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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AL 120/18   

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https://dejure.org/2020,1591
LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AL 120/18 (https://dejure.org/2020,1591)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2020 - L 18 AL 120/18 (https://dejure.org/2020,1591)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - L 18 AL 120/18 (https://dejure.org/2020,1591)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 165 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 20.12.2011, § 169 S 1 SGB 3, § 613a Abs 1 S 1 BGB
    Insolvenzgeldanspruch - Verzicht auf Arbeitsentgeltansprüche im Insolvenzgeldzeitraum - Bindungswirkung des arbeitsgerichtlichen Vergleichs - Dispositionsbefugnis - Betriebsübergang - Bindung des Rechtsnachfolgers

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Insolvenzgelds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2020, 573
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AL 120/18
    Denn ein Anspruch des Arbeitnehmers - hier des Klägers - auf Arbeitsentgelt besteht nicht mehr, wenn der Arbeitnehmer im Wege des arbeitsgerichtlichen Vergleichs auf vermeintliche Arbeitsentgeltansprüche verzichtet, die den Insolvenzgeldzeitraum umfassen (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 1994 - 10 RAr 1/93 - juris Rn. 28, wonach der seinerzeit streitige, vorliegend aber vergleichbare Konkursausfallgeld-Anspruch entfiel, wenn der im arbeitsgerichtlichen Verfahren abgeschlossene Vergleich u.a. die Arbeitsentgeltansprüche des Konkursausfallgeld-Zeitraums umfasste und damit erledigt hat).

    Denn damit ist keine andere Vermögenslage hergestellt als sie bei Zahlung vor dem Insolvenzgeldzeitpunkt bestanden hätte (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 1994 - 10 RAr 1/93 - a.a.O. Rn. 28).

  • BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94

    Konkursausfallgeld bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AL 120/18
    Im Übrigen hat das Bundessozialgericht, dessen Rechtsprechung der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, die Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile im Konkursausfallgeldverfahren dahingehend präzisiert, dass dem Arbeitnehmer rechtskräftig zugesprochenes Arbeitsentgelt die Obergrenze seines Konkursausfallgeldanspruchs darstellt (BSG, Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - juris Rn. 22).

    Dies gilt sodann auch im Verhältnis zum Sozialleistungsträger (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - a.a.O. Rn. 21f.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - Einstellung der Betriebstätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AL 120/18
    Für das Ende des Arbeitsverhältnisses ist das rechtliche, nicht das faktische Ende maßgebend (vgl. m.w.N. das Urteil des Senats vom 13. Juni 2018 - L 18 AL 52/16 - juris Rn. 19).
  • BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 2/63

    ArbeitsgerichtlicheS Beschlußverfahren - Beteiligte - Außergerichtlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AL 120/18
    Ausreichend ist vielmehr, dass sich - wie hier - der vom LAG festgestellte Vergleich im Rahmen der den Arbeitsgerichtsparteien eingeräumten Dispositionsbefugnis hält (vgl. BAG, Beschluss vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 2/63 - juris Rn. 14, 16; Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Auflage 2018 § 46 Rn. 22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 - L 18 AL 69/18

    Betriebsaufnahme und Einstellung

    Die Klägerin hatte rückständige Arbeitsentgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit der LBC für den streitbefangenen Zeitraum, welche allerdings höchstens in dem Umfang, wie sie im Vergleich vom 19. Juli 2016 zugestanden worden waren, bestanden haben können (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Januar 2020 - L 18 AL 120/18 -, juris).
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