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   LG München I, 22.05.2015 - 14 HKO 867/14, 14 HK O 867/14   

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https://dejure.org/2015,14566
LG München I, 22.05.2015 - 14 HKO 867/14, 14 HK O 867/14 (https://dejure.org/2015,14566)
LG München I, Entscheidung vom 22.05.2015 - 14 HKO 867/14, 14 HK O 867/14 (https://dejure.org/2015,14566)
LG München I, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 14 HKO 867/14, 14 HK O 867/14 (https://dejure.org/2015,14566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsfreistellung des Geschäftsführers einer GmbH bei Nichtgenehmigung der Stellung eines Insolvenzantrages durch die Gesellschafter im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit; Feststellung des Status "drohende Zahlungsunfähigkeit" durch Indizien

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch des Geschäftsführers auf Haftungsfreistellung bei verweigerter Zustimmung der Gesellschafter zum Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater

    Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Haftungsfreistellung bei Verweigerung der Zustimmung zur Insolvenzantragstellung durch Gesellschafter

  • rewis.io

    Haftungsfreistellung durch Gesellschafter für Geschäftsführer bei Insolvenzreife

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Terminshinweis (Klinikstreit)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Untersagung der Stellung eines Insolvenzantrags durch Gesellschafter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsfreistellung für Geschäftsführer bei durch Gesellschafter verhindertem Insolvenzantrag möglich

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    EGV 1346/2000 Art 4, Art 49 AEUV, Art 54 AEUV, § 64 Abs 2 S 1 GmbHG
    § 64 Satz 1 GmbHG, drohende Zahlungsunfähigkeit, GmbHG § 64 Satz 1, Haftungsfreistellung Geschäftsführer, Insolvenzantrag, Insolvenzreife, Zahlungen nach Insolvenzreife § 64 Satz 1 GmbHG, Zahlungsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsfreistellung für Geschäftsführer bei durch Gesellschafter verhindertem Insolvenzantrag möglich

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Freistellungsanspruch des Geschäftsführers bei drohender Zahlungsunfähigkeit

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Freistellungsanspruch des Geschäftsführers bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • fromm-koblenz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Geschäftsführer in der Krise - Weisungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Sonstiges

  • bayern.de (Terminmitteilung)

    Terminshinweis (Klinikstreit)

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1634
  • BB 2015, 1938
  • NZG 2015, 954
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 21.03.2013 - 23 U 3344/12

    Haftung eines Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer Publikums-KG

    Auszug aus LG München I, 22.05.2015 - 14 HKO 867/14
    Ein Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit setzt zudem nach jüngster Rechtsprechung (vgl. OLG München, Urteil vom 21.3.2013, Az. 23 U 3344/12 ...) ausdrücklich die Zustimmung der Gesellschafter voraus.

    Bei lediglich drohender Zahlungsunfähigkeit kann umgekehrt der Geschäftsführer selbst gefahrlos nur dann - trotz § 18 InsoO - Insolvenzantrag stellen, wenn die Gesellschafter dem zustimmen, da ersieh anderenfalls schadensersatzpflichtig machen würde (vgl. OLG München NZI 2013, 542 ff).

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der

    Auszug aus LG München I, 22.05.2015 - 14 HKO 867/14
    Zwar hätte im Schadensfall ggf. die Versicherung die Darlegungs- und Beweislast; insbesondere jedoch bei Verletzung "elementarer beruflicher Pflichten" - sog. "Kardinalpflichten" - und deren Vortrag fällt dann die Darlegungs- und Beweislast auf das Organ, im vorliegenden Fall die Klägerin (vgl. BGH NZI 2015, 271 ff. Rn. 20 und 21).
  • OLG Köln, 16.11.2021 - 9 U 253/20

    Voraussetzungen der Deckungspflicht aus einer Betriebshaftpflichtversicherung

    Auch die individuellen Bestellungsverbote im Gesellschaftsrecht (vgl. § 76 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 a AktG, § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 a GmbHG) unterstreichen die Bedeutung der Insolvenzantragspflicht, bei der es sich um eine zentrale Grundregel im Pflichtenheft eines Geschäftsleiters handelt (ausführlich hierzu Lange VersR 2020, 588 < 593>; vgl. auch LG München I, Endurteil vom 22.05.2015 - 14 HK O 867/14 - BeckRS 2015, 10365; vgl. auch Fortmann r+s 2019, 458 < 460>).
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