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   LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19   

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LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19 (https://dejure.org/2020,9126)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 30.04.2020 - 11 O 3092/19 (https://dejure.org/2020,9126)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 30. April 2020 - 11 O 3092/19 (https://dejure.org/2020,9126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzklage des Legal-Tech-Anbieters Financialright Gmbh - myRight gegen VW wegen Verstoßes gegen Rechtsdienstleistungsgesetz abgewiesen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abtretung an Financialright: Klage für Schweizer Dieselkunden gegen VW abgewiesen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzklage des Rechtsdienstleisters Financialright gegen VW abgewiesen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzklage des Rechtsdienstleisters Financialright gegen VW abgewiesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzklage des Rechtsdienstleisters Financialright gegen VW wegen Verstoß gegen Inkassoerlaubnis abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LG Braunschweig weist Schadensersatzklage des Rechtsdienstleisters Financialright gegen VW ab - Schwerer Verstoß gegen das Grundprinzip des RDG begründet Nichtigkeit der Abtretung

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klagen gegen VW nach dem Abgasskandal: LG Braunschweig will tausende Myright-Klagen abweisen

Sonstiges

  • lto.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Ein Pyrrhussieg für VW

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2020, 1743
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19
    Zum einen sei die streitgegenständliche Abtretung in Anknüpfung an OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2015, VI-U (Kart) 3/14 (verfügbar bei juris) wegen Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB unter dem Gesichtspunkt nichtig, dass mit der Klägerin eine vermögenslose Partei vorgeschoben werde.

    Zunächst ist die streitgegenständliche Abtretung nicht in Anknüpfung an OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2015, VI-U (Kart) 3/14 (verfügbar bei juris) wegen Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB unter dem Gesichtspunkt nichtig, dass mit der Klägerin als Zessionarin eine vermögenslose Partei vorgeschoben wird:.

  • BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09

    Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19
    Indes: Abgesehen davon, dass dieses Ergebnis - worauf noch einzugehen sein wird - nicht zwingend sein muss, wäre dies der Konzeption des § 3 RDG - einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt - geschuldet und - an der Verfassungsmäßigkeit von § 3 RDG bestehen keine Zweifel (hierzu jeweils zum Rechtsberatungsgesetz: Inkasso I Rn. 30 zur Rechtfertigung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt; Inkasso II Leitsatz lit. 3d), Rn. 9 zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit des Rechtsberatungsgesetzes sowie Rn. 11 und 15 zum Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; Zu § 3 RDG: BVerfG Beschl. v. 22.3.2011 - 2 BvR 983/09, BeckRS 2011, 49813, beck-online: "Das in § 3 RDG statuierte, nach § 20 RDG bußgeldbewehrte Verbot, jenseits gesetzlicher oder gesetzlich fundierter Erlaubnisnormen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen, richtet sich nicht an denjenigen, dem die Leistung erbracht wird; dieser soll durch die Norm gerade geschützt werden.
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 62/89

    Kreishandwerkerschaft I

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19
    Im Übrigen ist es nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 RDG - "durch dieses Gesetz" im Sinne von § 3 RDG - Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Unternehmen und Zusammenschlüsse gestattet Rechtsdienstleistungen zu erbringen (BT-Drs. 16/3655, S. 61), was auch Inkassotätigkeiten umfassen kann (BGH, Urteil vom 12. Juli 1990 - I ZR 62/89 -, juris; Krenzler, Rechtsdienstleistungsgesetz, RDG § 8 Rn. 43, beck-online; BeckOK RDG/Müller, 12. Ed. 1.1.2020, RDG § 8 Rn. 16).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19
    Zudem folgt aus dem Verzicht auf die noch im Regierungsentwurf enthaltene Voraussetzung einer "besonderen" rechtlichen Prüfung des Einzelfalls (BT-Drs. 13/3655, S. 7), dass der Gesetzgeber Abgrenzungsfragen vermeiden wollte, die sich aus einer Bewertung der Beratung nach Schwierigkeit, Intensität oder Besonderheit ergeben können (BGH, Urteil vom 14.01.2016, I ZR 107/14, Rn. 45).
  • LG München I, 07.02.2020 - 37 O 18934/17

    Financialright darf nicht für Lkw-Kartell-Geschädigte klagen: Mehr als 3.000

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19
    cc) Die Beklagte meint weiter in Anlehnung an das Urteil des LG München vom 07.02.2020 (37 O 18934/17, "LKW-Kartell", juris, Rn. 156), dass die Befugnis zur Erbringung von Inkassodienstleistungen überschritten werde, weil das Geschäftsmodell der Klägerin faktisch von vornherein ausschließlich auf eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche, damit aber nicht auf eine außergerichtliche Tätigkeit gerichtet gewesen sei.
  • OLG München, 14.12.2012 - 5 U 2472/09

    Schadensersatzprozess wegen Interviewäußerungen des Vorstandssprechers einer der

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19
    Zum einen kann das sittenwidrige Vorschieben einer vermögenslosen Partei im vorgenannten Sinne nicht angenommen werden, wenn diese über pfändbare werthaltige Ansprüche auf Zufuhr der erforderlichen Mittel gegen Dritte verfügt, die die anfallenden Kosten decken (OLG München, Urteil vom 14.12.2012, 5 U 2472/09, zit. nach juris, Rn. 65 ff.).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19
    Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 20.02.2002, 1 BvR 423/99, 1 BvR 821/00, 1 BvR 1412/01, verfügbar bei juris, im Folgenden: Inkasso I) hat bereits zur Zeit der Geltung des RBerG darauf verwiesen, dass die damalige Inkassoerlaubnis - wie heute - nur dann erteilt werden kann, wenn neben der persönlichen Zuverlässigkeit auch Eignung und genügend Sachkunde vorhanden sind.
  • BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 725/03

    Zum Umfang von im Rahmen von Inkassotätigkeit erlaubter Rechtsberatung

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19
    Schon in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.08.2004, 1 BvR 725/03, zit. nach juris, Rn. 17 (im Folgenden: Inkasso II) war weiter ausdrücklich davon die Rede, dass die Befugnis zur Erbringung von Inkassodienstleistungen auch dann besteht, wenn die Zahlungsverweigerung des Schuldners auf eine von ihm geäußerte Rechtsmeinung beruht.
  • BGH, 13.07.2021 - II ZR 84/20

    Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

    Es sei anerkannt, dass Inkassounternehmen Forderungen auch gerichtlich geltend machen dürften, sofern sie sich eines Rechtsanwalts bedienten (LG Braunschweig, WM 2020, 1743 Rn. 73 ff.; Fries, AcP 221 [2021], 108, 118; Krüger/Seegers, BB 2021, 1031, 1035; Petrasincu/Unseld, NZKart 2021, 280, 283; Römermann, AnwBl Online 2020, 273, 274 f.; Stadler, JZ 2020, 321, 328; Tolksdorf, ZIP 2019, 1401, 1405; Deckenbrock in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl., § 1 Rn. 24c; Rillig in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl., § 10 Rn. 46j).
  • LG Ingolstadt, 07.08.2020 - 41 O 1745/18

    Nichtige Abtretungsvereinbarungen: Myright-Klage gegen Audi abgewiesen

    Die Entscheidung des LG Braunschweig, Urteil v. 30.04.2020 - 11 O 3092/19, (Anl. K 72) sei hingegen ein Musterurteil für einen abgetretenen Fall vergleichbarer Art, da es dort um insgesamt 2000 abgetretene Fahrzeuge nach gleichen Konditionen gegangen sei.

    Die Beklagten berufen sich ferner auf das Urteil des LG Braunschweig vom 30.04.2020, Az. 11 O 3092/19: Dort sei eine Parallelklage mangels Aktivlegitimation der Klägerin abgewiesen worden mit der Begründung, ihr fehle die Sachkunde für das dort allein streitgegenständliche Inkasso ausländischer Forderungen, damit habe sie die Reichweite ihrer Befugnisse nach dem RDG überschritten.

    Insoweit ist der Entscheidung des Landgerichts Braunschweig gemäß Urteil vom 30.04.2020 - 11 O 3092/19 (vorgelegt als Anl. K 72) zu folgen, wonach auch der für die Zedenten drohende vollständige Rechtsverlust, etwa wegen der Gefahr der Verjährung für den Fall, dass bei nachfolgenden Einzelklagen die Einrede der Verjährung erhoben werden sollte, kein Anlass ist, von einer Nichtigkeitsfolge abzusehen:.

  • BGH, 13.06.2022 - VIa ZR 418/21

    Zur Zulässigkeit eines "Sammelklageninkassos" für Schweizer Erwerber im

    Einerseits wird mit dem Berufungsgericht vertreten, es bedürfe dafür (zusätzlich) einer Registrierung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RDG (Henssler in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl., Einleitung Rn. 47m; Valdini, GWR 2018, 231, 232; Sesing/Wagenpfeil EWiR 2020, 461, 462; FS Singer/Henssler, 2021, S. 277).
  • OLG Braunschweig, 07.10.2021 - 8 U 40/21

    Schadensersatzansprüche eines in der Schweiz ansässigen Käufers eines Fahrzeugs

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 30.04.2020 - Az.: 11 O 3092/19 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 30.04.2020 - Az.: 11 O 3092/19 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestellten Betrag, mindestens jedoch CHF 5.394,- nebst Zinsen in Höhe von 5 % p. a. seit dem 30.04.2015 zu zahlen.

    (5) Damit hat die Klägerin ihre Befugnis zur Erbringung von Inkassodienstleistungen überschritten (wie hier auch: Günther in: BeckOK RDG, 17. Edition, Stand 01.04.2021, § 2 RDV, R. 13; Sesing / Wagenpfeil, EWiR 2020, 461; Henssler in: Deckenbrock / Henssler, RDG, 5. Auflage 2021, Einl. Rn. 47 m; Valdini, GWR 2018, 231; Nuys / Gleitsmann, BB 2020, 2441).

  • KG, 12.05.2021 - 5 U 1091/20

    internationales Copyright-Inkasso - Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

    Nichts anderes kann mit Rücksicht auf den in § 1 RDG niedergelegten Schutzzweck des Gesetzes für die auf dem Gebiet der Inkassodienstleistungen erbrachten Rechtsdienstleistungen gelten (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 30. April 2020 - 11 O 3092/19, Rn. 122 bis 129, juris; zustimmend: Sesing/Wagenpfeil in: EWiR 2020, 461, 462; aA Rillig in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021, § 10 Rn. 46z).
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