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   LG München I, 27.03.2020 - 37 O 18471/18   

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LG München I, 27.03.2020 - 37 O 18471/18 (https://dejure.org/2020,6090)
LG München I, Entscheidung vom 27.03.2020 - 37 O 18471/18 (https://dejure.org/2020,6090)
LG München I, Entscheidung vom 27. März 2020 - 37 O 18471/18 (https://dejure.org/2020,6090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GWB § 33g; BGB § 242; ZPO § 142; AEUV Art. 101
    Kein Auskunftsanspruch nach Verlust von Unterlagen im Kartellschadensersatzverfahren

  • rewis.io

    Stufenklage im Verfahren um das sogenannte Lkw-Kartell

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgleich eines Informationsgefälles bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten hinsichtlich Herausgabe von Informationen und Dokumenten zum sog. Lkw-Kartell

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.08.2010 - VII ZR 136/09

    "Selbstmahnung": Fertigstellungsverzug auch ohne Mahnung des Auftraggebers?

    Auszug aus LG München I, 27.03.2020 - 37 O 18471/18
    Diese Vorschrift gewährt einen Auskunftsanspruch, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (st. Rspr. BGH Urt. v. 28.10.1953 - II ZR 149/52 - Rn.23, juris; Urt. v. 09.11.2011 -VII ZR 136/09 - Rn.20, juris; Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Rn.24, juris).
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 101/10

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Rechtsschutzbedürfnis für den Auskunftsantrag;

    Auszug aus LG München I, 27.03.2020 - 37 O 18471/18
    Zwar steht die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von Auskunftsanspruch und unbestimmtem Leistungsanspruch dem Kläger nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2012 -XII ZR 101/10 -, Rn. 13, juris; MüKoZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl. 2016, ZPO § 254 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Auszug aus LG München I, 27.03.2020 - 37 O 18471/18
    Dabei kann dahinstehen, ob die Anwendbarkeit von § 33 g GWB in zeitlicher Hinsicht auf Schadensersatzansprüche beschränkt ist, die nach dem 26.12.2016 entstanden sind (so OLG Düsseldorf Beschluss v. 03.04.2018 - VI-W (Kart) 2/18), da jedenfalls eine sachliche Anwendbarkeit ausscheidet; denn die Norm des § 33g GWB bezweckt den Ausgleich eines Informationsgefälles, welches wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten innewohnt.
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus LG München I, 27.03.2020 - 37 O 18471/18
    Diese Vorschrift gewährt einen Auskunftsanspruch, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (st. Rspr. BGH Urt. v. 28.10.1953 - II ZR 149/52 - Rn.23, juris; Urt. v. 09.11.2011 -VII ZR 136/09 - Rn.20, juris; Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Rn.24, juris).
  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99

    "Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine

    Auszug aus LG München I, 27.03.2020 - 37 O 18471/18
    Diese Vorschrift gewährt einen Auskunftsanspruch, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (st. Rspr. BGH Urt. v. 28.10.1953 - II ZR 149/52 - Rn.23, juris; Urt. v. 09.11.2011 -VII ZR 136/09 - Rn.20, juris; Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Rn.24, juris).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus LG München I, 27.03.2020 - 37 O 18471/18
    Dementsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05 -, BGHZ 173, 23-32, Rn. 20).
  • LG Stuttgart, 31.03.2022 - 30 O 303/17

    Ansprüche eine Möbelhandelsunternehmens auf Schadensersatz wegen eines von der

    Die Norm ist daher einschränkend dahingehend auszulegen, dass nur diejenigen Informationen und Dokumente herauszugeben sind, die dem Kläger aufgrund eines solchen strukturellen Informationsdefizits nicht selbst zur Verfügung stehen bzw. zur Verfügung gestanden haben (LG München, Urteil vom 27. März 2020 - 37 O 18471/18, juris Rn. 39 ff).

    Die Anordnung scheidet daher aus, wenn der Kläger mit der Vorlage der Verträge ausdrücklich gerade die Erlangung von Auskünften zur Bezifferung seines Schadensersatzanspruchs bezweckt und damit seinen Anspruch erst schlüssig machen will (std. Rspr. d. Kammer, statt vieler: LG Stuttgart, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 30 O 27/17, juris Rn. 119 ff; ebenso LG München, Urteil vom 27. März 2020 - 37 O 18471/18, juris Rn. 42).

  • LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19
    Für die Darlegung von kartellbetroffenen Erwerbsgeschäften greift eine solche sekundäre Darlegungslast jedoch meist nicht ein, denn ein insoweit darlegungspflichtiger Kläger war in aller Regel an diesem Geschäft beteiligt" (LG München I, Urteil vom 27.03.2020, 37 O 18471/18, NZKart 2020, 269, 270).
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