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   LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 171/15   

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https://dejure.org/2017,15744
LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 171/15 (https://dejure.org/2017,15744)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2017 - 4a O 171/15 (https://dejure.org/2017,15744)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2017 - 4a O 171/15 (https://dejure.org/2017,15744)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 171/15
    Ausgangspunkt ist dabei der Wortlaut der Erklärung und der diesem zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwillen (BGH, Urt. v. 06.07.2005, Az.: VIII ZR 136/04, Rn. 28, zitiert nach juris), es sind jedoch weiter auch die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden, für den Erklärungsempfänger erkennbaren Begleitumstände des Vertragsschlusses einzubeziehen (Ellenberger, in: Palandt, BGB, Kommentar, 76. Auflage, 2017, § 133, Rn. 15).

    Obwohl die Erklärung mit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (BGH, Urt. v. 06.07.2005, Az.: VIII ZR 136/04, Rn. 29, zitiert nach juris).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 171/15
    Die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichtete und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (BGH, NJW 2005, 3141 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 171/15
    Einen solchen Willen der Vertragsschließenden trägt auch die Klägerin nicht vor, obwohl sie insoweit - entgegen § 139 BGB - wegen der Vereinbarung in Ziff. 17.1 FAA die Darlegungs- und ggf. die Beweislast trägt (BGH, GRUR 2004, 353 - Tennishallenpacht).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 171/15
    Nach §§ 133, 157 BGB - gem. Ziff. 15.1 der Grundvereinbarung (Anlage rop1/ Anlage rop 1a) ist deutsches Recht anzuwenden - ist bei der Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen der wirkliche Wille der Vertragsschließenden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu erforschen (BGH, Urt. v. 19.01.2000, Az.: VIII ZR 275/98, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.09.2005 - X ZR 62/03

    Erledigung der Hauptsache durch Verlust des wirtschaftlichen Interesses einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 171/15
    Insoweit ist zu beachten, dass der Verstoß einer Klausel gegen kartellrechtliche Vorschriften, grundsätzlich allein die Unwirksamkeit dieser Klausel (gem. Art. 101 Abs. 2 AEUV bzw. gem. § 134 BGB) zur Folge hat (BGH, GRUR 2006, 223 (224); Ullmann/ Deichfuß, in: Benkard, PatG, Kommentar, 11. Auflage, 2015, § 15, Rn. 261).
  • LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15

    Schadensersatzanspruch durch Abschluss eines Lizenzvertrags

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 171/15
    So schreibt der Prozessbevollmächtigte der Klägerin in einer Email vom 21.06.2010 (Anlage B22 in dem Verfahren 4a O 172/15, deren Akten beigezogen wurden; Hervorhebungen diesseits):.
  • LG Düsseldorf, 23.03.2017 - 4a O 172/15

    Schadensersatzanspruch durch Abschluss eines Lizenzvertrags

    Auch die G-AB vergab schließlich Unterlizenzen an Patenten der H-Gruppe, beispielsweise durch Vertrag mit der Elegant Ltd. vom 08.12.2015 (Anlage rop5/ Anlage rop5a in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 4a O 171/15, dessen Akten beigezogen waren).
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