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LG Magdeburg, 17.05.2017 - 10 O 1408/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 14 Abs 2 BeurkG, § 17 Abs 1 BeurkG, § 17 Abs 2a S 1 BeurkG, § 147 Abs 2 BGB, § 308 Abs 1 BGB
Notarhaftung: Schutzzweck der Belehrungspflicht - notar-drkotz.de
Notarhaftung bei verdecktem Geschäft der Vertragsparteien bei Beurkundung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 17.05.2017 - 10 O 1408/16
- LG Magdeburg, 07.06.2017 - 10 O 1408/16
- OLG Naumburg, 08.11.2017 - 5 U 83/17
- BGH, 04.04.2019 - III ZR 338/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.07.2008 - III ZR 255/07
Haftung des Notars bei Einschaltung eines weiteren Notars; Haftungsausfüllende …
Auszug aus LG Magdeburg, 17.05.2017 - 10 O 1408/16
Zwischen der durch den Schädiger geschaffenen Gefahrenlage und dem Schaden muss also ein innerer Zusammenhang bestehen; eine bloß zufällige äußere Verbindung genügt nicht (vgl. statt vieler: BGH, NJW-RR 2008, 1644). - BGH, 13.05.2016 - V ZR 265/14
Formnichtiges Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages: Zusätzliche …
Auszug aus LG Magdeburg, 17.05.2017 - 10 O 1408/16
Der BGH hat mit Urteil vom 13.05.2016, V ZR 265/14 im Vorprozess zwischen der Klägerin und dem Erwerber K entschieden, dass eine Heilung des Formmangels durch den Eigentumserwerb infolge der wirksamen Auflassung und der Eintragung in das Grundbuch gem. § 311 b BGB Abs. 1 S. 2 BGB zu verneinen sei, da dies voraussetze, dass der verdeckte Vertrag zustande gekommen ist, woran es im vorliegenden Fall fehle. - OLG München, 05.02.2015 - 1 U 3768/14
Schadensersatz im Rahmen der Notarhaftung
Auszug aus LG Magdeburg, 17.05.2017 - 10 O 1408/16
Ob nachteilige Folgen in den Schutzzweck einer Norm fallen oder nicht, ist objektiv anhand des Zwecks und der Tragweite der verletzten Norm zu beurteilen (so OLG München, Urteil vom 05.02.2015, Az. 1 U 3768/14). - LG Magdeburg, 21.05.2014 - 10 O 173/12
Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung wegen fehlenden Rechtsgrunds für die Leistung
Auszug aus LG Magdeburg, 17.05.2017 - 10 O 1408/16
In einem Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht zum Aktenzeichen 10 O 173/12, dessen Urteil nach erfolgloser Revision nunmehr rechtskräftig ist, wurde die Klägerin verurteilt, zu Händen eines von dem Erwerber K zu beauftragenden Notars 54.950,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.02.2012 zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Abgabe folgender notarieller Erklärungen des Klägers vor dem beauftragten Notar:.