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   LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12   

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https://dejure.org/2013,2146
LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12 (https://dejure.org/2013,2146)
LG Bonn, Entscheidung vom 11.01.2013 - 10 O 90/12 (https://dejure.org/2013,2146)
LG Bonn, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 10 O 90/12 (https://dejure.org/2013,2146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Behandlungsvertrag Krankenhaus, Obhutspflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Patienten auf Leistung von Schadensersatz gegen den Krankenhausträger für eine vor einer Röntgenuntersuchung abgegebene und nicht zurückerhaltene Goldkette

  • rabüro.de

    Zur Obhutspflicht des Arztes für vom Patienten nach Aufforderung abgelegte Sachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 280; ZPO § 287
    Anspruch eines Patienten auf Leistung von Schadensersatz gegen den Krankenhausträger für eine vor einer Röntgenuntersuchung abgegebene und nicht zurückerhaltene Goldkette

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Krankenhausbetreiber kann für Verlust einer Goldkette eines Patienten haften

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

    Auszug aus LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12
    Einen solchen Beweis könnte er nicht direkt, sondern nur indirekt führen, indem er nämlich die Umstände widerlegte, die für eine Rückgabe sprechen; insoweit wäre es an der Beklagten zu 1. gewesen, die Rückgabe konkret, d.h. räumlich, zeitlich und inhaltlich spezifiziert vorzutragen (vgl. BGHZ 188, 43 Rn. 12; BGH NJW 2003, 1039, 1039; 2001, 64, 65).

    Ohne entsprechenden Vortrag wäre die negative Tatsache der Nichtrückgabe jedoch nicht wirksam bestritten und daher als unstreitig anzusehen (vgl. BGHZ 188, 43 Rn. 17).

  • LG Hannover, 24.11.1982 - 11 S 308/82
    Auszug aus LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12
    Obhuts- und Schutzpflichten bestehen jedenfalls für solche Sachen des Patienten, die zum Zwecke der Untersuchung abgelegt werden müssen (LG Hannover NJW 1983, 1381; Schlund, in: Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 92 Rn. 6; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 688 Rn. 47; ausdrücklich offen gelassen von RGZ 99, 35, 36).

    Dies steht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des LG Hannover (NJW 1983, 1381), die im Hinblick auf das Zurückbleiben einer in dem Behandlungsraum eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes abgelegten Zahnprothese die Patientin für beweisbelastet erachtet.

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12
    Für eigenen Zeitaufwand bei der außergerichtlichen Abwicklung des Schadensersatzanspruchs kann der Geschädigte grundsätzlich keinen Ersatz verlangen (BGHZ 66, 112, 112 ff.).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12
    Vielmehr muss die Beklagte zu 1. an den Kläger die Rechtsanwaltskosten zahlen, die für den Schadensersatzanspruch in Höhe von 1500 Euro angefallen wären, d. h. ein Vorteil durch die degressive Gebührenstaffelung kommt der Beklagten zu 1. nicht zugute (vgl. BGH NJW 2008, 1888 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12
    Einen solchen Beweis könnte er nicht direkt, sondern nur indirekt führen, indem er nämlich die Umstände widerlegte, die für eine Rückgabe sprechen; insoweit wäre es an der Beklagten zu 1. gewesen, die Rückgabe konkret, d.h. räumlich, zeitlich und inhaltlich spezifiziert vorzutragen (vgl. BGHZ 188, 43 Rn. 12; BGH NJW 2003, 1039, 1039; 2001, 64, 65).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12
    Der Zinsanspruch folgt aus §§ 291, 288 I 2 BGB, beginnend mit dem Tag nach Zustellung der Klageschrift (BGH NJW-RR 1990, 518, 519), also mit dem 01.04.2012.
  • OLG Köln, 29.06.1993 - 9 U 237/92

    Schadenersatzansprüche; Versicherungsnehmer; Versicherer; Rechtsanwalt; PVV;

    Auszug aus LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12
    Dies ist zulässig (BGH NJW-RR 1994, 27; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl. 2010, § 86 Rn. 33).
  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 98/01

    Darlegungs-und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen

    Auszug aus LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12
    Einen solchen Beweis könnte er nicht direkt, sondern nur indirekt führen, indem er nämlich die Umstände widerlegte, die für eine Rückgabe sprechen; insoweit wäre es an der Beklagten zu 1. gewesen, die Rückgabe konkret, d.h. räumlich, zeitlich und inhaltlich spezifiziert vorzutragen (vgl. BGHZ 188, 43 Rn. 12; BGH NJW 2003, 1039, 1039; 2001, 64, 65).
  • OLG Köln, 01.10.1997 - 5 U 63/97

    Keine Haftung des Arztes für das Abhandenkommen von Kleidungsstücken

    Auszug aus LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12
    Eine abweichende Auffassung ist auch aus Entscheidungen des Reichsgerichts (aaO) und des OLG Köln (MDR 1998, 348) schon insofern nicht ableitbar, als beiden Entscheidungen Sachverhalte zugrunde liegen, in denen Garderobe im Wartezimmer abgelegt wurde, ohne dass dies zum Zwecke der Untersuchung geboten war.
  • OLG München, 26.07.2007 - 32 Wx 73/07

    Geltendmachung von Wohngeldforderungen durch Verwalter - keine Einwendung

    Auszug aus LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12
    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die Beklagte zu 1. auch sonst an den Kläger als Prozessstandschafter mit befreiender Wirkung leisten kann oder nicht (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 321, 321).
  • RG, 27.04.1920 - VII 482/19

    Haftet der Arzt für die im Vorraume seiner Wohnung von einem Patienten abgelegten

  • OLG Hamm, 21.07.2023 - 26 U 4/23

    Obhutspflicht der Klinik

    Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass der Beklagten eine Pflicht oblegen hat, dafür zu sorgen bzw. jedenfalls die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, dass die (teilweise) von ihr verpackten Gegenstände auch auf der Station im späteren Zimmer der Klägerin ankommen (vgl. für eine allgemeine Obhutspflicht des Krankenhausträgers hinsichtlich der mitgebrachten Sachen, die sich in Bezug auf einen Privatpatienten als nebenvertragliche Verwahrungspflicht aus dem Dienstvertrag dem Krankenhausträger darstellt, Staudinger/Bieder (2020) Vorbemerkung zu §§ 688 Rn. 61; grundsätzlich auch LG Hannover, Urteil vom 15. Februar 1999 - 20 O 2/98 -, juris; für Obhutspflicht jedenfalls bei Einlieferung eines bewusstlosen Patienten LG Hannover, Urteil vom 15. Februar 1999 - 20 O 2/98 -, juris; auf die Umstände des einzelnen Falles abstellend OLG Hamburg Urt. v. 29.9.1989 - 1 U 29/89, BeckRS 1989, 31167995, beck-online; für Verwahrpflicht für Sachen, die Patienten während der Behandlung abgelegt haben: LG Bonn, Urteil vom 11. Januar 2013 - 10 O 90/12 -, Rn. 16, juris; LG Hannover, Urt. v. 24.11.1982 - 11 S 308/82, NJW 1983, 1381, beck-online).
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