Rechtsprechung
   LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16517
LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13 B ER (https://dejure.org/2013,16517)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03.06.2013 - L 9 AS 219/13 B ER (https://dejure.org/2013,16517)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - L 9 AS 219/13 B ER (https://dejure.org/2013,16517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Leistungsversagung nach dem Auszug eines jungen Erwachsenen aus dem elterlichen Haushalt ohne Zusicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Leistungsversagung nach dem Auszug eines jungen Erwachsenen aus dem elterlichen Haushalt ohne Zusicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 833 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Hessen, 22.06.2011 - L 7 AS 700/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung - Nichterscheinen zu einem

    Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13
    Die einstweilige Anordnung ist auf den Folgemonat der Bekanntgabe der Entscheidung beschränkt, soweit die Hauptsacheverfahren nicht vorher erledigt sein werden, weil im einstweiligen Rechtsschutz nur eine gegenwärtige dringliche Notlage beseitigt werden soll (s. Krodel, NZS 2007, 20, 21, siehe auch Hess. LSG, Beschluss vom 22. Juni 2011 - L 7 AS 700/10 B ER - juris).
  • LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10

    Folgenabwägung bei offenem Anordnungsanspruch zur Bewilligung von

    Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden (Hessisches LSG, Beschluss vom 25. November 2010 - L 6 AS 423/10 B ER).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13
    Bei der Regelleistung einerseits und den Kosten der Unterkunft andererseits handelt es sich um abtrennbare Verfügungen eines Gesamtbescheids (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 Az.: B 4 AS 109/11 R - juris; SG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 8/06, Rdnr. 6) und daher um unterschiedliche Streitgegenstände, die dem Dispositionsgrundsatz unterliegen.
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13
    Unabhängig davon würde die Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung in diesem Verfahren zumindest die Glaubhaftmachung voraussetzen, dass der Antragsteller einer ernstzunehmenden Forderung von Unterkunftskosten durch seinen Bruder ausgesetzt ist (vgl. BSG Urt.v. 3.3.2009 - B 4 AS 37/08 R - sozR 4-4200 § 22 Nr. 15).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13
    Insbesondere bei Ansprüchen, die darauf gerichtet sind, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip), ist ein nur möglicherweise bestehender Anordnungsanspruch, vor allem, wenn er eine für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe erreicht und für einen nur kurzfristigen Zeitraum zu gewähren ist, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig klären lässt (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13
    Daher ist bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit ausschließlich auf die gegenwärtige Lage und auf Umstände in der Vergangenheit nur insoweit abzustellen, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage ermöglichen (BSG, Urt.v. 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R - Juris Rn 22 m.w.N.).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 109/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13
    Bei der Regelleistung einerseits und den Kosten der Unterkunft andererseits handelt es sich um abtrennbare Verfügungen eines Gesamtbescheids (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 Az.: B 4 AS 109/11 R - juris; SG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 8/06, Rdnr. 6) und daher um unterschiedliche Streitgegenstände, die dem Dispositionsgrundsatz unterliegen.
  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13
    Dem steht auch nicht der im Bereich der Sozialrechts entsprechend anwendbare Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB (vgl. zur Anwendbarkeit BSG, Urt. v. 6.12.2012 - B 11 AL 15/11 R - juris sowie BSG Urt.v. 2.12.2009 - B 14 AS 46/08 R - juris) unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (" dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est ") entgegen (vgl. dazu BGH Beschl.v. 11.4.2013 - I ZR 153/11 -juris), weil der Grundsicherungsträger den Erstattungsanspruch bei nach wie vor bestehender Hilfebedürftigkeit nur in Höhe von 30 % des monatlichen Regelbedarfs aufrechnen darf (§ 43 Abs. 2 SGB II).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 sowie Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13
    Dem steht auch nicht der im Bereich der Sozialrechts entsprechend anwendbare Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB (vgl. zur Anwendbarkeit BSG, Urt. v. 6.12.2012 - B 11 AL 15/11 R - juris sowie BSG Urt.v. 2.12.2009 - B 14 AS 46/08 R - juris) unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (" dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est ") entgegen (vgl. dazu BGH Beschl.v. 11.4.2013 - I ZR 153/11 -juris), weil der Grundsicherungsträger den Erstattungsanspruch bei nach wie vor bestehender Hilfebedürftigkeit nur in Höhe von 30 % des monatlichen Regelbedarfs aufrechnen darf (§ 43 Abs. 2 SGB II).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 153/11

    Urheberrechtlicher Leistungsschutz von Sendeunternehmen: Aussetzung eines

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2008 - L 9 B 600/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Gewährung von

  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2012 - L 9 AS 3208/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12

    Anteil am Gewinn; Außengesellschaft; Einkommen; einstweilige Anordnung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 16 B 15/04

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 31.07.2002 - L 18 B 237/01

    Anspruch auf Weiterzahlung der Versorgungsleistungen bis zum Abschluss eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - L 9 SO 178/11

    Sozialhilfe

  • LSG Sachsen, 29.01.2018 - L 8 AS 1026/14
    Dem steht auch nicht der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 Bürgerliches Gesetzbuch in Form des "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" entgegen (Hessisches LSG, Beschluss vom 03.06.2013 - L 9 AS 219/13 B ER - juris RdNr. 33; Grote-Seifert in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 34 RdNr. 59).
  • LSG Hessen, 25.11.2013 - L 9 AS 591/11

    Rücknahme von Grundsicherungsleistungsbescheiden; Treuhänderisch gehaltenes

    Zwar begründet auch die vorsätzlich bzw. grob fahrlässig herbeigeführte Hilfebedürftigkeit einen Leistungsanspruch nach den §§ 19 ff. SGB II (vgl. dazu Link in Eicher/ Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage, § 34 Rdnr. 1), wenn auch dieses Verhalten die Erstattungspflicht nach § 34 SGB II begründet (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2011 - L 13 AS 4496/10 -, juris ; Hessisches LSG, Beschl. v. 3.Juni 2013 - L 9 AS 219/13 B ER - juris ).
  • SG Kassel, 26.03.2014 - S 6 AS 456/13

    Einstufung einer einmaligen Abfindung als Einkommen i.S.d. § 11 Abs. 1 S. 1 SGB

    Der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts hat im Beschluss vom 03.06.2013 - L 9 AS 219/13 B ER - zutreffend darauf hingewiesen, dass der Dolo agit-Einwand in der vorliegenden Konstellation nicht eingreift, da der Erstattungsanspruch nach § 34 SGB II eine vorhergehende Leistung voraussetzt und bei seiner Durchsetzung im Falle der Aufrechnung über § 43 Abs. 2 SGB II auf 30 Prozent der Regelleistung beschränkt ist (vgl. auch Berlit, jurisPR-SozR 10/2013 Anm. 3) und damit nur in Raten und damit nicht in voller Höhe und nicht sofort zu realisieren ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht