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   LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16   

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https://dejure.org/2017,57644
LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16 (https://dejure.org/2017,57644)
LG Bonn, Entscheidung vom 31.03.2017 - 1 O 226/16 (https://dejure.org/2017,57644)
LG Bonn, Entscheidung vom 31. März 2017 - 1 O 226/16 (https://dejure.org/2017,57644)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Besitzstörung, Mitbesitz, Schadenersatz, Auswechselung Türschloss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der nachträglichen Verhinderung der Erfüllung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Hausverkäufers wegen verbotener Eigenmacht durch Aussperrung des Käufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16
    Ohne einen Nachweis derartiger Anknüpfungstatsachen fehlt es folglich an einer für eine Schadensschätzung (§ 287 Abs. 1 ZPO) geeigneten Grundlage (vgl. etwa zur Darlegungslast von bauzeitverlängernden Behinderungen: OLG Köln, Urteil vom 28.01.2014 - 24 U 199/12 = NZBau 2014, 626ff. = NJW 2014, 3039ff.).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16
    Indes entbindet dies den Beklagten nicht von seiner Zahlungspflicht für den streitgegenständlichen Zeitraum, sondern könnte ihm allenfalls ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB) im Hinblick auf nach Ablauf der Abrechnungsfristen entstehende Vorauszahlungsansprüche verschaffen (vgl. BGH NJW 2006, 2552f.; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 556 Rd.11).
  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 36/09

    Formell wirksame Betriebskostenabrechnung wegen fehlender Möglichkeit zum

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16
    Zwar rechtfertigt der Nutzungscharakter des dem Beklagten eingeräumten Wohnrechts die analoge Anwendung der Abrechnungsfristen des § 556 Abs. 3 BGB auf diesen Vorauszahlungsanspruch (BGH NJW 2009, 3644, 3645 Rd.8ff.).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11

    Besitzschutz: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16
    c) Im Hinblick auf den dem Verfügungsbeklagten an den übrigen Räumen des Objektes zusammen mit der Verfügungsklägerin eingeräumten Mitbesitz (§ 866 BGB) findet ein Besitzschutz nur insoweit statt, als der Mitbesitz durch eine völlige Besitzentziehung gestört beziehungsweise aufgehoben wird (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2012, 625ff.; Palandt/Bassenge, aaO., § 866 Rd.4).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes;

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16
    Zugleich kann dieses Verhalten auch als Verletzung einer Nebenpflicht des Beklagten im Sinne der §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BGB eingestuft werden, alles zu unterlassen, was der Klägerin als Vertragsgläubigerin die erlangten (Besitz-) Vorteile wieder entzieht (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.1989 - III ZR 88/87 = NJW-RR 1990, 141).
  • AG Laufen, 04.02.2016 - 2 C 565/15

    Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16
    Es handelt sich hierbei vielmehr um eine zulässige Nutzung des Objektes zu Wohnzwecken, die den notariell beurkundeten Vereinbarungen der Parteien nicht widerspricht (vgl. auch aus Sicht des WEG und Nachbarrechts: AG Laufen, Urteil vom 04.02.2016 - 2 C 565/15 WEG = BeckRS 2016, 03523; AG Traunstein ZMR 2015, 978; Horst ZMR 2016, 598, 605f.).
  • AG Traunstein, 18.09.2015 - 319 C 1083/15

    Wohnungseigentümer, Abwehranspruch, Eigentümerbeschluss, Unterlassungsanspruch,

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16
    Es handelt sich hierbei vielmehr um eine zulässige Nutzung des Objektes zu Wohnzwecken, die den notariell beurkundeten Vereinbarungen der Parteien nicht widerspricht (vgl. auch aus Sicht des WEG und Nachbarrechts: AG Laufen, Urteil vom 04.02.2016 - 2 C 565/15 WEG = BeckRS 2016, 03523; AG Traunstein ZMR 2015, 978; Horst ZMR 2016, 598, 605f.).
  • LG Bonn, 30.09.2016 - 1 O 155/16

    Wiederholte einstweilige Verfügung, Rechtschutzbedürfnis

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16
    Daraufhin wurde dem Beklagten auf Antrag der Klägerin mit am 17.06.2016 verkündetem Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn - 1 O 155/16 - (Anlage 4 = Bl. ## - ## d.A.) erneut aufgegeben, der Klägerin an dem streitgegenständlichen Grundbesitz Mitbesitz durch die Herausgabe von Schlüsseln einzuräumen.
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