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   LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16   

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https://dejure.org/2017,59099
LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16 (https://dejure.org/2017,59099)
LG Traunstein, Entscheidung vom 07.07.2017 - 3 O 3841/16 (https://dejure.org/2017,59099)
LG Traunstein, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 3 O 3841/16 (https://dejure.org/2017,59099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    §§ 7, 18 StVG, § 115 VVG, § 823 BGB
    Unfallregulierung, Anwaltskosten, Mietwagen, Standgeld, Um- und Abmeldekosten, Kostenpauschale

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Gegenstand des Verfahrens waren diverse Schadenspositionen nach einem Unfall; diese wurden größtenteils... | EE Eigenersparnis-Abzug; Erkundigungspflicht; Zusatzfahrer; Gutachten; Mietwagendauer; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16
    Das r:ntspricht der neueren Rspr. mehrerer Oberlandesgerichte (vgl. z.B: O;G Nürnberg NJW-RFI 1994, 924; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, '1540) und wird auch vorn BGH ats eine nicht im Widerspruch zu S 287 ZPO stehende Ausübung des Ermessens bewertet (vgl. BGH NJW 2013, 1870).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16
    Der Schädiger schuldet die Mietwagenl(osten lür den Zeitraum, der objektiv fi.ir clie Reparatur bzw. bis zur Anschaffung eines Ersatzfilhrzeugs erforderlich ist (vgl. BGH NJW-RR 2011, 823).Zudem ersatzlähigen Zeitraum gehört auch die für die Einholung eines Gutachtens erforderliche Zeit sowie EURrine angemessene Überle,gungszeit, um die Entscheidung zu treffen, ob die Reparatur durchgeführ1 odereinneuerWagenanryer;chafftwerdensoll (vgl.OLGMünchenVersR 1974, 1186) Entrichtet der Geschädigt,3 an den \y'erntieter des Wagens eine besondere Prärnie dafur, dass er von einer Haftung für eine Besclrädigung des Fahrzeugs freigestellt wird, so differenziert die Rspr. im Hinblick auf deren Ersatzfiihigkeit verbreitet danach, ob der Geschädigte entsprechende Vorkeirrungen auch bei setinem e genen Fahrzeug getroffen hat (Kaskoversicherung), Bejahendenfalls kann erverlangen, dass e'auch bei dern Mietwagen nichtdas Risiko trägt, ftrrselbstversclrulder- te Schäden aufkontmen zu rnüssen (vgl. BGH NJW 2005, 1041).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16
    1 BGB trifft ihn aberdie Obliegenheit, den für ihn voraussichtlich günstigsten Tarif zu wählen (vg. BGH NJW 1996, 1958) und sich ggf. nach Sonde,roder Pauschaltarift:n zu erkurndigen (vgl. BGH VersR 2005, 850), was insbesorrdere dann in Be,tracht kommt, wenn sehr l^ohe Mietwagenkosten entstehen (vgl. BGH NJW 200, 2621).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16
    Der nach $ 249 Abs, 2 S, 1 BGB ersatzfähige,,erforclerliche" Betrag wird durch die nrarktüblichen Tarife gebildet, die das Gericht bei seiner Schatzung des,,erJorderlrchen Betrages" zugrundelegen kann (vgl. BGH NJW 2013, 1539).
  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16
    Von mehreren gleichwertigen Möglichkeiten muss erJe- dochdte preiswertestewahrnehrrten (st. Rspr. vgl.: BGH NJW 2007, 3782; OLG München NJW 2011, 936) Allerdings verpflichtet ihn dies nicht zu einer ,,Marktforschung' (vgl. OLG Stuttg,art NJW-RR 1994, 921); wegen S 254Abs.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16
    er3 einen einheitlichen Tarif anbietet und nichtzwischen Normal- und Unfallersatztarif unterscheidet (vgi. [3GH NJW 2009, 58).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16
    1 BGB trifft ihn aberdie Obliegenheit, den für ihn voraussichtlich günstigsten Tarif zu wählen (vg. BGH NJW 1996, 1958) und sich ggf. nach Sonde,roder Pauschaltarift:n zu erkurndigen (vgl. BGH VersR 2005, 850), was insbesorrdere dann in Be,tracht kommt, wenn sehr l^ohe Mietwagenkosten entstehen (vgl. BGH NJW 200, 2621).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16
    Das Ausmaß der vonr Geschädigten ern;zultolenden Erkundigungen härrgt jedoch stets von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (vgl.: BGH NJW 2010, 2569).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16
    Der Schädiger schuldet die Mietwagenl(osten lür den Zeitraum, der objektiv fi.ir clie Reparatur bzw. bis zur Anschaffung eines Ersatzfilhrzeugs erforderlich ist (vgl. BGH NJW-RR 2011, 823).Zudem ersatzlähigen Zeitraum gehört auch die für die Einholung eines Gutachtens erforderliche Zeit sowie EURrine angemessene Überle,gungszeit, um die Entscheidung zu treffen, ob die Reparatur durchgeführ1 odereinneuerWagenanryer;chafftwerdensoll (vgl.OLGMünchenVersR 1974, 1186) Entrichtet der Geschädigt,3 an den \y'erntieter des Wagens eine besondere Prärnie dafur, dass er von einer Haftung für eine Besclrädigung des Fahrzeugs freigestellt wird, so differenziert die Rspr. im Hinblick auf deren Ersatzfiihigkeit verbreitet danach, ob der Geschädigte entsprechende Vorkeirrungen auch bei setinem e genen Fahrzeug getroffen hat (Kaskoversicherung), Bejahendenfalls kann erverlangen, dass e'auch bei dern Mietwagen nichtdas Risiko trägt, ftrrselbstversclrulder- te Schäden aufkontmen zu rnüssen (vgl. BGH NJW 2005, 1041).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07

    Anforderungen an die Einholung von Vergleichsangeboten bei Anmietung eines

    Auszug aus LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16
    Die Rspr. ist hierberijedoclt zurückhaltender: sie sieht den Geschädigten überuuiegend als 'verpflichtet an, im Rahmen serjner Obliegenheit zur Schadensminderung Vergleichsangebote einzuholen (vgl. BGH NJW-RR 2009, 318).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 2892/09

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall eines Taxifahrzeugs: Ersatzfähige Kosten eines

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