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   LG Itzehoe, 12.04.2011 - 7 O 318/10   

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https://dejure.org/2011,33730
LG Itzehoe, 12.04.2011 - 7 O 318/10 (https://dejure.org/2011,33730)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 12.04.2011 - 7 O 318/10 (https://dejure.org/2011,33730)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 12. April 2011 - 7 O 318/10 (https://dejure.org/2011,33730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten sind keine ersatzfähigen Rechtsverfolgungskosten; Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18
    Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten sind keine ersatzfähigen Rechtsverfolgungskosten; Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    § 249 BGB
    Anwaltliche Kosten für die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung nach Deckungsschutz sind nicht erstattungsfähig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 13.02.2006 - 12 U 70/05

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Auffahrunfall infolge Bremsens ohne zwingenden

    Auszug aus LG Itzehoe, 12.04.2011 - 7 O 318/10
    Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksamkeit und/ oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht (OLG Celle, Urt. v. 09.03.2000 - 14 U 84/99, zit.n.juris, KG Urt. v. 13.02.2006 - 12 U 470/05, MDR 2006, 1404).
  • OLG Celle, 12.01.2011 - 14 U 78/10

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der

    Auszug aus LG Itzehoe, 12.04.2011 - 7 O 318/10
    Obergerichtlich hat sich bislang, soweit ersichtlich, nur das Oberlandesgericht Celle (Urt. v. 12.01.2011 - 14 U 78/10, zitiert nach juris) mit der Ersatzfähigkeit dieser Kosten befasst.
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus LG Itzehoe, 12.04.2011 - 7 O 318/10
    Besteht die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs, dann führt die Gesamtschau zur Verneinung des Anscheinsbeweises (OLG Hamm, Urt. v. 8.12.1997 - 6 U 103/97, MDR 1998, 712, 713;OLG Naumburg, Urt. v. 17.12.2002 - U 178/02, NJW-RR 2003, 809).
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