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   LG Nürnberg-Fürth, 09.03.2022 - 13 Qs 16/22   

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https://dejure.org/2022,10352
LG Nürnberg-Fürth, 09.03.2022 - 13 Qs 16/22 (https://dejure.org/2022,10352)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 09.03.2022 - 13 Qs 16/22 (https://dejure.org/2022,10352)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 09. März 2022 - 13 Qs 16/22 (https://dejure.org/2022,10352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Auswechselung, Fristbeginn, Bekannmachung, Belehrung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 35 Abs. 1, Abs. 2, § 35a S. 1, § 142 Abs. 7, § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 4, § 306 Abs. 1, § 309 Abs. 2, § 311 Abs. 2
    Sofortige Beschwerde gegen die abgelehnte Auswechselung eines Pflichtverteidigers

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Spätere Umbeiordnung/Auswechselung - "Bekanntmachung” und "Belehrung” erfolgt?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20

    In-Lauf-Setzen der Frist für einen Antrag auf Auswechslung des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.03.2022 - 13 Qs 16/22
    Da die Bekanntgabe der Pflichtverteidigerbestellung jedoch die Frist des § 143 a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO in Gang setzt, wäre eine Zustellung der Entscheidung gem. § 35 Abs. 2 S. 1 StPO erforderlich gewesen (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.10.2020 - 4 Ws 639/20; im Übrigen heißt es auch im Gesetzesentwurf der Bundesregierung bereits wörtlich: "Mit dem Begriff der Bekanntmachung wird auf § 35 StPO Bezug genommen, so dass sowohl Verkündungen als auch - wegen des Inlaufsetzens der Frist zur Stellung des Antrags künftig erforderliche - Zustellungen hiervon erfasst sind.").

    Denn nur dann, wenn er den entsprechenden Antrag und seine Frist kennt, kann es gerechtfertigt sein, dem Beschuldigten die grundsätzlich bestehende Möglichkeit eines Rechtsmittels zu verwehren (im Ergebnis auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.10.2020 - 4 Ws 639/20, Rn. 15-18).

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