklich gesetzlich geregelte Ankündigungspflicht von Instandsetzungsarbeiten, die auch zuvor anerkannt war (vgl. BGH Urt. v. 04.03.2009 - VIII ZR 110/08, in Grundeigentum 2009, 646, juris Rn. 16) unterliegt - anders als die Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB - keiner besonderen Form oder Frist, wobei es sich dabei um eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers handelt (vgl. BT-Ds. 17/10485, S. 18), die den Bedürfnissen der Praxis entspricht (vgl. Eisenschmid in : Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., 2018, § 555a Rn. 37, m. w. N. vgl zu alledem auch: Kammer, Urt. v. 17.03.2016 - 65 S 289/15, WuM 2016, 285, nach juris Rn. 8ff.).
  • LG Berlin, 03.06.2020 - 65 S 205/19

    Wohnungsmietverhältnis: Wirksamkeit einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs unter

    Im Ansatz rechtsfehlerfrei geht das Amtsgericht auch davon aus, dass sich ein Mieter, der sich mit der Annahme der vom Vermieter angebotenen Mangelbeseitigung in Verzug befindet oder sich weigert, diese zu dulden, auf seine Rechte aus §§ 536 Abs. 1, 320 BGB ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berufen kann (vgl. BGH, Urt. V. 10.04.2019 - VIII ZR 12/18, juris Rn. 47; Kammer, Beschl. V. 18.02.2019 - 65 S 5/19, juris Rn. 3).
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