Rechtsprechung
   LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1620
LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13 (https://dejure.org/2014,1620)
LG Rostock, Entscheidung vom 16.01.2014 - 1 S 106/13 (https://dejure.org/2014,1620)
LG Rostock, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 1 S 106/13 (https://dejure.org/2014,1620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,1620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Nutzungsentschädigung für einen durch Überbau genutzten Grundstücksteil

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 243/03

    Rechtsverhältnisse an einem Überbau nach Ablauf einer schuldrechtlichen

    Auszug aus LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13
    Darin liegt eine Verdinglichung der obligatorischen Zustimmung in Ansehung der Duldungspflicht (vgl. BGHZ 157, 301 = NJW 2004, 1237; Staudinger-Roth, BGB (2009), § 912 Rn. 69 u. 71).
  • BGH, 02.06.1989 - V ZR 167/88

    Begriff der Gebäudeeinheit

    Auszug aus LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13
    Ob ein einheitliches Gebäude vorliegt, muss unter Würdigung aller Fallumstände beantwortet werden; neben der körperlichen bautechnischen Beschaffenheit kommt es auf die funktionelle Einheit an (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.1989 - V ZR 167/88, juris; v. 4.12.1987 - V ZR 189/86, juris; Staudinger-Roth, aaO., § 912 Rn. 6 - 10).
  • BGH, 04.12.1987 - V ZR 189/86

    Überbau - Eigentum - Grundstücksgrenze - Einheitliche Konstriktion

    Auszug aus LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13
    Ob ein einheitliches Gebäude vorliegt, muss unter Würdigung aller Fallumstände beantwortet werden; neben der körperlichen bautechnischen Beschaffenheit kommt es auf die funktionelle Einheit an (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.1989 - V ZR 167/88, juris; v. 4.12.1987 - V ZR 189/86, juris; Staudinger-Roth, aaO., § 912 Rn. 6 - 10).
  • RG, 02.07.1910 - V 454/09

    Kann der fremden Grund Überbauende, wenn die Überbauung vom Nachbar unter der

    Auszug aus LG Rostock, 16.01.2014 - 1 S 106/13
    Wenn - wie hier - im Falle des rechtmäßigen Überbaus eine Entschädigungsregelung fehlt, muss durch Auslegung ermittelt werden, ob eine Überbaurente nicht gezahlt werden soll; anderenfalls ist anzunehmen, dass die Beteiligten jedenfalls die gesetzliche Rechtsfolge des § 912 Abs. 2 BGB gewollt haben (vgl. RGZ 74, 87; Staudinger-Roth, aaO., § 912 Rn. 68 mwN).
  • LG Rostock, 31.07.2015 - 1 S 99/14

    Grenzüberbau - Veränderung eines bereits vorhandenen nicht überbauenden Gebäudes

    Zu Recht hat das Amtsgericht mit dem angefochtenen Urteil im Anschluss an die Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 16.01.2014, 1 S 106/13) die Widerklage der Beklagten abgewiesen, weil ihr für die Inanspruchnahme ihres Grundstücks durch die Veranda der Kläger weder Nutzungsentschädigung noch Überbaurente zusteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht