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   LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20   

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LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20 (https://dejure.org/2021,34752)
LG Siegen, Entscheidung vom 01.06.2021 - 1 O 374/20 (https://dejure.org/2021,34752)
LG Siegen, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 1 O 374/20 (https://dejure.org/2021,34752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auslegung von Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20

    Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20
    Entscheidend ist nämlich die Auslegung der Versicherungsbedingungen und nicht die des Gesetzes (Günther in Anm. zu OLG Hamm, Beschluss vom 15.7.2020 - 20 W 21/20, FD - VersR 2020, 431078).
  • BGH, 08.10.2020 - III ZR 80/20

    Schadensersatzklausel für Abbruch einer Mutter-Kind-Kur unwirksam

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20
    Mit dem genannten Verständnis der hier anzuwendenden Vertragsbestimmungen können eine objektive Mehrdeutigkeit und das Bestehen für den Versicherungsnehmer nicht behebbarer Zweifel nicht angenommen werden, zumal Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt bleiben müssen, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernstlich in Betracht kommen (Landgericht Leipzig, Urteil vom 14.01.2021 - 3 O 917/20 Rn. 34 [BeckRS 2021, 701] unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen [NJW 2021, 1392 Rn.33).
  • BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19

    D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht (siehe dazu und zum folgenden BGH, Urteil vom 18.11.2020 = NJW 2021, 231 Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 10.05.2021 - 16 U 25/21

    Corona-Pandemie - kein Anspruch auf Leistungen aus einer

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20
    Nach alledem kann auch dahinstehen, ob nach den Versicherungsbedingungen eine einzelfallbezogene Maßnahme zur Bekämpfung einer aus dem konkreten Betrieb erwachsenden Infektionsgefahr (intrinsische Gefahr) notwendig ist (so Schleswig-Holsteinisches OLG - 16 U 25/21, juris, Rn.21-26).
  • OLG Oldenburg, 06.05.2021 - 1 U 10/21

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20
    Ein um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer wird nicht annehmen können, dass eine Betriebsschließung infolge von Covid 19 bzw. SarsCoV2 dem von der Beklagten versprochenen Versicherungsschutz unterfällt (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 6.5.2021 - 1 U 10/21, juris; OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 35).
  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 308/07

    Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Gehalts- und Lohnkosten als

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20
    Für die Betriebsunterbrechungsversicherung hat der Bundesgerichtshof zusätzlich ausgeführt, dass sich die Auslegung nach dem in Unternehmerkreisen zu erwartenden Verständnis richtet (BGH, NJW-RR 2010, 1540 Rn. 12).
  • LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20

    Versicherungsschutz nach Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20
    Covid19 ist auch entgegen der Ansicht des Klägers nicht unter Influenza-Viren zu fassen; es ist allgemein bekannt, dass es sich um unterschiedliche Viren handelt (vergleiche Landgericht Stuttgart, Urteil vom 02.11.2020 - 18 O 264/20 Rn. 8 = COVuR 2020, 871; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 12.02.2021 - 8 O 186/20 Rn. 43 [BeckRS 2021, 3243, dort auch zum Marburg Virus, Ebola Virus und anderen; Nugel, ZfS 2020, 672, 673]).
  • LG Stuttgart, 02.11.2020 - 18 O 264/20

    Betriebsschließung: Kein Versicherungsschutz, wenn Covid-19 im Krankheitskatalog

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20
    Covid19 ist auch entgegen der Ansicht des Klägers nicht unter Influenza-Viren zu fassen; es ist allgemein bekannt, dass es sich um unterschiedliche Viren handelt (vergleiche Landgericht Stuttgart, Urteil vom 02.11.2020 - 18 O 264/20 Rn. 8 = COVuR 2020, 871; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 12.02.2021 - 8 O 186/20 Rn. 43 [BeckRS 2021, 3243, dort auch zum Marburg Virus, Ebola Virus und anderen; Nugel, ZfS 2020, 672, 673]).
  • LG Hof, 23.04.2021 - 25 O 24/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20
    Im vorliegenden Fall ist aus der Stellung des genannten Wortes im Satz zu entnehmen, dass das Wort nicht im Sinne von "insbesondere/hauptsächlich/beispielhaft" verstanden werden kann; der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird darunter vielmehr "mit Namen benannte" Begriffe - hier also Krankheiten - verstehen (OLG Oldenburg, a.a.O., Rn.27-28; OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 28/29; s. dann eingehend auch LG Hof, Urteil vom 23.4.2021 - 25 O 24/20, Rn.31ff [BeckRS 2021, 10230]).
  • LG Leipzig, 14.01.2021 - 3 O 917/20
    Auszug aus LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20
    Mit dem genannten Verständnis der hier anzuwendenden Vertragsbestimmungen können eine objektive Mehrdeutigkeit und das Bestehen für den Versicherungsnehmer nicht behebbarer Zweifel nicht angenommen werden, zumal Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt bleiben müssen, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernstlich in Betracht kommen (Landgericht Leipzig, Urteil vom 14.01.2021 - 3 O 917/20 Rn. 34 [BeckRS 2021, 701] unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen [NJW 2021, 1392 Rn.33).
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