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   LG Freiburg, 21.02.2017 - 5 O 226/16   

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https://dejure.org/2017,63583
LG Freiburg, 21.02.2017 - 5 O 226/16 (https://dejure.org/2017,63583)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21.02.2017 - 5 O 226/16 (https://dejure.org/2017,63583)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 5 O 226/16 (https://dejure.org/2017,63583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 346 Abs 1 BGB, § 355 Abs 2 S 1 BGB, § 357 Abs 1 S 1 BGB, § 491 BGB
    Altverträge einer Sparkasse über Verbraucherdarlehen: Widerrufsrecht bei unechter Abschnittsfinanzierung mit Einräumung eines neuen Kapitalnutzungsrechts; Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot in der Widerrufsbelehrung; Verwirkung des Widerrufsrechts infolge Abgabe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Freiburg, 21.02.2017 - 5 O 226/16
    Auch die Fußnote Nummer 2 ("Bitte Frist im Einzelfall prüfen") verstößt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegen das Deutlichkeitsgebot (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016, Az. XI ZR 564/15, juris) .

    Die Beklagte kann sich auch nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoVO a.F. berufen, da sie den Text der Widerrufsbelehrung im Abschnitt "Finanzierte Geschäfte" einer inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat, die die Gesetzlichkeitsfiktion entfallen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016, Az. XI ZR 564/15, juris; Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.2.2015, Az. 4 U 144/14, juris).

    Zu dem Zeitablauf müssen aber besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15, juris; vom 12.7.2016, Az. XI ZR 501/15, juris; vom 12.7.2016 , Az. XI ZR 564/15, juris).

    Allein aufgrund eines laufend vertragstreuen Verhaltens des Verbrauchers kann der Unternehmer ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, der Verbraucher werde seine auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen, nicht bilden, und zwar ungeachtet der Frage, wie gewichtig der Fehler ist, der zur Wirkungslosigkeit der Widerrufsbelehrung führt (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 564/15, juris).

    Es ist ihr während der Schwebezeit bei laufenden Vertragsbeziehungen jederzeit möglich und zumutbar, durch eine Nachbelehrung des Verbrauchers die Widerrufsfrist in Gang zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2016, Az. XI ZR 564/15, juris).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Freiburg, 21.02.2017 - 5 O 226/16
    Zu dem Zeitablauf müssen aber besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15, juris; vom 12.7.2016, Az. XI ZR 501/15, juris; vom 12.7.2016 , Az. XI ZR 564/15, juris).

    Eine Nachbelehrung ist indessen nach Vertragsbeendigung sinnvoll nicht mehr möglich, weil die Willenserklärung des Verbrauchers, deren fortbestehende Widerruflichkeit in das Bewusstsein des Verbrauchers zu rücken Ziel der Nachbelehrung ist, für den Verbraucher keine in die Zukunft gerichteten wiederkehrenden belasteten Rechtsfolgen mehr zeitigt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016, Az. XI ZR 501/15, juris; vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15, juris).

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus LG Freiburg, 21.02.2017 - 5 O 226/16
    Zu dem Zeitablauf müssen aber besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15, juris; vom 12.7.2016, Az. XI ZR 501/15, juris; vom 12.7.2016 , Az. XI ZR 564/15, juris).

    Eine Nachbelehrung ist indessen nach Vertragsbeendigung sinnvoll nicht mehr möglich, weil die Willenserklärung des Verbrauchers, deren fortbestehende Widerruflichkeit in das Bewusstsein des Verbrauchers zu rücken Ziel der Nachbelehrung ist, für den Verbraucher keine in die Zukunft gerichteten wiederkehrenden belasteten Rechtsfolgen mehr zeitigt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016, Az. XI ZR 501/15, juris; vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15, juris).

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus LG Freiburg, 21.02.2017 - 5 O 226/16
    Der Einwand der Verwirkung ist dabei nicht generell ausgeschlossen, wenn dem Berechtigen sein Recht nicht bekannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.3.2007, Az. V ZR 190/06, juris; vom 27.6.1957, Az. II ZR 15/56, juris).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Freiburg, 21.02.2017 - 5 O 226/16
    Die in den hier streitgegenständlichen Widerrufsbelehrungen verwendete Formulierung, die Frist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vergleiche BGH NJW 2010, 989; NJW 2012, 3298; NJW-RR 2013, 885) nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F.
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Freiburg, 21.02.2017 - 5 O 226/16
    Die in den hier streitgegenständlichen Widerrufsbelehrungen verwendete Formulierung, die Frist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vergleiche BGH NJW 2010, 989; NJW 2012, 3298; NJW-RR 2013, 885) nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F.
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

    Auszug aus LG Freiburg, 21.02.2017 - 5 O 226/16
    Zwar steht einem Verbraucher bei einer unechten Abschnittsfinanzierung kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge gemäß § 495 Abs. 1, § 355 BGB zu, wenn nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist mit der darlehensgebenden Bank lediglich neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden und die Konditionenanpassung entsprechend dem ursprünglich geschlossenen Darlehensvertrag vollzogen wird und dem Verbraucher damit kein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird (BGH, Urteil vom 28. Mai 2013, Az. XI ZR 6/12, juris; BGH, Beschluss vom 07.06.2016, Az. XI ZR 385/15, juris).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus LG Freiburg, 21.02.2017 - 5 O 226/16
    Der Einwand der Verwirkung ist dabei nicht generell ausgeschlossen, wenn dem Berechtigen sein Recht nicht bekannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.3.2007, Az. V ZR 190/06, juris; vom 27.6.1957, Az. II ZR 15/56, juris).
  • BGH, 07.06.2016 - XI ZR 385/15

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

    Auszug aus LG Freiburg, 21.02.2017 - 5 O 226/16
    Zwar steht einem Verbraucher bei einer unechten Abschnittsfinanzierung kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge gemäß § 495 Abs. 1, § 355 BGB zu, wenn nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist mit der darlehensgebenden Bank lediglich neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden und die Konditionenanpassung entsprechend dem ursprünglich geschlossenen Darlehensvertrag vollzogen wird und dem Verbraucher damit kein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird (BGH, Urteil vom 28. Mai 2013, Az. XI ZR 6/12, juris; BGH, Beschluss vom 07.06.2016, Az. XI ZR 385/15, juris).
  • BGH, 17.01.2013 - III ZR 145/12

    Widerruf von Teilzahlungsgeschäften: Unwirksamkeit der Belehrung über den Beginn

    Auszug aus LG Freiburg, 21.02.2017 - 5 O 226/16
    Die in den hier streitgegenständlichen Widerrufsbelehrungen verwendete Formulierung, die Frist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vergleiche BGH NJW 2010, 989; NJW 2012, 3298; NJW-RR 2013, 885) nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F.
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2015 - 4 U 144/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wegfall des Widerrufsrechts bei vertraglicher

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