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   LG Frankfurt/Main, 20.03.2014 - 2/24 O 225/13   

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https://dejure.org/2014,38032
LG Frankfurt/Main, 20.03.2014 - 2/24 O 225/13 (https://dejure.org/2014,38032)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.03.2014 - 2/24 O 225/13 (https://dejure.org/2014,38032)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. März 2014 - 2/24 O 225/13 (https://dejure.org/2014,38032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Reisepreisminderungsanspruch und Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude bei Rückflug

  • reise-recht-wiki.de

    Rückflug in "Economy Class" statt gebuchter "Business-Class"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Business-Class gebucht - Economy geflogen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Business-Class gebucht, Economy geflogen - Flugzeug ohne Business-Class kommt den Reiseveranstalter teuer zu stehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Economy-Class statt gebuchter Business-Class: Pauschalreisender hat Anspruch auf Rückzahlung des Business-Class-Zuschlags und Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude - Langstreckenflug in Economy-Class statt Business-Class stellt erhebliche Reisebeeinträchtigung ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 54
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2014 - 24 O 225/13
    Denn die Reise- und Zahlungsbedingungen sind bereits nicht durch einen Hinweis auf den Katalog, in dem diese nach dem Vortrag der Beklagten abgedruckt waren, noch in sonstiger Weise identifiziert (vgl. BGH, NJW 2009, 1486 Rn. 12).

    Entsprechend kann sich die Beklagte auf der Grundlage ihres Vortrags auch deshalb nicht auf die Einbeziehung der genannten Klausel in den Reisevertrag berufen, da eine Einbeziehung gemäß §§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB, 6 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 BGB-InfoV voraussetzte, dass die Beklagte der Klägerin vor Reisebeginn jedenfalls einen Katalog, der die genannten Bedingungen enthielt, zur Verfügung gestellt und bei Buchung im Reisebüro der Klägerin ausgehändigt hätte (BGH, NJW 2009, 1486 Rn. 12).

    Eine Begrenzung der Haftung in diesem Sinn ist auch die zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit entsprechender Schadenersatzansprüche durch Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen (BGH, NJW 2009, 1486 Rn. 17).

    Diese Möglichkeit zur Verkürzung im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht jedoch nur in den Grenzen des § 309 Nr. 7 BGB (BGH, NJW 2009, 1486 Rn. 18).

  • BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09

    Zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen nutzlos aufgewendeter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2014 - 24 O 225/13
    Dieses Forderungsrecht besteht grundsätzlich nicht nur hinsichtlich der Primärleistung, sondern auch für Sekundäransprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (BGH, NJW 2010, 2950 Rn. 15).

    Es handelt sich vielmehr um eine besondere Ausprägung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung, der dafür zugebilligt wird, dass der mit der Reise in einem weiteren Sinne angestrebte "Erfolg" nicht eingetreten ist (vgl. BGH, NJW 2010, 2950 Rn. 15).

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2014 - 24 O 225/13
    Dass mit der Entschädigung in Geld der immaterielle Schaden, insbesondere die entgangene Urlaubsfreude, ausgeglichen, zwingt nicht zu einer Einordnung des Anspruchs als höchstpersönlich, zumal die Anknüpfung der Anspruchshöhe an den Reisepreis taugliches Bemessungskriterium (BGH, BGHZ 161, 389, 398 f.).
  • BGH, 14.05.2013 - X ZR 15/11

    Zur Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2014 - 24 O 225/13
    Eine bestimmte Minderungsquote ist nicht Voraussetzung für die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise (BGH, NJW 2013, 3170 Rn. 34, 35).
  • LG Frankfurt/Main, 19.11.1990 - 24 S 95/90

    Prospektwidrige Beförderung im Flugzeug als Reisemangel L

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2014 - 24 O 225/13
    Wenn die Klägerin in dieser Situation ohne vorherigen Versuch einer Kontaktaufnahme mit der Beklagten das Flugzeug bestiegen, handelten sie jedenfalls nicht sorgfaltspflichtwidrig (vgl. auch LG Frankfurt am Main, NJW-RR 1991, 316, 317).
  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22

    Economy- statt Business-Class für die Kanada-Rundreise

    Dabei ist neben dem Anteil des Mangels in Relation zur gesamten Reiseleistung auch zu berücksichtigen, wie sich der Mangel für den Reisenden ausgewirkt hat (vgl. BGH NJW 2013, 3170; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.3.2014 - 2-24 O 225/13 = NJW-RR 2015, 54, 55 - zu einer erheblichen Beeinträchtigung bei einem Downgrade von der Business- in die Economy-Class).

    Der Kläger hat, verfolgt mit dem Klageantrag zu 2) auch ein eigenes Forderungsrecht aus § 651n Abs. 2 BGB auf Zahlung einer Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit in der geltend gemachten Höhe an seine Ehefrau, § 335 BGB, für die er die Reise - als Vertrag zugunsten Dritter - gebucht hatte (vgl. BGH, Urteil vom 26.5.2010 - Xa ZR 124/09 = NJW 2010, 2950, 2951, Rz. 14 f., LG Frankfurt a. M. Urt. v. 22.5.2019 - 2-24 O 106/17, BeckRS 2019, 15404 Rn. 89; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.3.2014 - 2-24 O 225/13 = NJW-RR 2015, 54).

    § 335 BGB ist auch auf Sekundäransprüche anwendbar (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.3.2014 - 2-24 O 225/13 = NJW-RR 2015, 54; Grüneberg/Grüneberg, BGB-Kommentar, 82. Aufl. 2023, § 335 Rz. 2).

  • AG Bremen, 20.04.2021 - 9 C 30/21

    Bestehen eines Rückzahlungsanspruchs aus abgetretenem Recht wegen Annullierung

    Der Rückzahlungsanspruch nach Art. 8 I a der Verordnung EG Nr. 261/04 (entspricht im Ergebnis § 812 BGB) ist entgegen der Rechtsansicht der Klägerseite kein höchstpersönlicher Anspruch (vgl. LG Frankfurt, NJW-RR 2015, 54 für Pauschalreise).
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