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LG Memmingen, 21.12.2018 - 31 O 5/18 |
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- BAYERN | RECHT
BGB § 195, § 199 Abs. 1, § 214 Abs. 1, § 421; HOAI § 14; ZPO § 296a
Verjährung des Ausgleichsanspruchs
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 21.12.2018 - 31 O 5/18
- OLG München, 01.08.2019 - 27 U 211/19
- OLG München, 18.09.2019 - 27 U 211/19
- BGH, 17.06.2020 - VII ZR 238/19
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08
Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch
Auszug aus LG Memmingen, 21.12.2018 - 31 O 5/18
Er wird nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den Ausgleichspflichtigen verjährt ist (vgl. hierzu und im Weiteren BGH, Teilurteil vom 25.11.2009 - VI ZR 70/05 und Versäumnisurteil vom 18.06.2009 - VII ZR 167/08 m.w.N.).
- OLG Köln, 24.07.2020 - 6 U 298/19
Wettbewerbsrecht: Jeanshose mit V-Naht II
Nach erfolgloser Abmahnung hat die Klägerin am 10.1.2019 eine einstweilige Verfügung erwirkt (31 O 5/18).Unstreitig hat die Klägerin mit dem Testkauf in der Sache 31 O 5/18 vom 8.12.2017 eine Hose erhalten mit einem Hinweis: "imported for S. GmbH".
- OLG München, 18.09.2019 - 27 U 211/19
Zurückweisung der Berufung - Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern
Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21.12.2018, Aktenzeichen 31 O 5/18, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21.12.2018, Aktenzeichen 31 O 5/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- LG Köln, 13.11.2019 - 84 O 250/18
Zur wettbewerblichen Eigenart von Jeans - Wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung
Nach erfolgloser Abmahnung erwirkte die Klägerin am 10.01.2018 eine einstweilige Verfügung der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln (31 O 5/18). - OLG München, 01.08.2019 - 27 U 211/19
Verjährter Ausgleichsanspruch
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21.12.2018, Az. 31 O 5/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.