Rechtsprechung
LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17 WEG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 93 BGB, § 94 Abs 1 BGB, § 95 Abs 1 BGB, § 15 Abs 1 WoEigG
Wohnungseigentum: Entstehung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragenplätzen; Bootssteganlage als wesentlicher Grundstücksbestandteil - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Einzelner Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf anteiligen Auskehr der Mieten vermieteter Gemeinschaftsflächen / Bootssteg als Gemeinschaftseigentum; §§ 16 WEG; 94, 95 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Begründung von Sondereigentum an Tiefgaragenstellplätzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Köpenick, 28.02.2017 - 71 C 22/16
- LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17 WEG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
Unpfändbarkeit des Rechts des teilenden Eigentümers zur Zuweisung von …
Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
Ohne Erfolg beruft sie sich daher auch zur Herleitung und Begründung ihres gegenteiligen Standpunktes auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 15.4.2002 - 8 W 492/00). - BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06
Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer …
Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
Umstände außerhalb der Eintragung können nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - V ZB 17/06, Tz. 16). - KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05
Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden …
Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
Die Klägerin hätte aber auch bestimmen können, dass die Flächen einer ihr gehörenden Sondereigentumseinheit als Sondernutzungsrecht zugeordnet werden (zum Vorstehenden vgl. KG, Beschluss v. 4.12.2006 - 24 W 201/05, - juris Tz. 24).
- BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51
Behelfsheim auf fremdem Grundstück
Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
Dagegen ist eine Sache nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet, wenn es sowohl den Zwecken des Mieters als auch - nach Beendigung des Mietverhältnisses - den Zwecken des Vermieters dienen soll (BGH, Urteil vom 3.10.1952 - V ZR 36/51, BGHZ 8, 1, 8). - BGH, 23.09.2016 - V ZR 110/15
Anbau eines Wintergartens durch den Mieter: Vermutung der Verbindung zu einem …
Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
Maßgebend ist die innere Willensrichtung des Einfügenden im Zeitpunkt der Verbindung der Sache, soweit diese mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt vereinbar ist (BGH, Versäumnisurteil vom 23.9.2016 - V ZR 110/15, Tz. 16). - AG Berlin-Köpenick, 28.02.2017 - 71 C 22/16
Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.02.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köpenick - 71 C 22/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16
Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft
Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
Soll die Teilungserklärung den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums regeln und einzelne Wohnungseigentümer von der Nutzung ausschließen, muss dies aus ihr klar und eindeutig hervorgehen (BGH, Urteil vom 27.10.2017 - V ZR 193/16, Tz. 28).