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   LG Heilbronn, 16.05.2023 - Bm 6 O 10/23, 6 O 10/23   

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https://dejure.org/2023,23452
LG Heilbronn, 16.05.2023 - Bm 6 O 10/23, 6 O 10/23 (https://dejure.org/2023,23452)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 16.05.2023 - Bm 6 O 10/23, 6 O 10/23 (https://dejure.org/2023,23452)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - Bm 6 O 10/23, 6 O 10/23 (https://dejure.org/2023,23452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    PushTAN-Verfahren weist erhöhtes Gefährdungspotential auf so dass kein Anscheinsbeweis für die Autorisierung einer Zahlungsanweisung im Sinne von § 675w BGB besteht

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Kein Anscheinsbeweis für Autorisierung einer Zahlungsanweisung bei pushTAN

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Phishing"-Anruf durch angeblichen Bankmitarbeiter - Der Bankkunde gab von ihm generierte TANs weiter: Bank muss unautorisierte Zahlungen nicht ersetzen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1470
  • ZIP 2023, 2353
  • K&R 2023, 833
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11

    Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.05.2023 - 6 O 10/23
    Insoweit ist die telefonische Weitergabe einer TAN nicht vergleichbar mit der Eingabe einer oder mehrerer TAN in eine gefälschte Eingabemaske (hierzu BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422), da sich die telefonische Weitergabe der TAN von dem üblichen Übermittlungsweg der TAN (Eingabe online) für jeden Nutzer offensichtlich unterscheidet (LG Saarbrücken, Urteil vom 9. Dezember 2022 - 1 O 181/20 -, Rn. 34 - 35, juris).

    Eine Warnpflicht besteht erst dann, wenn die Bank ohne nähere Prüfung im Rahmen der normalen Bearbeitung eines Zahlungsverkehrsvorgangs aufgrund einer auf massiven Verdachtsmomenten beruhenden objektiven Evidenz den Verdacht einer Veruntreuung schöpft (BGH, Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11 -, Rn. 32, juris).

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.05.2023 - 6 O 10/23
    Die Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht finden in Bezug auf die Zustimmung i.S.v. § 675j BGB richtigerweise keine Anwendung (BGH, Urteil v. 26.01.2016, Az. XI ZR 91/14, Rz. 55 ff.; Urteil v. 16.06.2015, Az. XI ZR 243/13, Rz. 22 ff.; Köndgen in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.04.2022, § 675j BGB Rz. 20; Schulte-Nölke in: Schulze, BGB, 11. Aufl., § 675j Rz. 2).
  • BGH, 16.06.2015 - XI ZR 243/13

    Zahlungsverkehrsrecht: Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen Zahler und

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.05.2023 - 6 O 10/23
    Die Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht finden in Bezug auf die Zustimmung i.S.v. § 675j BGB richtigerweise keine Anwendung (BGH, Urteil v. 26.01.2016, Az. XI ZR 91/14, Rz. 55 ff.; Urteil v. 16.06.2015, Az. XI ZR 243/13, Rz. 22 ff.; Köndgen in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.04.2022, § 675j BGB Rz. 20; Schulte-Nölke in: Schulze, BGB, 11. Aufl., § 675j Rz. 2).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.05.2023 - 6 O 10/23
    So hat im Überweisungsverkehr ein Kreditinstitut, das aufgrund massiver Anhaltspunkte den Verdacht hegt, dass ein Kunde bei der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch eine Straftat einen anderen schädigen will, diesem gegenüber eine Warnpflicht (BGH Urteil v. 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281 Rn. 14, 15).
  • LG Köln, 10.09.2019 - 21 O 116/19

    Grob fahrlässiger Umgang mit Onlinebanking Daten

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.05.2023 - 6 O 10/23
    Bezogen auf die Besonderheiten des Online-Banking liegt bei der telefonischen Weitergabe einer oder mehrerer TAN der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit nahe (LG Saarbrücken, Urteil vom 10.06.2022 - 1 O 394/21, BeckRS 2022, 14866; LG Köln, Urteil vom 10.09.2019 - 21 O 116/19, MMR 2020, 258; BeckOGK/Hofmann, 1.10.2021, BGB § 675l Rn. 93; Langenbucher/Bliesener/Spindler/Herresthal, 3. Aufl. 2020, 3.
  • LG Saarbrücken, 09.12.2022 - 1 O 181/20

    Grobe Fahrlässigkeit im Falle der telefonischen Weitergabe von TAN-Nummern;

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.05.2023 - 6 O 10/23
    Insoweit ist die telefonische Weitergabe einer TAN nicht vergleichbar mit der Eingabe einer oder mehrerer TAN in eine gefälschte Eingabemaske (hierzu BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422), da sich die telefonische Weitergabe der TAN von dem üblichen Übermittlungsweg der TAN (Eingabe online) für jeden Nutzer offensichtlich unterscheidet (LG Saarbrücken, Urteil vom 9. Dezember 2022 - 1 O 181/20 -, Rn. 34 - 35, juris).
  • OLG München, 22.09.2022 - 19 U 2204/22

    Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.05.2023 - 6 O 10/23
    Falls nicht, wäre dies zumindest als grob fahrlässige Unkenntnis einzustufen (OLG München, Beschluss vom 22. September 2022 - 19 U 2204/22 -, juris).
  • LG Bonn, 19.12.2003 - 2 O 472/03

    Keine tatsächliche Vermutung und ken Anscheinsbeweis für die für die Identität

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.05.2023 - 6 O 10/23
    Abgesehen davon gilt nach Auffassung des Gerichts, dass nicht nur das klassische PIN/TAN-Verfahren, bei dem die jeweils zu verwendende TAN vom Zahlungsdienstnutzer selbst ausgewählt werden kann, die für einen Anscheinsbeweis erforderliche sehr hohe Wahrscheinlichkeit vermissen lässt (ähnlich LG Bonn 19.12.2003 - 2 O 472/03, MMR 2004, 179, 180 = CR 2004, 218), sondern auch das vorliegend zur Anwendung kommende pushTAN-Verfahren, in dem die TAN auf dem Mobiltelefon in einem anderen Programm (App) angezeigt wird, als demjenigen, das den Bankzugang ebenfalls mittels auf demselben Smartphone installierter BankApp (SecureGo-App) vermittelt.
  • LG Darmstadt, 28.08.2014 - 28 O 36/14

    Rechtsscheinshaftung bei missbräuchlicher Überweisung im Online-Banking

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.05.2023 - 6 O 10/23
    Die vereinzelt vertretene Ansicht, dass in Fällen, in denen der Nutzer seine persönlichen Daten in die Eingabemaske einer manipulierten Webseite eingibt und sie somit unbewusst an den Angreifer weiterleitet, das Einverständnis des Nutzers zu den durch den Angreifer sodann durchgeführten Zahlungsvorgängen nach den Grundsätzen der Rechtscheinsvollmacht zuzurechnen sei (z.B. LG Darmstadt, Urteil v. 28.08.2014, Az. 28 O 36/14, juris Rz. 37 ff.), ist abzulehnen.
  • LG Saarbrücken, 10.06.2022 - 1 O 394/21

    Telefonische Weitergabe einer TAN im Rahmen des Online-Bankings

    Auszug aus LG Heilbronn, 16.05.2023 - 6 O 10/23
    Bezogen auf die Besonderheiten des Online-Banking liegt bei der telefonischen Weitergabe einer oder mehrerer TAN der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit nahe (LG Saarbrücken, Urteil vom 10.06.2022 - 1 O 394/21, BeckRS 2022, 14866; LG Köln, Urteil vom 10.09.2019 - 21 O 116/19, MMR 2020, 258; BeckOGK/Hofmann, 1.10.2021, BGB § 675l Rn. 93; Langenbucher/Bliesener/Spindler/Herresthal, 3. Aufl. 2020, 3.
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
    Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 27. Februar 2024 wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 19. Februar 2024 - 6 O 10/23 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:.

    Gegen die Schuldnerin wird zur Erzwingung der ihr in Ziff. I. und II. des Teil-Anerkenntnisurteils des Landgerichts Saarbrücken vom 19. Oktober 2023 - 6 O 10/23 - auferlegten Verpflichtung zur Auskunftserteilung durch Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Verzeichnisses über Bestand, Umfang, Höhe und Verbleib des realen und fiktiven Nachlasses und über ergänzungspflichtige Schenkungen der am 13. Januar 2020 verstorbenen xxx, geborene E., ein Zwangsgeld in Höhe von 500,- Euro verhängt und ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ein Tag Zwangshaft angeordnet.

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