Rechtsprechung
   LG Memmingen, 21.12.2018 - 31 O 5/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,65375
LG Memmingen, 21.12.2018 - 31 O 5/18 (https://dejure.org/2018,65375)
LG Memmingen, Entscheidung vom 21.12.2018 - 31 O 5/18 (https://dejure.org/2018,65375)
LG Memmingen, Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - 31 O 5/18 (https://dejure.org/2018,65375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,65375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

    Auszug aus LG Memmingen, 21.12.2018 - 31 O 5/18
    Er wird nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den Ausgleichspflichtigen verjährt ist (vgl. hierzu und im Weiteren BGH, Teilurteil vom 25.11.2009 - VI ZR 70/05 und Versäumnisurteil vom 18.06.2009 - VII ZR 167/08 m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.07.2020 - 6 U 298/19

    Wettbewerbsrecht: Jeanshose mit V-Naht II

    Nach erfolgloser Abmahnung hat die Klägerin am 10.1.2019 eine einstweilige Verfügung erwirkt (31 O 5/18).

    Unstreitig hat die Klägerin mit dem Testkauf in der Sache 31 O 5/18 vom 8.12.2017 eine Hose erhalten mit einem Hinweis: "imported for S. GmbH".

  • OLG München, 18.09.2019 - 27 U 211/19

    Zurückweisung der Berufung - Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern

    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21.12.2018, Aktenzeichen 31 O 5/18, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21.12.2018, Aktenzeichen 31 O 5/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • LG Köln, 13.11.2019 - 84 O 250/18

    Zur wettbewerblichen Eigenart von Jeans - Wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung

    Nach erfolgloser Abmahnung erwirkte die Klägerin am 10.01.2018 eine einstweilige Verfügung der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln (31 O 5/18).
  • OLG München, 01.08.2019 - 27 U 211/19

    Verjährter Ausgleichsanspruch

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21.12.2018, Az. 31 O 5/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht