Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Erster Teil - Grundsätze (Art. 1 - 17) |
Titel I - Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union (Art. 2 - 6) |
(1) Die Union teilt ihre Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten, wenn ihr die Verträge außerhalb der in den Artikeln 3 und 6 genannten Bereiche eine Zuständigkeit übertragen.
(2) Die von der Union mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit erstreckt sich auf die folgenden Hauptbereiche:
a) | Binnenmarkt, | |
b) | Sozialpolitik hinsichtlich der in diesem Vertrag genannten Aspekte, | |
c) | wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, | |
d) | Landwirtschaft und Fischerei, ausgenommen die Erhaltung der biologischen Meeresschätze, | |
e) | Umwelt, | |
f) | Verbraucherschutz, | |
g) | Verkehr, | |
h) | transeuropäische Netze, | |
i) | Energie, | |
j) | Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, | |
k) | gemeinsame Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit hinsichtlich der in diesem Vertrag genannten Aspekte. |
(3) In den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt erstreckt sich die Zuständigkeit der Union darauf, Maßnahmen zu treffen, insbesondere Programme zu erstellen und durchzuführen, ohne dass die Ausübung dieser Zuständigkeit die Mitgliedstaaten hindert, ihre Zuständigkeit auszuüben.
(4) In den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe erstreckt sich die Zuständigkeit der Union darauf, Maßnahmen zu treffen und eine gemeinsame Politik zu verfolgen, ohne dass die Ausübung dieser Zuständigkeit die Mitgliedstaaten hindert, ihre Zuständigkeit auszuüben.
Rechtsprechung zu Art. 4 AEUV
222 Entscheidungen zu Art. 4 AEUV in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2024 - 6 S 3018/19
- BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23
Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 ...
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15
Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der ...
- EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-15/22
Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 13.07.2021 - I R 20/18
Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis nach Abschn. I Nr. 4 ATE i.V.m. § 34c Abs. 5 ...
- EuGH, 07.09.2023 - C-15/22
Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - ...
- BFH, 13.07.2021 - I R 20/18
- EuGH, 25.11.2021 - C-372/20
Finanzamt Österreich (Allocations familiales pour coopérant) - Vorlage zur ...
- FG München, 03.02.2022 - 15 K 1212/19
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO
- FG München, 04.11.2021 - 15 K 118/20
Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung gegenüber dem Finanzamt
Querverweise
Auf Art. 4 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Gesundheitswesen
- Art. 168 (ex-Artikel 152 EGV)
- EU-Vertrag (EU)
- Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Gemeinsame Bestimmungen.
- § 40 (ex-Artikel 47 EUV)