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   LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70 Ks   

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LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70 Ks (https://dejure.org/1981,36716)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.02.1981 - 4 Js 773/70 Ks (https://dejure.org/1981,36716)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Februar 1981 - 4 Js 773/70 Ks (https://dejure.org/1981,36716)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Erschiessungen von Häftlingen im KL Lagischa sowie während des Evakuierungsmarsches von dem KL Golleschau nach Loslau

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.10.1969 - 2 StR 57/69

    Verjährung eines Mordversuchs - Hindernis der Strafverfolgung - Begehung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70
    Das entspricht den insoweit aufgestellten Grundsätzen der Rechtsprechung - so etwa in den Entscheidungen BGH NJW 1970, 154; 1962, 2303; 1963, 1627.

    begangen, vom "Führerwillen" gedeckt waren (vgl. BGH NJW 1970, 154; 1962, 2308; 1963, 1627), so dass es nicht darauf ankommt, ob Tötungen strafrechtlich verfolgt wurden, die nicht vom Führerwillen gedeckt waren.

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70
    Nach dieser gemilderten Strafe - also im Höchstmass fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe (§ 49 Abs. 1 StGB) - richtet sich die Verjährungsfrist (vgl. BGHSt 22, 375, 381 f - für den damaligen § 50 Abs. 2 StGB, der dem § 28 Abs. 1 n.F. entspricht - vgl. auch BGH-Entscheidung vom 7.4.1970 - 5 StR 308/69 und 5 StR 60/72 vom 23.4.1971 ; vgl. auch BGH-Urteil vom 6.11.1979 - 5 StR 273/79 - und BGH-Urteil vom 18.5.1971 - 1 StR 110/70 ).
  • BGH, 07.04.1970 - 5 StR 308/69

    Beihilfe zum Mord - Vernichtung der Juden - Straftaten im Dritten Reich -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70
    Nach dieser gemilderten Strafe - also im Höchstmass fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe (§ 49 Abs. 1 StGB) - richtet sich die Verjährungsfrist (vgl. BGHSt 22, 375, 381 f - für den damaligen § 50 Abs. 2 StGB, der dem § 28 Abs. 1 n.F. entspricht - vgl. auch BGH-Entscheidung vom 7.4.1970 - 5 StR 308/69 und 5 StR 60/72 vom 23.4.1971 ; vgl. auch BGH-Urteil vom 6.11.1979 - 5 StR 273/79 - und BGH-Urteil vom 18.5.1971 - 1 StR 110/70 ).
  • BGH, 28.03.1972 - 5 StR 60/72

    Erschiessung von insgesamt mindestens 193 Polen und Juden als Vergeltung für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70
    Nach dieser gemilderten Strafe - also im Höchstmass fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe (§ 49 Abs. 1 StGB) - richtet sich die Verjährungsfrist (vgl. BGHSt 22, 375, 381 f - für den damaligen § 50 Abs. 2 StGB, der dem § 28 Abs. 1 n.F. entspricht - vgl. auch BGH-Entscheidung vom 7.4.1970 - 5 StR 308/69 und 5 StR 60/72 vom 23.4.1971 ; vgl. auch BGH-Urteil vom 6.11.1979 - 5 StR 273/79 - und BGH-Urteil vom 18.5.1971 - 1 StR 110/70 ).
  • BGH, 18.05.1971 - 1 StR 110/70

    Revisionsgrund der Vorwegnahme des Sachergebnisses - Revisionsgrund der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70
    Nach dieser gemilderten Strafe - also im Höchstmass fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe (§ 49 Abs. 1 StGB) - richtet sich die Verjährungsfrist (vgl. BGHSt 22, 375, 381 f - für den damaligen § 50 Abs. 2 StGB, der dem § 28 Abs. 1 n.F. entspricht - vgl. auch BGH-Entscheidung vom 7.4.1970 - 5 StR 308/69 und 5 StR 60/72 vom 23.4.1971 ; vgl. auch BGH-Urteil vom 6.11.1979 - 5 StR 273/79 - und BGH-Urteil vom 18.5.1971 - 1 StR 110/70 ).
  • BGH, 06.11.1979 - 5 StR 273/79

    Unerreichbarkeit eines Beweismittels bei Ablehnung des Aussage von ausländischen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70
    Nach dieser gemilderten Strafe - also im Höchstmass fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe (§ 49 Abs. 1 StGB) - richtet sich die Verjährungsfrist (vgl. BGHSt 22, 375, 381 f - für den damaligen § 50 Abs. 2 StGB, der dem § 28 Abs. 1 n.F. entspricht - vgl. auch BGH-Entscheidung vom 7.4.1970 - 5 StR 308/69 und 5 StR 60/72 vom 23.4.1971 ; vgl. auch BGH-Urteil vom 6.11.1979 - 5 StR 273/79 - und BGH-Urteil vom 18.5.1971 - 1 StR 110/70 ).
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70
    Die Beweggründe sind dann als niedrig anzusehen, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Anschauung verächtlich sind und auf tiefster Stufe stehen (vgl. BGHSt 3, 133; 2, 63).
  • BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65

    Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70
    Insoweit ergibt sich aus dem gemäss Art. 309 Abs. 5 EGStGB entsprechend geltenden § 78 Abs. 4 StGB nichts Abweichendes, weil diese Vorschrift (Verjährungsfrist nach der Haupttat) eben nur dann eingreifen würde, wenn es sich nicht um täterbezogene persönliche Merkmale handelte, welche dem Gehilfen bei der Tat fehlen (BGHSt 20, 227).
  • BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai,

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70
    nach § 4 in Verbindung mit § 1 der - für NS-Verfahren als wirksam anerkannten (BGH GA 64, 78 und BGH NJW 1962, 2209) - Gewaltverbrecher-Verordnung vom 5.7.1939, die gemäss der Verordnung vom 6.6.1940 auch in den eingegliederten Ostgebieten Geltung hatte, grundsätzlich die Strafe des Haupttäters als für den Gehilfen zulässig.
  • BGH, 30.04.1969 - 4 StR 105/69
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.02.1981 - 4 Js 773/70
    Die gegen den Angeklagten in der Volksrepublik Polen auf Grund des Urteils des Landgerichts Wadowice vom 24.10.1947 - durch das übrigens kein einer heutigen Bestrafung entgegenstehender Strafklageverbrauch eingetreten ist (BGHSt 6, 177; BGH NJW 1969, 1542) - vollstreckte Strafe von sieben Jahren Gefängnis, die der Angeklagte vollständig verbüsst hat, ist auf die verhängte Jugendstrafe anzurechnen (§ 51 Abs. 3 StGB in Verbindung mit § 2 JGG).
  • BGH, 28.05.1963 - 1 StR 540/62

    Strafbarkeit wegen Beachtung von Führerbefehlen - Befolgen eines als

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