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   LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15   

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LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15 (https://dejure.org/2017,71137)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2017 - 318 O 412/15 (https://dejure.org/2017,71137)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2017 - 318 O 412/15 (https://dejure.org/2017,71137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 199 Abs 2 BGB, § 199 Abs 3 Nr 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB
    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer kommanditistischen Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 526/14

    Einleitung eines Güteverfahrens zur Verjährungshemmung: Einwand der

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15
    Der Güteantrag des Klägers sei rechtsmissbräuchlich gewesen, so dass es ihm nach den Grundsätzen des Urteils des BGH vom 28.10.2015 - IV ZR 526/14 (NJW 2016, 233) gemäß § 242 BGB verwehrt sei, sich auf eine Hemmung der Verjährung durch Bekanntgabe des Güteantrags zu berufen.

    Als Rechtsfolge einer derartigen missbräuchlichen Inanspruchnahme des Verfahrens ist es dem Gläubiger gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf eine Hemmung der Verjährung durch Bekanntgabe des Güteantrags zu berufen (BGH NJW 2016, 233 Rz. 34, zitiert nach juris).

    Das Thema "Kosten im Güteverfahren" habe nicht im Vordergrund gestanden, zumal es die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2015 (IV ZR 526/14) seinerzeit eben noch nicht gegeben habe.

    Dass bereits sicher war, dass sich der Zweck des außergerichtlichen Güteverfahrens - die Entlastung der Justiz und ein dauerhafter Rechtsfrieden durch konsensuale Lösungen - nicht erreichen ließe (so BGH NJW 2016, 233, Rz 34, zitiert nach juris), kann nicht angenommen werden.

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15
    Den Beklagten zu 1) und 2) als Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft oblagen vorvertragliche Aufklärungspflichten, denn nach der Rechtsprechung des BGH ist derjenige, der nach dem Beteiligungskonzept Vertragspartner der Anleger werden soll, diesen zur Aufklärung über alle für einen Beitritt wesentlichen Umstände verpflichtet (BGH WM 2013, 1597, Rn. 26, zitiert nach juris).

    Dass der Kläger im vorliegenden Fall nicht als Direktkommanditist, sondern mittelbar über die Beklagte zu 2) als Treuhandkommanditistin beigetreten ist, steht nicht entgegen, weil er nach den Angaben im Prospekt und Gesellschaftsvertrag (§ 6.3) wie ein unmittelbar an der Gesellschaft beteiligter Kommanditist behandelt werden soll (vgl. BGH WM 2013, 1597, Rn. 30 f., zitiert nach juris).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 151/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15
    Ein Schaden liegt hier in der Belastung mit einer nicht den Anlagevorstellungen entsprechenden Beteiligung, denn nach der Rechtsprechung des BGH kann ein Anleger, der durch eine Aufklärungspflichtverletzung zum Abschluss eines Vertrages verleitet worden ist, auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung einen Vermögensschaden dadurch erleiden, dass die Anlage für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH BeckRS 2012, 16672, Rz 59).

    Der Schaden entsteht mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage (BGH BeckRS 2012, 16672 Rz 65; NJW 2012, 2113 Rz. 31), womit der schuldrechtliche Vertragsschluss gemeint ist (BGH NJW-RR 2015, 1076 Rz. 19).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15
    Ein Prospektherausgeber darf auch eine optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde legen (BGH NJW-RR 2010, 115, Rn. 22, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15
    Dies gilt auch, wenn über den Beitritt zu einem Fonds unter Verwendung von Prospekten verhandelt wird (BGH WM 2012, 1298, Rn. 12, zitiert nach juris Palandt-Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 311 Rn. 71).
  • BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11

    Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auf die Kenntnisse und Erfahrungen eines durchschnittlichen Anlegers an, der als Adressat des Prospektes in Betracht kommt (BGH WM 2012, 2147, Rn. 25, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09

    Zur Geltendmachung und zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15
    Der Schaden entsteht mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage (BGH BeckRS 2012, 16672 Rz 65; NJW 2012, 2113 Rz. 31), womit der schuldrechtliche Vertragsschluss gemeint ist (BGH NJW-RR 2015, 1076 Rz. 19).
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15
    Im Prospekt angegebene Einzeltatsachen sind immer im Zusammenhang mit dem ganzen Prospekt zu würdigen (BGH ZIP 2012, 117, Rn. 36 f., zitiert nach juris).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15
    Maßgeblich ist der Gesamteindruck, der sich bei einer von dem verständigen Anleger zu erwartenden sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospekts ergibt (BGH ZIP 2013, 315, Rn. 10, zitiert nach juris; NJW-RR 2012, 1312, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZR 213/08

    Haftung bei Kapitalanlagen: Anforderungen an die Unterschriftsleistung beim

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2017 - 318 O 412/15
    Erst damit ist der Anleger "beigetreten" (vgl. BGH NJW-RR 2010, 911 Rz. 20).
  • BGH, 24.03.2015 - XI ZR 278/14

    Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung eines

  • BGH, 23.10.2012 - II ZR 294/11

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen

  • OLG Hamburg, 27.01.2017 - 3 U 140/15

    Schiffspool - Prospekthaftung von Gründungs- und Treuhandkommanditisten bei

  • OLG Hamburg, 08.03.2016 - 4 U 25/15

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagegeschäften: Anforderungen an die Aufklärung über

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