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   LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03 (415)   

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https://dejure.org/2004,40794
LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03 (415) (https://dejure.org/2004,40794)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 14.01.2004 - 9 O 3380/03 (415) (https://dejure.org/2004,40794)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 9 O 3380/03 (415) (https://dejure.org/2004,40794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Verantwortlichkeit eines Versammlungsteilnehmers für dort stattgefundene Geschehnisse und Äußerungen; Vorliegen von Schmähkritik

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs 1 BGB; § 823 Abs 2 BGB; § 1004 Abs 1 BGB; Art 1 Abs 1 S 1 GG; Art 2 Abs 1 GG; Art 5 Abs 1 S 2 GG; § 186 StGB
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Arbeitnehmerversammlung; Belegschaftsversammlung; Beleidigung; Beseitigungsanspruch; Diffamierungsabsicht; Drittes Reich; ehrenrührige Behauptung; ehrenrührige Äußerung; Ehrkränkung; Ehrverletzung; Eingriffsmöglichkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
    Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht leitet sich aus den elementaren Verfassungsvorschriften der Art. 1 Abs. 1 S. 1 und 2 Abs. 1 GG ab und gewährt jedem Einzelnen ein Recht auf Achtung und Entfaltung der Person (BVerfGE 99, 185; BGHZ 13, 334).

    Dies setzt zunächst voraus, dass sich die betreffenden Aussagen ihrem Inhalt nach als Angriff gegen die persönliche Ehre erweisen, indem sie den hiervon Betroffenen in einen Kontext bringen, der nach Einschätzung der beteiligten Verkehrskreise seinem Ansehen abträglich und grundsätzlich geeignet ist, ihn in einem negativen Licht erscheinen zu lassen (BVerfGE 99, 185).

    Die Intensität des sich aus Art. 5 Abs. 1 GG ergebenden Schutzes von Tatsachenbehauptungen richtet sich nach ihrem subjektiven Wahrheitsgehalt aus der Sicht des die betreffende Behauptung Aufstellenden zum Zeitpunkt ihrer Äußerung (BVerfGE 99, 185; BVerfG NJW 2000, 199).

    Er hat glaubhaft zu machen, dass er zu seiner Behauptung aufgrund einer - gemessen an der Intensität des Eingriffes in das Persönlichkeitsrecht des von der Behauptung Betroffenen - hinreichend sorgfältig durchgeführten Recherche gelangt ist (BVerfGE 99, 185; BGH NJW 1987, 2225).

    Genügt er dieser besonderen Darlegungslast nicht, ist seine Behauptung als unwahr zu behandeln und demzufolge nicht durch den von Art. 5 Abs. 1 GG gewährten Grundrechtsschutz erfasst (BVerfGE 99, 185).

    Hierunter versteht die verfassungsrechtliche Rechtsprechung Äußerungen, bei denen es nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern die Diffamierung des Betroffenen ganz im Vordergrund steht, weil dieser gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BVerfGE 93, 266, 289; 99, 185; BVerfG NJW 1993, 1462; NJW 2003, 3760).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
    Maßgebend ist insoweit die Sichtweise eines verständigen Empfängers unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände (BVerfGE 93, 266, 295; BVerfG NJW 2003, 1303, 1304).

    Dies bedeutet, dass auch öffentlich geübte Kritik an einer in breiten Kreisen bekannten Persönlichkeit erlaubt ist, obwohl sie womöglich in scharfer, schonungsloser oder auch ausfälliger Art und Weise geübt wird (BVerfGE 54, 129, 138 f.; 93, 266, 289; BGHZ 45, 296, 308).

    Hierunter versteht die verfassungsrechtliche Rechtsprechung Äußerungen, bei denen es nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern die Diffamierung des Betroffenen ganz im Vordergrund steht, weil dieser gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BVerfGE 93, 266, 289; 99, 185; BVerfG NJW 1993, 1462; NJW 2003, 3760).

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
    Eine solche Rechtswidrigkeit ist gegeben, wenn sich die betreffenden Aussagen nach einer umfassenden Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen und Rechtsgüter der Parteien als nicht von der ebenfalls grundrechtlich durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungsfreiheit oder die Ausübung eines anderen, im konkreten Fall als höherrangig zu bewertenden Rechtes, gedeckt erweisen (BVerfG NJW 2001, 2957; NJW 2003, 1303; BGH NJW 1997, 2513).

    Bei einer möglicherweise gegebenen Mehrdeutigkeit bedarf es demzufolge einer Auseinandersetzung mit diesen verschiedenen Interpretationsvarianten (BVerfGE 94, 1, 10 f.; BVerfG NJW 2003, 1303).

    Maßgebend ist insoweit die Sichtweise eines verständigen Empfängers unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände (BVerfGE 93, 266, 295; BVerfG NJW 2003, 1303, 1304).

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
    Als Tatsachenbehauptung wird allgemein jede Aussage verstanden, welche einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BVerfG, NJW 2000, 199; BGH NJW 1998, 1223).

    Die Intensität des sich aus Art. 5 Abs. 1 GG ergebenden Schutzes von Tatsachenbehauptungen richtet sich nach ihrem subjektiven Wahrheitsgehalt aus der Sicht des die betreffende Behauptung Aufstellenden zum Zeitpunkt ihrer Äußerung (BVerfGE 99, 185; BVerfG NJW 2000, 199).

    Diese sind entscheidend durch Elemente der Stellungnahme gekennzeichnet, welche das Publikum auf eine bestimmte Wertung des Äußernden hinweisen sollen (BVerfG NJW 2000, 199; NJW 2003, 1856).

  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
    Hierunter versteht die verfassungsrechtliche Rechtsprechung Äußerungen, bei denen es nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern die Diffamierung des Betroffenen ganz im Vordergrund steht, weil dieser gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BVerfGE 93, 266, 289; 99, 185; BVerfG NJW 1993, 1462; NJW 2003, 3760).

    Der Begriff der Schmähkritik ist dabei wegen seiner grundrechtsbeschränkenden Wirkung eng auszulegen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1993, 1462; NJW 2003, 3760).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02

    Unzutreffende Annahme von Schmähkritik bei Polemik im politischen Meinungskampf

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
    Hierunter versteht die verfassungsrechtliche Rechtsprechung Äußerungen, bei denen es nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern die Diffamierung des Betroffenen ganz im Vordergrund steht, weil dieser gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BVerfGE 93, 266, 289; 99, 185; BVerfG NJW 1993, 1462; NJW 2003, 3760).

    Der Begriff der Schmähkritik ist dabei wegen seiner grundrechtsbeschränkenden Wirkung eng auszulegen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1993, 1462; NJW 2003, 3760).

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
    Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht leitet sich aus den elementaren Verfassungsvorschriften der Art. 1 Abs. 1 S. 1 und 2 Abs. 1 GG ab und gewährt jedem Einzelnen ein Recht auf Achtung und Entfaltung der Person (BVerfGE 99, 185; BGHZ 13, 334).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
    Dies setzt insbesondere voraus, dass der Äußernde grundsätzlich nachprüfbare Indizien für die Richtigkeit der Behauptung vorzulegen hat (BVerfGE 85, 1, 22; BGH NJW 1974, 1710).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
    Sie gewährt dem Einzelnen das Recht, über das Hervortreten seiner persönlichen Eigenarten in seinen Beziehungen zur Umwelt selbst zu bestimmen (BVerfGE 73, 118; 97, 125).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
    Der Begriff der Schmähkritik ist dabei wegen seiner grundrechtsbeschränkenden Wirkung eng auszulegen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1993, 1462; NJW 2003, 3760).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94

    Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 306/96

    Widerruf oder Richtigstellung bei für die Zukunft angekündigtem Verhalten

  • BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73

    Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten

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