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LG Ravensburg, 29.08.2016 - 2 O 309/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rabüro.de
Zur Haftung des Herstellers eines Mountainbikes wegen Verletzung seiner Instruktionspflicht
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1 Abs 1 S 1 ProdHaftG, § 3 Abs 1 Buchst a ProdHaftG, § 8 S 2 ProdHaftG, § 253 Abs 2 BGB
Produkthaftung: Unzulängliche Bedienungsanleitung des Herstellers eines Mountainbikes hinsichtlich des Anzugsdrehmoments der Sattelbefestigungsschrauben; Schmerzensgeld für Verletzungsfolgen nach Sturz wegen Bruchs der Sattelbefestigungsschrauben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 29.08.2016 - 2 O 309/15
- OLG Stuttgart, 15.01.2018 - 5 U 140/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 24.09.2012 - 6 U 16/12
Ablösen von Gabäudeteilen; Pflicht zur Aussetzung nach § 108 Abs. 2 SGB
Auszug aus LG Ravensburg, 29.08.2016 - 2 O 309/15
In etwa vergleichbar - wenn auch etwas schwerer vom Verlauf - ist der vom OLG Hamm mit Urteil vom 24.09.2012 - 6 U 16/12 - entschiedene Fall, wo eine Wirbelkörperfraktur zu zwei Operationen und einer sechsmonatigen MdE zu 100 % geführt hat und ein Schmerzensgeld von 8.000,-- ? zugesprochen wurde. - BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler
Auszug aus LG Ravensburg, 29.08.2016 - 2 O 309/15
Zugunsten des Klägers greift hier allerdings die tatsächliche Vermutung, dass ein deutlicher und plausibler Hinweis vom Adressaten beachtet worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2009 - VI ZR 107/08 - Rn. 33 juris).