Rechtsprechung
   LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50076
LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19 (https://dejure.org/2019,50076)
LG Hagen, Entscheidung vom 18.07.2019 - 21 O 20/19 (https://dejure.org/2019,50076)
LG Hagen, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - 21 O 20/19 (https://dejure.org/2019,50076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,50076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.12.2015 - VIII ZR 349/14

    Formularmäßiger Gasbelieferungsvertrag: Inhaltskontrolle für eine fingierte

    Auszug aus LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19
    Wegen der Anwendbarkeit von § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG auf die (unabhängig von deren Wirksamkeit) einseitig ausgeübte Vertragsübernahme stand den Kunden der F2 eG nach § 41 Abs. 3 S. 2 EnWG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches unbefristet, allerdings nur bis zur Wirksamkeit der Vertragsänderung ausgeübt werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2015, Az. VIII ZR 349/14 = NJW 2016, 2101 Tz. 15; Heinlein/Weitenberg, in: Danner/Theobald, Energierecht, § 41 EnWG Rn. 54; Rasbach, in: Kmemt, Energiewirtschaftsgesetz, 2. Aufl., § 41 EnWG Rn. 12) und unabhängig bzw. neben der AGB-rechtlichen Regelung (vgl. Heinlein/Weitenberg, in: Danner/Theobald, Energierecht, § 41 EnWG Rn. 2) des § 4 Abs. 6 der XXX AGB bestand.

    Schließlich könnte die Klausel bei dieser Auslegung nicht hinreichend auf § 41 Abs. 3 S. 2 EnWG abgestimmt sein, da diese Norm bei der AGB-rechtlichen Prüfung nach §§ 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB kumulativ zu § 309 Nr. 10 BGB zu beachten ist (vgl. etwa BGH, NJW 2016, 2101 Tz. 10).

  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 163/16

    Stromverträge: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

    Auszug aus LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19
    Dem steht nicht bereits entgegen, dass es im Ergebnis um keine Preisänderung geht, da der Begriff der Vertragsbedingungen weiter zu verstehen ist (vgl. Schöne, in: Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Stromlieferungsverträge, Rn. 346), Unter Vertragsänderungen versteht das BGB, das diese Vorgänge in § 311 Abs. 1 BGB genauer als Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses beschreibt, jede die vertraglichen Regelungen abändernden Absprachen der Parteien, gleich ob sie etwa den gesamten Inhalt des Schuldverhältnisses oder nur einzelne daraus resultierende Ansprüche betreffen, ob sie sich auf Haupt- oder Nebenpflichten beziehen, oder ob sie eine Erweiterung und/oder Beschränkung der Leistungs- oder Rücksichtnahmepflichten einzelner oder aller Vertragspartner betreffen, solange die Identität des bestehenden Vertrags gewahrt bleibt (BGH, NJW-RR 2017, 1206 Tz. 12).

    Insofern ist die Interessenlage mit der vertraglichen Einräumung eines einseitigen flexiblen Preisanpassungsrechts vergleichbar, bei der die Einseitigkeit bejaht worden ist (vgl. zu Preisanpassungsklauseln BGH, NJW-RR 2017, 1206 Tz. 15; Heinlein/Weitenberg, in: Danner/Theobald, Energierecht, § 41 Rn. 53; Rasbach, in: Kmemt, Energiewirtschaftsgesetz, 2. Aufl., § 41 EnWG Rn. 11).

  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10

    Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

    Auszug aus LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19
    Voraussetzungen und Rechtsfolgen müssen dabei im Rahmen des Möglichen nämlich so genau umrissen sein, dass dem Verwender keine ungerechtfertigten Spielräume bleiben (BGH, NJW-RR 2011, 1618 Tz. 27).
  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14

    Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung

    Auszug aus LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19
    Die Abmahnkosten sind von dem Beklagten allerdings als Schaden im Sinne des § 9 UWG (vgl. BGH, GRUR 2016, 730 Tz. 75) zu erstatten, weil jedenfalls das Beseitigungsverlangen, wonach die angeschrieben Kunden darüber zu informieren waren, dass das Sonderkündigungsrecht nicht am 08.02.2019 abgelaufen ist, berechtigt war und schon isoliert den Gegenstandswert von 20.000,00 EUR erreichte.
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 9 U 58/06

    Gewerberaummietvertrag für Einzelhandelsgeschäft in Einkaufszentrum: Wegfall der

    Auszug aus LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19
    Unabhängig von der umstrittenen Frage, ob der Einwand der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen des § 275 Abs. 1 BGB erheblich ist (vgl. hierzu einerseits OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2006, Az. 9 U 58/06 = BeckRS 2006, 13578, andererseits OLG Celle, Beschluss vom 03.07.2007, Az. 2 W 56/07 = BeckRS 2007, 12337), ist der Beklagte dem Vortrag der Klägerin, dass für allenfalls 60 Kunden aus dem Versorgungsgebiet der Klägerin Versendungskosten in Höhe von überschaubaren 48, 00 EUR entstehen würden, die aus dem Vermögen der F2 GmbH getragen werden können, nicht qualifiziert entgegengetreten.
  • OLG Celle, 03.07.2007 - 2 W 56/07

    Entfallen der vertraglich vereinbarten Betriebspflicht bei Verlusten auf Grund

    Auszug aus LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19
    Unabhängig von der umstrittenen Frage, ob der Einwand der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen des § 275 Abs. 1 BGB erheblich ist (vgl. hierzu einerseits OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2006, Az. 9 U 58/06 = BeckRS 2006, 13578, andererseits OLG Celle, Beschluss vom 03.07.2007, Az. 2 W 56/07 = BeckRS 2007, 12337), ist der Beklagte dem Vortrag der Klägerin, dass für allenfalls 60 Kunden aus dem Versorgungsgebiet der Klägerin Versendungskosten in Höhe von überschaubaren 48, 00 EUR entstehen würden, die aus dem Vermögen der F2 GmbH getragen werden können, nicht qualifiziert entgegengetreten.
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15

    Folgenbeseitigungsanspruch: Versicherer müssen Kunden über fehlerhafte Klauseln

    Auszug aus LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19
    Es genügt bei einer begehrten Richtigstellung, dass näher umschriebene richtigstellende Informationen in geeigneter Weise den betroffenen Kunden zur Kenntnis gebracht werden (vgl. BGH, GRUR 2018, 423 Tz. 70; LG Stuttgart, Urteil vom 07.08.2014, Az. 11 O 298/13 = GRUR-RS 2014, 18599, Tz. 80; Goldmann, in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 8 Rn. 226; vgl. auch allgemein Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 8 Rn. 1.115 f; Köhler, ebenda, § 12 Rn. 2.52).
  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00

    Prüfung der Schriftform durch das Revisionsgericht; Zustimmung des Mieters zu

    Auszug aus LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19
    Bei der auf Grundlage von § 4 Abs. 6 der XXX AGB gestützten Vertragsübernahme handelt es sich um eine Vertragsübernahme im Wege des zweiseitigen Rechtsgeschäfts zwischen der ausscheidenden F2 eG und der übernehmenden F3 GmbH mit der Besonderheit, dass die Zustimmung des Kunden durch die Einbeziehung des § 4 Abs. 6 (S. 1) der XXX AGB vorab erteilt werden sollte (vgl. BGH, NJW 2003, 2158, 2160).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2016 - 20 U 37/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung von Preiserhöhungen durch einen

    Auszug aus LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19
    Die Hinweise des Beklagten in seinem Schreiben vom 22.01.2019 (Anlage K3), dass das Sonderkündigungsrecht (bitte) mit Erklärung eingehend bis zum 08.02.2019 gegenüber der F2 eG, auszuüben war, verstieß gegen § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG, welcher auch eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 3a UWG darstellt (vgl. OLG Düsseldorf; GRUR-RR 2017, 111 Tz. 16; LG Hamburg, Urteil vom 16.01.2018 - 312 O 514/16, Az. 312 O 514/16 = BeckRS 2018, 603 Tz. 38).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19
    Bei der Vertragsübernahme, die entweder im Wege eines dreiseitigen Rechtsgeschäfts zwischen dem ausscheidenden, übernehmenden und der verbleibenden Partei oder durch Vertrag zwischen ursprünglicher und neuer Partei mit Zustimmung des verbleibenden Teils erfolgt, handelt es sich um eine die Identität des bestehenden Vertrages wahrende Vertragsänderung (BGH, Urteil vom 20. Juni 1985, Az. IX ZR 173/84 Tz. 52, 65 zitiert nach juris = NJW 1985, 2528; siehe auch Gehrlein, in: BeckOK BGB, § 311 Rn. 34; Herresthal, beck-online Großkommentar, § 311 Rn. 128.1).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • LG Hamburg, 16.01.2018 - 312 O 514/16

    Wettbewerbsverstoß: Versteckte Preiserhöhung im Kundenanschreiben eines

  • LG Stuttgart, 07.08.2014 - 11 O 298/13

    Versicherer müssen Kunden über unwirksame Klauseln aufklären

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht