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   LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17 WEG   

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https://dejure.org/2018,50863
LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17 WEG (https://dejure.org/2018,50863)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.09.2018 - 55 S 48/17 WEG (https://dejure.org/2018,50863)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. September 2018 - 55 S 48/17 WEG (https://dejure.org/2018,50863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 93 BGB, § 94 Abs 1 BGB, § 95 Abs 1 BGB, § 15 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Entstehung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragenplätzen; Bootssteganlage als wesentlicher Grundstücksbestandteil

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einzelner Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf anteiligen Auskehr der Mieten vermieteter Gemeinschaftsflächen / Bootssteg als Gemeinschaftseigentum; §§ 16 WEG; 94, 95 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründung von Sondereigentum an Tiefgaragenstellplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00

    Unpfändbarkeit des Rechts des teilenden Eigentümers zur Zuweisung von

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
    Ohne Erfolg beruft sie sich daher auch zur Herleitung und Begründung ihres gegenteiligen Standpunktes auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 15.4.2002 - 8 W 492/00).
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
    Umstände außerhalb der Eintragung können nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - V ZB 17/06, Tz. 16).
  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
    Die Klägerin hätte aber auch bestimmen können, dass die Flächen einer ihr gehörenden Sondereigentumseinheit als Sondernutzungsrecht zugeordnet werden (zum Vorstehenden vgl. KG, Beschluss v. 4.12.2006 - 24 W 201/05, - juris Tz. 24).
  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51

    Behelfsheim auf fremdem Grundstück

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
    Dagegen ist eine Sache nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet, wenn es sowohl den Zwecken des Mieters als auch - nach Beendigung des Mietverhältnisses - den Zwecken des Vermieters dienen soll (BGH, Urteil vom 3.10.1952 - V ZR 36/51, BGHZ 8, 1, 8).
  • BGH, 23.09.2016 - V ZR 110/15

    Anbau eines Wintergartens durch den Mieter: Vermutung der Verbindung zu einem

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
    Maßgebend ist die innere Willensrichtung des Einfügenden im Zeitpunkt der Verbindung der Sache, soweit diese mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt vereinbar ist (BGH, Versäumnisurteil vom 23.9.2016 - V ZR 110/15, Tz. 16).
  • AG Berlin-Köpenick, 28.02.2017 - 71 C 22/16
    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.02.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köpenick - 71 C 22/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17
    Soll die Teilungserklärung den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums regeln und einzelne Wohnungseigentümer von der Nutzung ausschließen, muss dies aus ihr klar und eindeutig hervorgehen (BGH, Urteil vom 27.10.2017 - V ZR 193/16, Tz. 28).
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