Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,1395
LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22 (https://dejure.org/2023,1395)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.2023 - 14c O 74/22 (https://dejure.org/2023,1395)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - 14c O 74/22 (https://dejure.org/2023,1395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,1395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.02.2019 - III ZR 115/18

    Fehlerhafte Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Mangel der unterbliebenen Zustellung einer beglaubigten Abschrift einer Klageschrift durch die von der Geschäftsstelle des Gerichts veranlasste Übermittlung einer (mit der Originalurkunde übereinstimmenden) einfachen Abschrift dieses Schriftstücks geheilt (vgl. BGH, Urteil v. 21.02.2019, III ZR 115/18, Rn. 13 m.w.N., zitiert nach juris).

    Gleiches gilt bei der Zustellung lediglich einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift einer Nachweisurkunde im Sinne von § 750 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil v. 21.02.2019, III ZR 115/18, Rn. 13 m.w.N., zitiert nach juris).

    Der Zweck der Zustellung ist es, dem Adressaten angemessene Gelegenheit zu verschaffen, von einem Schriftstück Kenntnis zu nehmen, und den Zeitpunkt der Bekanntgabe zu dokumentieren (vgl. BGH, Urteil v. 21.02.2019, III ZR 115/18, Rn. 13 m.w.N., zitiert nach juris).

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme für den Zustellungsadressaten gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang des betreffenden Schriftstücks bei ihm fest, bedarf es daher besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut des § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (vgl. BGH, Urteil v. 21.02.2019, III ZR 115/18, Rn. 13 m.w.N., zitiert nach juris).

    Richtigerweise wird auch dann, wenn einer Partei entgegen §§ 317 Abs. 1 Satz 1, 169 Abs. 2 Satz 1 ZPO statt einer beglaubigten Abschrift lediglich eine einfache Abschrift einer Beschlussverfügung zugestellt wird, der darin liegende Zustellungsmangel nach § 189 ZPO geheilt, wenn - wie hier - keine Zweifel an der Authentizität und Amtlichkeit der Abschrift bestehen (vgl. dazu BGH, Urteil v. 21.02.2019, III ZR 115/18, Rn. 14, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11.01.2022, 1 BvR 123/21, zitiert nach juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.09.2018, 1 BvR 1783/17, zitiert nach juris) verfassungsrechtlich geboten, den jeweiligen Gegner vor Erlass einer Entscheidung in den gleichen Kenntnisstand zu versetzen wie den Antragsteller, indem auch ihm etwaig erteilte richterliche Hinweise zeitnah mitgeteilt werden.

    Angesichts der Regelung in §§ 936, 922 Abs. 3 ZPO (nach welcher der Beschluss, durch den der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wird, dem Gegner nicht mitzuteilen ist) und der fehlenden Vergleichbarkeit des Streitfalls mit den vom Bundesverfassungsgericht zu § 139 ZPO entschiedenen Fällen (insbesondere zu den Az. 1 BvR 1783/17 und 1 BvR 123/21) war die Antragsgegnerin vorliegend nach den Hinweisen der Kammer zur teilweise fehlenden Erfolgsaussicht der Eilanträge, die sich nur zugunsten der Antragsgegnerin ausgewirkt haben, nicht zwingend noch vor Erlass der mit einer ausführlichen Begründung versehenen Beschlussverfügung zu informieren.

    Überdies hat die Kammer ihre Hinweise ordnungsgemäß dokumentiert und aktenkundig gemacht, so dass sich - ebenfalls anders als jedenfalls in dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall zum Aktenzeichen 1 BvR 1783/17 - nachvollziehbar aus den Akten ergab, wer wann wem gegenüber welchen Hinweis gegeben hat.

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
    Ob das Verfügungsgeschmacksmuster dabei über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln (vgl. vgl. BGH, BGH, Urteil v. 28.01.2016, I ZR 40/14, Rn. 21 - Armbanduhr, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 22.04.2010, Az. I ZR 89/08, Rn. 33 - Verlängerte Limousinen).

    Die weiteren von der Antragsgegnerin in das Verfahren eingeführten Entgegenhaltungen erwecken im Rahmen des vorzunehmenden Einzelvergleichs (vgl. BGH, BGH, Urteil v. 28.01.2016, I ZR 40/14, Rn. 21 - Armbanduhr, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 22.04.2010, Az. I ZR 89/08, Rn. 33 - Verlängerte Limousinen) mit dem Verfügungsgeschmacksmuster jeweils einen anderen Gesamteindruck.

    Dabei ist eine Gewichtung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen Merkmalen danach vorzunehmen, ob sie aus der Sicht des informierten Benutzers für den Gesamteindruck von vorrangiger Bedeutung sind oder in den Hintergrund treten (vgl. BGH, Urt. v. 24.01.2019, I ZR 164/17, Rn. 31 - Meda Gate; BGH, Urt. v. 28.01.2016, I ZR 40/14, Rn. 35 - Armbanduhr).

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
    Ob das Verfügungsgeschmacksmuster dabei über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln (vgl. vgl. BGH, BGH, Urteil v. 28.01.2016, I ZR 40/14, Rn. 21 - Armbanduhr, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 22.04.2010, Az. I ZR 89/08, Rn. 33 - Verlängerte Limousinen).

    Die weiteren von der Antragsgegnerin in das Verfahren eingeführten Entgegenhaltungen erwecken im Rahmen des vorzunehmenden Einzelvergleichs (vgl. BGH, BGH, Urteil v. 28.01.2016, I ZR 40/14, Rn. 21 - Armbanduhr, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 22.04.2010, Az. I ZR 89/08, Rn. 33 - Verlängerte Limousinen) mit dem Verfügungsgeschmacksmuster jeweils einen anderen Gesamteindruck.

  • BVerfG, 11.01.2022 - 1 BvR 123/21

    Verfassungsbeschwerde wegen Verstoß gegen prozessuale Waffengleichheit bei Erlass

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11.01.2022, 1 BvR 123/21, zitiert nach juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.09.2018, 1 BvR 1783/17, zitiert nach juris) verfassungsrechtlich geboten, den jeweiligen Gegner vor Erlass einer Entscheidung in den gleichen Kenntnisstand zu versetzen wie den Antragsteller, indem auch ihm etwaig erteilte richterliche Hinweise zeitnah mitgeteilt werden.

    Angesichts der Regelung in §§ 936, 922 Abs. 3 ZPO (nach welcher der Beschluss, durch den der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wird, dem Gegner nicht mitzuteilen ist) und der fehlenden Vergleichbarkeit des Streitfalls mit den vom Bundesverfassungsgericht zu § 139 ZPO entschiedenen Fällen (insbesondere zu den Az. 1 BvR 1783/17 und 1 BvR 123/21) war die Antragsgegnerin vorliegend nach den Hinweisen der Kammer zur teilweise fehlenden Erfolgsaussicht der Eilanträge, die sich nur zugunsten der Antragsgegnerin ausgewirkt haben, nicht zwingend noch vor Erlass der mit einer ausführlichen Begründung versehenen Beschlussverfügung zu informieren.

  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 164/17

    Prüfung der Verletzung eines Klagemusters durch wettbewerbswidrige Nachahmung;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
    Für die Bejahung der Eigenart eines Geschmacksmusters muss sich der Gesamteindruck, den dieses beim informierten Benutzer hervorruft, nicht von dem Gesamteindruck, den eine Kombination einzelner Elemente von mehreren älteren Geschmacksmustern hervorruft, sondern von dem Gesamteindruck, den ein oder mehrere ältere Geschmacksmuster für sich genommen hervorrufen, unterscheiden (EuGH, GRUR 2014, 774 Rn. 35 - KMF/Dunnes; BGH, Urt. v. 24.01.2019, Az. I ZR 164/17, Rn. 22 - Meda Gate).

    Dabei ist eine Gewichtung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen Merkmalen danach vorzunehmen, ob sie aus der Sicht des informierten Benutzers für den Gesamteindruck von vorrangiger Bedeutung sind oder in den Hintergrund treten (vgl. BGH, Urt. v. 24.01.2019, I ZR 164/17, Rn. 31 - Meda Gate; BGH, Urt. v. 28.01.2016, I ZR 40/14, Rn. 35 - Armbanduhr).

  • BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18

    Sportbrille

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
    Durch die Abbildung von Schwarz-Weiß-Zeichnungen erlangt der Anmelder durch eine einzige Anmeldung einen weiten Design-Schutz für die Form eines Gegenstands gänzlich unabhängig von der Farbgebung (vgl. BGH, Urteil v. 20.12.2018, I ZB 26/18, Rn. 22 - Sportbrille, zitiert nach juris).
  • EuG, 20.10.2021 - T-823/19

    JMS Sports/ EUIPO - Inter-Vion (Élastique pour cheveux en spirale)

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
    Insoweit folgt schließlich auch nichts anderes aus der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des EuG (EuG, Urt. v. 20.10.2021, T-823/19, Rn. 59 und 60).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09

    ICE

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
    Die Verletzungsprüfung nach Art. 10 Abs. 1 GGV erfordert, dass der Schutzumfang des Geschmacksmusters bestimmt sowie sein Gesamteindruck und derjenige des angegriffenen Musters ermittelt und verglichen werden (vgl. BGH, Urt. v. 07.04.2011, I ZR 56/09, Rn. 34 - ICE).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
    Denn für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Geschmacksmusters ist es grundsätzlich unerheblich, woraus sich dessen Eigenart im Einzelnen ergibt; der Schutzumfang hängt nicht vom Grad der Eigenart des Geschmacksmusters ab (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2010, I ZR 71/08, Rn. 11 ff. - Untersetzer).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-345/13

    Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18

    Umfang des Grundrechts auf Waffengleichheit im Prozess

  • BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20

    Ablehnung eines isoliert gestellten Eilantrags in einer Zivilsache -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht