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LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
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- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 912 Abs 2 BGB, § 913 BGB, § 986 BGB, § 987 BGB, § 988 BGB
Sachenrecht: Nutzungsentschädigung für einen durch Überbau genutzten Grundstücksteil
Verfahrensgang
- AG Rostock, 30.05.2013 - 42 C 340/12
- LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13
- LG Rostock, 03.07.2015 - 1 S 106/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.01.2004 - V ZR 243/03
Rechtsverhältnisse an einem Überbau nach Ablauf einer schuldrechtlichen …
Auszug aus LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13
Darin liegt eine Verdinglichung der obligatorischen Zustimmung in Ansehung der Duldungspflicht (vgl. BGHZ 157, 301 = NJW 2004, 1237;… Staudinger-Roth, BGB (2009), § 912 Rn. 69 u. 71). - BGH, 02.06.1989 - V ZR 167/88
Begriff der Gebäudeeinheit
Auszug aus LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13
Ob ein einheitliches Gebäude vorliegt, muss unter Würdigung aller Fallumstände beantwortet werden; neben der körperlichen bautechnischen Beschaffenheit kommt es auf die funktionelle Einheit an (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.1989 - V ZR 167/88, juris; v. 4.12.1987 - V ZR 189/86, juris;… Staudinger-Roth, aaO., § 912 Rn. 6 - 10). - BGH, 04.12.1987 - V ZR 189/86
Überbau - Eigentum - Grundstücksgrenze - Einheitliche Konstriktion
Auszug aus LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13
Ob ein einheitliches Gebäude vorliegt, muss unter Würdigung aller Fallumstände beantwortet werden; neben der körperlichen bautechnischen Beschaffenheit kommt es auf die funktionelle Einheit an (…vgl. BGH, Urt. v. 2.6.1989 - V ZR 167/88, juris; v. 4.12.1987 - V ZR 189/86, juris;… Staudinger-Roth, aaO., § 912 Rn. 6 - 10). - RG, 02.07.1910 - V 454/09
Kann der fremden Grund Überbauende, wenn die Überbauung vom Nachbar unter der …
Auszug aus LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13
Wenn - wie hier - im Falle des rechtmäßigen Überbaus eine Entschädigungsregelung fehlt, muss durch Auslegung ermittelt werden, ob eine Überbaurente nicht gezahlt werden soll; anderenfalls ist anzunehmen, dass die Beteiligten jedenfalls die gesetzliche Rechtsfolge des § 912 Abs. 2 BGB gewollt haben (vgl. RGZ 74, 87;… Staudinger-Roth, aaO., § 912 Rn. 68 mwN).
- LG Rostock, 31.07.2015 - 1 S 99/14
Grenzüberbau - Veränderung eines bereits vorhandenen nicht überbauenden Gebäudes
Zu Recht hat das Amtsgericht mit dem angefochtenen Urteil im Anschluss an die Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 16.01.2014, 1 S 106/13) die Widerklage der Beklagten abgewiesen, weil ihr für die Inanspruchnahme ihres Grundstücks durch die Veranda der Kläger weder Nutzungsentschädigung noch Überbaurente zusteht.