Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 09.03.2022 - 13 Qs 16/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Auswechselung, Fristbeginn, Bekannmachung, Belehrung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 35 Abs. 1, Abs. 2, § 35a S. 1, § 142 Abs. 7, § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 4, § 306 Abs. 1, § 309 Abs. 2, § 311 Abs. 2
Sofortige Beschwerde gegen die abgelehnte Auswechselung eines Pflichtverteidigers
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichtverteidigung: Spätere Umbeiordnung/Auswechselung - "Bekanntmachung” und "Belehrung” erfolgt?
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 23.02.2022 - 432 Ds 803 Js 31244/21
- LG Nürnberg-Fürth, 09.03.2022 - 13 Qs 16/22
- AG Nürnberg, 11.04.2022 - 432 Ds 803 Js 31244/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20
In-Lauf-Setzen der Frist für einen Antrag auf Auswechslung des …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.03.2022 - 13 Qs 16/22
Da die Bekanntgabe der Pflichtverteidigerbestellung jedoch die Frist des § 143 a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO in Gang setzt, wäre eine Zustellung der Entscheidung gem. § 35 Abs. 2 S. 1 StPO erforderlich gewesen (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.10.2020 - 4 Ws 639/20; im Übrigen heißt es auch im Gesetzesentwurf der Bundesregierung bereits wörtlich: "Mit dem Begriff der Bekanntmachung wird auf § 35 StPO Bezug genommen, so dass sowohl Verkündungen als auch - wegen des Inlaufsetzens der Frist zur Stellung des Antrags künftig erforderliche - Zustellungen hiervon erfasst sind.").Denn nur dann, wenn er den entsprechenden Antrag und seine Frist kennt, kann es gerechtfertigt sein, dem Beschuldigten die grundsätzlich bestehende Möglichkeit eines Rechtsmittels zu verwehren (im Ergebnis auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.10.2020 - 4 Ws 639/20, Rn. 15-18).