Rechtsprechung
LG Lüneburg, 29.04.2010 - 2 T 17/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 95, StPO § 127 Abs. 2, GVG § 17a Abs. 5, StPO § 128 Abs. 1 S. 1, GG Art. 104 Abs. 2 S. 2, GG Art. 3 S. 1, AufenthG § 62 Abs. 4
Ingewahrsamnahme, Abschiebungshaft, unerlaubter Aufenthalt, Richter, Vorführung, richterlicher Eildienst, Staatsanwaltschaft, Eildienst, Anhörung
Kurzfassungen/Presse (2)
- migrationsrecht.net (Kurzinformation und Leitsatz)
Zur unverzüglichen Richtervorführung nach § 128 StPO
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Zur unverzüglichen Richtervorführung nach § 128 StPO
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 1114/05
Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 iVm Art 19 Abs 4 GG durch Wohnungsdurchsuchung …
Auszug aus LG Lüneburg, 29.04.2010 - 2 T 17/10
Insofern kann dahingestellt bleiben, ob dies zutrifft und der Eildienst am 16.12.2009 um 17:00 Uhr überhaupt erreichbar gewesen wäre, weil nach Auffassung der Kammer bereits das Unterlassen der zeitnahen Dokumentation der Umstände für die Inhaftierung über Nacht ohne richterliche Anordnung strafprozessual zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme führt (vgl. zur Dokumentationspflicht bei Durchsuchungsmaßnahmen: BVerfG NVwZ 2006, 925).