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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - L 28 KR 362/21 NZB   

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https://dejure.org/2022,1414
LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - L 28 KR 362/21 NZB (https://dejure.org/2022,1414)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2022 - L 28 KR 362/21 NZB (https://dejure.org/2022,1414)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - L 28 KR 362/21 NZB (https://dejure.org/2022,1414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 144 Abs 2 Nr 3 SGG, Art 267 Abs 3 AEUV, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde über Nichtzulassung der Berufung - Verfahrensmangel - Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters - unterbliebene Vorlage an den EuGH durch letztinstanzliches Gericht - Nichtzulassungsbeschwerde als Rechtsmittel iS des Art ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 267 AEUV, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 144 Abs 2 SGG, Art 19 Abs 1 EGV 883/2004, § 27 Abs 1 SGB 5
    Nichtzulassungsbeschwerde - (kein) Verfahrensmangel - (keine) Vorlagepflicht an den EuGH - gesetzlicher Richter - Zahnersatz - Kostenerstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Nichterreichen des Mindestbeschwerdewerts; Verletzung der Vorlagepflicht an den EuGH durch ein Sozialgericht (vorliegend verneint)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19

    EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - L 28 KR 362/21
    Zu den Rechtsmitteln in diesem Sinne zählt auch die Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BVerfG vom 14.1.2021 - 1 BvR 2853/19 = NJW 2021, 1005; BSG vom 8.4.2020 - B 13 R 125/19 B = juris).

    Dies ist auch nicht im Hinblick auf den vom Kläger zitierten stattgebenden Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Januar 2021 (- 1 BvR 2853/19 - juris) der Fall.

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Gerichtshof der Europäischen Union gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, so dass es einen Entzug des gesetzlichen Richters in diesem Sinne darstellen kann, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 Satz 3 AEUV nicht nachkommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 1 BvR 2853/19 - a.a.O. Rn. 9 m.w.N.).

    Anders als in der vom Kläger zur Begründung der Beschwerde herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2021 (- 1 BvR 2853/19 - a.a.O. Rn. 8) auf der Grundlage der im Zivilprozessrecht geltenden abweichenden Zulassungsregelung (vgl. § 511 Abs. 2 Nr. 1 Zivilprozessordnung) wird ein Gericht nicht letztinstanzlich tätig, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde, wie hier, an eine höhere gerichtliche Instanz eröffnet ist.

  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 125/19 B

    Zuordnung zu Leistungsgruppen nach der Anlage 1 zum FRG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - L 28 KR 362/21
    Zu den Rechtsmitteln in diesem Sinne zählt auch die Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BVerfG vom 14.1.2021 - 1 BvR 2853/19 = NJW 2021, 1005; BSG vom 8.4.2020 - B 13 R 125/19 B = juris).

    Eine solche nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantwortende Rechtsfrage, deren Klärung im allgemeinen Interesse läge, ist hieraus nicht erkennbar (vgl. BSG, Beschluss vom 8. April 2020 - B 13 R 125/19 B - juris Rn. 6 m.w.N).

    Die angefochtene Entscheidung muss ferner auf der Abweichung beruhen (stRspr., vgl. BSG; Beschluss vom 8. April 2020 - B 13 R 125/19 B - a.a.O. Rn. 10 m.w.N).

    Denn diese gehört zu den Rechtsmitteln im Sinne des Art. 267 Satz 3 AEUV, weil der Qualifikation als Rechtsmittel nicht entgegen steht, dass die Einlegung an eine Zulassung durch das höherinstanzliche Gericht gebunden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - "Lyckeskog" juris Rn. 16; BSG; Beschluss vom 8. April 2020 - B 13 R 125/19 B - a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - L 28 KR 362/21
    Dieser wird vor einer solchen auch nicht durch das - vom Kläger bereits nicht gerügte - Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör geschützt (vgl. § 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - juris Rn. 28).
  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - L 28 KR 362/21
    Denn diese gehört zu den Rechtsmitteln im Sinne des Art. 267 Satz 3 AEUV, weil der Qualifikation als Rechtsmittel nicht entgegen steht, dass die Einlegung an eine Zulassung durch das höherinstanzliche Gericht gebunden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - "Lyckeskog" juris Rn. 16; BSG; Beschluss vom 8. April 2020 - B 13 R 125/19 B - a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1992 - 5 B 72.92

    Vorlagepflicht - Europa - Sozialhilfe - Pflegeperson - Diskriminierungsverbot

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - L 28 KR 362/21
    Insofern steht ein Vorlagebeschluss in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1992 - 5 B 72/92 - juris Rn. 3).
  • BSG, 28.10.2020 - B 10 EG 1/20 BH

    Erziehungsgeld nach dem BErzGG für Bürger der EU

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - L 28 KR 362/21
    Die inhaltliche Richtigkeit der sozialgerichtlichen Entscheidung, die der Kläger mit seiner Beschwerde in Frage stellt, ist im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu prüfen (stRspr., vgl. BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - B 10 EG 1/20 BH - juris Rn. 7, 11 m.w.N.).
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