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   LG Mannheim, 22.06.1994 - (6) 5 KLs 2/92   

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https://dejure.org/1994,3716
LG Mannheim, 22.06.1994 - (6) 5 KLs 2/92 (https://dejure.org/1994,3716)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22.06.1994 - (6) 5 KLs 2/92 (https://dejure.org/1994,3716)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - (6) 5 KLs 2/92 (https://dejure.org/1994,3716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zeit.de (Pressebericht, 19.08.1994)

    Mit Blindheit geschlagen - Untergründige Sympathie und jämmerliche Schlamperei: Warum die Mannheimer Richter den NPD-Vorsitzenden moralisch freisprachen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 08.08.1994)

    Viel Verständnis

  • focus.de (Pressebericht, 15.08.1994)

    "Das Urteil geht so in Ordnung"

  • chillingeffects.de PDF (Auszüge)

    Der Holocaust-Leugner: "Eine verantwortungsbewußte Persönlichkeit"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 185, § 189, § 194, § 130

Besprechungen u.ä. (3)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Günter Deckert

Sonstiges (4)

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Viel zu schwammig - Richter streiten, ob der Mannheimer Kollege Orlet wegen seines NPD-Urteils angeklagt werden soll (DER SPIEGEL 11/1995; 13.03.1995)

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Nerv geklemmt - Die Mannheimer Richter, die das skandalöse Deckert-Urteil fällten, kehren auf ihre Posten zurück (DER SPIEGEL 42/1994; 17.10.1994)

  • berliner-zeitung.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 16.08.1994)

    Mannheimer Deckert-Richter abgesetzt

  • berliner-zeitung.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 17.08.1994)

    Streit um geschaßte Richter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2494
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 19.04.1995 - 3 Ws 72/95
    Anknüpfungspunkt für die Ablehnungsgesuche ist der Umstand, daß die drei abgelehnten Richter an dem Urteil des Landgerichts M vom .... gegen den Bundesvorsitzenden der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) N ("N-Urteil") mitgewirkt haben.

    Vorliegend ergeben sich verständige Zweifel an der Unbefangenheit A's nicht bereits aus den von ihm verfaßten Gründen des Urteils der 6. Strafkammer des Landgerichts M vom .... gegen den Bundesvorsitzenden der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) N. Diese Urteilsgründe enthalten zwar eine Vielzahl von sprachlichen Wendungen, die der revisionsrechtlichen Prüfung nicht standgehalten und wegen der mit ihnen zum Ausdruck gebrachten Sympathie für den dortigen Angeklagten N zu massiver öffentlicher Kritik geführt haben.

    Anderes gilt indessen, soweit die Angeschuldigten die Besorgnis der Befangenheit - für sich allein oder im Zusammenhang mit der Begründung des N-Urteils - aus Äußerung A's gegenüber der Presse herleiten, zu denen es aus Anlaß der öffentlichen Kritik an der Begründung des N-Urteil gekommen ist.

    Diesen Veröffentlichungen zufolge hat A die von ihm verfaßte Begründung des N-Urteils nicht nur mit der Äußerung "Ich habe irgendwo einen Schreibfehler übersehen, das ist das einzige, was ich korrigieren würde" in einer Weise verteidigt, die jede Deutung der angegriffenen Passagen als Mißverständnis oder Formulierungsversehen ausschließt, sondern sich auch darauf berufen, daß - im Gegensatz zu der sonst einhelligen Kritik des Urteils in den Medien - "die rechtsextreme Nationalzeitung, ... sehr ausführlich und korrekt berichtet (habe)" (Mannheimer Morgen aa0.).

    Die Anträge werden hier im wesentlichen mit der Mitwirkung dieser beiden Richter an dem genannten N-Urteil begründet.

    B hat zudem aus Anlaß der öffentlichen Kritik an der Begründung des N-Urteils eine persönliche Erklärung abgegeben, die in der Rhein- Neckar-Zeitung vom 16.08.94 veröffentlicht ist, und in der es u.a. heißt: ist es der Urteilsbegründung offensichtlich nicht immer gelungen, klar herauszustellen, daß die bei der Strafzumessung und Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zwangsläufig zu erörternden Beweggründe des Angeklagten und seine Gedankengänge von der Kammer keineswegs gebilligt oder für gut geheißen wurden.

    Auch hinsichtlich der Richterin am Landgericht C kann aus deren Mitwirkung am N-Urteil eine Besorgnis der Befangenheit nicht mit Erfolg abgeleitet werden.

  • OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95

    Ein einfaches Nein mit Folgen

    Hingewiesen wurde die Schöffin darauf, daß "ihre insbesondere auch von weiten Teilen der Medien geteilte Unzufriedenheit mit dem sogenannten Deckert-Urteil der Strafkammer und mit dem Verhalten des Urteilsverfassers und beisitzenden Richters RLG ... nicht ausreicht, rechtlich einen zureichenden Grund abzugeben, der es ihr ausnahmsweise gestatten würde, die Dienstleistung als Schöffin als unzumutbar i.S.d. § 54 Abs. 1 Satz 2 GVG erscheinen zu lassen".
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 1 S 2239/94

    Versammlungsverbot bei Gefahr von volksverhetzenden Äußerungen - Verherrlichung

    Bei dieser Thematik besteht die konkrete Gefahr, daß der Bundesvorsitzende der Antragstellerin, der durch - allerdings nicht rechtskräftiges - Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22.6.1994 (- (6) 5 KLs 2/92 -) wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Aufstachelung zum Rassenhaß, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt wurde, erneut den Massenmord an den Juden, begangen vor allem in den Gaskammern von Konzentrationslagern während des 2. Weltkrieges, als geschichtliche Tatsache leugnen, und es so auf der geplanten Versammlung zu Straftaten nach §§ 130, 185, 189 und 194 StGB kommen wird (vgl. auch BVerfG, Beschluß v. 13.4.1994 - 1 BvR 23/94 - BayVBl. 1994, 433).
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