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   LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08   

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https://dejure.org/2011,59025
LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08 (https://dejure.org/2011,59025)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 17.03.2011 - 9 O 342/08 (https://dejure.org/2011,59025)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 17. März 2011 - 9 O 342/08 (https://dejure.org/2011,59025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 3 Nr 1 PflVG, § 249 BGB, § 253 BGB, § 1359 BGB
    Zum Zurechnungszusammenhang bei einem sog. Zweitunfall

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Zurechnungszusammenhang bei einem sog. Zweitunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    Auszug aus LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08
    Nicht entscheidend ist auch die Frage, ob sich der Fahrer des in Anspruch genommenen Fahrzeuges verkehrswidrig verhalten hat (BGH NZV 2000, Seite 43 ff.).

    Das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG ist entsprechend dem Schutzzweck der Norm weit auszulegen, so dass ein Unfall, der sich infolge einer Abwehr- oder Ausweichreaktion ereignet hat, selbst dann dem Betrieb des anderen Kraftfahrzeuges zuzurechnen ist, das die Reaktion auslöste, wenn diese objektiv nicht erforderlich war (BGH NZV 2000, Seite 43, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 Rn. 11 m.w.N.).

    Dies ist dann gegeben, wenn Anhaltspunkte dafür festgestellt werden können, dass das Verhalten des in Anspruch Genommenen dem Geschädigten subjektiv zur Befürchtung hätte Anlass geben können, es werde ohne seine Reaktion zu einer Kollision mit dem anderen Verkehrsteilnehmer gekommen (BGH NZV 2000, Seite 43).

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Auszug aus LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08
    Insoweit kann sogar auch ein nicht vorsätzliches Verhalten des Zweitunfallverursachers zur Schaffung eines neuen Risikos führen, das mit dem durch den ersten Unfall geschaffenen Risiko nur noch "äußerlich" zusammenhängt (BGH NJW 2004, 1375, 1376).
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht auch mit hinreichender Sicherheit fest, dass in der konkreten Verkehrssituation die Gegenwart des Fahrzeuges des Beklagten zu 2) von dem Zeugen Sch als gefährlich empfunden werden durfte (vgl. BGH Versicherungsrecht 1969, 58; NJW 1988, 2802).
  • BGH, 10.12.1996 - VI ZR 14/96

    Zurechnungszusammenhang zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs und dem

    Auszug aus LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08
    Die Ursächlichkeit eines ersten den Haftungsgrund bildenden Umstandes wird dadurch begründet, dass er für das Verhalten des Zeugen Sch bedingend gewesen ist bzw. dieses Verhalten sogar veranlasst hat (vgl. BGH NZV 97, 117).
  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 10/91

    Haftung des Dienstherrn für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Beamten

    Auszug aus LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08
    Daher gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht, wenn sich der Unfall beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges ereignet (Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, Handbuch für die Praxis, 23. Aufl, Rn. A 352 m.w.N., Palandt, 70. Aufl., § 426 Rn. 22 m.w.N.; Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung, § 426 Rn. 157 m.w.N.; BGH NJW 1992, 1227 ff.; Geigel der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 10. Kapitel, Rn. 6).
  • BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81

    Haftungsverteilung bei Unfall aufgrund verschmutzter Fahrbahn

    Auszug aus LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08
    Es bedurfte auch keiner Entscheidung, ob zwischen dem Vorunfall und dem Nachfolgeunfall ein enger zeitlicher Zusammenhang gegeben war, da eine durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs geschaffene fortbestehende Gefahrenlage und ein darauf beruhender Folgeunfall auch dann "beim Betrieb" im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG verursacht wurde, wenn ein naher zeitlicher Zusammenhang nicht gegeben ist (BGH NJW 82, 2669).
  • BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht auch mit hinreichender Sicherheit fest, dass in der konkreten Verkehrssituation die Gegenwart des Fahrzeuges des Beklagten zu 2) von dem Zeugen Sch als gefährlich empfunden werden durfte (vgl. BGH Versicherungsrecht 1969, 58; NJW 1988, 2802).
  • OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei unstreitigem Anspruchsgrund; Voraussetzungen

    LG Wiesbaden, 17.3.2011 -9 O 342/08-.
  • OLG Frankfurt, 10.09.2021 - 4 U 195/18

    Schmerzensgeld für Verletzungen infolge Kletterunfalls

    Das LG Wiesbaden hat mit Urteil vom 17.3.2011 - 9 O 342/08 nach einem von der Gegenseite allein verschuldeten Verkehrsunfalls für einen Bruch des 1. Lendenwirkelkörpers als Schmerzensgeld 15.000 EUR (nicht, wie die Beklagte meint, 10.000 EUR) zugesprochen und dabei folgende Parameter angeführt: Reiten und Joggen waren nicht mehr möglich; es war auch nicht möglich, länger als ca. 20 - 30 Minuten in einer Stellung zu verharren; MdE 20 %; = IMMDAT 4408, beck-online).
  • LG Lübeck, 20.12.2021 - 10 O 347/20

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Schmerzensgeldes bei Versteifung

    In der Rechtsprechung werden für vergleichbare Schädigungen Schmerzensgeldbeträge zwischen 15.000 Euro (vgl. LG Wiesbaden, Urteil vom 17. März 2011 - 9 O 342/08 -, bei Juris) und 60.000 Euro (vgl. OLG Celle, Urteil vom 8. Juli 2020 - 14 U 27/20 -, bei Juris) ausgeurteilt.
  • LG Darmstadt, 29.07.2014 - 28 O 303/12
    Das Landgericht Wiesbaden sprach einer Geschädigten bei einer instabilen Berstungsfraktur des Lendenwirbelköpers 12, die es erforderlich machte, - wie hier - diese Fraktur mittels eines Fixateurs zu stabilisieren, einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bis zum dritten Jahr nach dem Unfallzeitpunkt von 20 Prozent und einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Geschädigten bzgl. ihrer Hobbys sowie von Haushaltstätigkeiten ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 ? zu ( LG Wiesbaden, Urteil vom 17.03.2011 - 9 O 342/08 , Rn. 5 f. 35 -, juris).
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