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   LSG Hessen, 09.11.2010 - L 7 SO 134/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,18933
LSG Hessen, 09.11.2010 - L 7 SO 134/10 B ER (https://dejure.org/2010,18933)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.11.2010 - L 7 SO 134/10 B ER (https://dejure.org/2010,18933)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. November 2010 - L 7 SO 134/10 B ER (https://dejure.org/2010,18933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme von Mietschulden im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme von Mietschulden im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2010 - L 7 SO 134/10
    Die Referenzmiete soll nicht bestimmen, ob die derzeit bewohnte Unterkunft angemessen ist (konkrete Betrachtungsweise), sondern bis zu welcher Höchstgrenze sich der Leistungsberechtigte im maßgeblichen Vergleichsraum eine Unterkunft beschaffen darf (abstrakte Betrachtungsweise) - BSG, 22. März 2010 - B 8 SO 24/08 R unter Verweis auf Rspr des BSG zu § 22 SGB II: grundlegend BSG, 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R; 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -.

    Nicht folgen kann der Senat einem obiter dictum des 8. Senats des BSG, soweit dieser hat anklingen lassen, auf die Tabelle dürfe möglicherweise nur bis zur Höhe der Nettokaltmiete zurückgegriffen werden (BSG, 22. März 2010, a.a.O.).

    Offen lässt der Senat an dieser Stelle, ob zusätzlich ein Sicherheitszuschlag von maximal 10 % hinzuzurechnen ist (ausdrücklich offen gelassen: BSG, 22. März 2010 a.a.O. m.w.N.), weil jedenfalls aus nachfolgenden Überlegungen dieser im Rahmen der gebotenen Folgenabwägung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu berücksichtigen ist.

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2010 - L 7 SO 134/10
    Die Referenzmiete soll nicht bestimmen, ob die derzeit bewohnte Unterkunft angemessen ist (konkrete Betrachtungsweise), sondern bis zu welcher Höchstgrenze sich der Leistungsberechtigte im maßgeblichen Vergleichsraum eine Unterkunft beschaffen darf (abstrakte Betrachtungsweise) - BSG, 22. März 2010 - B 8 SO 24/08 R unter Verweis auf Rspr des BSG zu § 22 SGB II: grundlegend BSG, 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R; 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2010 - L 7 SO 134/10
    Die Referenzmiete soll nicht bestimmen, ob die derzeit bewohnte Unterkunft angemessen ist (konkrete Betrachtungsweise), sondern bis zu welcher Höchstgrenze sich der Leistungsberechtigte im maßgeblichen Vergleichsraum eine Unterkunft beschaffen darf (abstrakte Betrachtungsweise) - BSG, 22. März 2010 - B 8 SO 24/08 R unter Verweis auf Rspr des BSG zu § 22 SGB II: grundlegend BSG, 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R; 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -.
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2010 - L 7 SO 134/10
    Eine realitätsgerechte Abbildung des Vergleichsraumes ist damit aber fraglich, weil Höchst- und Niedrigstspannen die Referenzmiete bestimmen können, die auf dem tatsächlichen Wohnungsmarkt möglicherweise keine statistische Relevanz besitzen (vgl. hierzu: BSG, 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - Terminbericht Nr. 58/10 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2010 - L 7 SO 134/10
    Denn im Rahmen der gebotenen Folgeabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (Senat, 27. Juli 2005 - L 7 AS 18/05 ER).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2010 - L 7 SO 134/10
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Senat, 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER - info also 2005, 169; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 9. Aufl., § 86b Rn. 27 und 29, 29a m.w.N.): Wäre eine Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2010 - L 7 SO 134/10
    Insbesondere bei Ansprüchen, die darauf gerichtet sind, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip) ist ein nur möglicherweise bestehender Anordnungsanspruch, vor allem wenn er eine für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe erreicht und für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum zu gewähren ist, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig klären lässt (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, 166 unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60 ).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2010 - L 7 SO 134/10
    Es dürften daher für die Bestimmung der Höchstgrenze alle Baualtersklassen - ggf. statistisch gewichtet - einzubeziehen sein, die das untere Wohnsegment im Vergleichsraum abbilden (so Mietspiegel für Stadt Essen: BSG, 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2010 - L 7 SO 134/10
    Insbesondere bei Ansprüchen, die darauf gerichtet sind, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip) ist ein nur möglicherweise bestehender Anordnungsanspruch, vor allem wenn er eine für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe erreicht und für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum zu gewähren ist, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig klären lässt (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, 166 unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60 ).
  • LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Dies ist aus dem Mietspiegel allerdings nicht erkennbar und die Beklagte hat hierzu keinerlei Ermittlungen angestellt (siehe hierzu auch schon Beschluss des erkennenden Senats vom 09. November 2010, Az.: L 7 SO 134/10 B ER - auch A-Stadt).
  • SG Nürnberg, 25.04.2018 - S 8 SO 60/18

    Einstweiliger Rechtsschutzschutz auf Übernahme von Mietschulden

    Das ist insbesondere anzunehmen, wenn das Verhalten des Schuldners die Prognose erlaubt, dass auch in Zukunft rechtzeitige Mietzahlungen weder mit der erforderlichen Regelmäßigkeit zu erwarten sind noch anderweitig sichergestellt werden können (LSG Hessen, Beschluss vom 09.11.2010, Az.: L 7 SO 134/10 B ER).

    Ein Anspruch nach § 67 SGB XII ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn wie im vorliegenden Fall, die Miete die Angemessenheitsgrenze nach § 29 Abs. 1 Satz 2 SGB XII übersteigt und der Hilfebedürftige aus persönlichen oder finanziellen Gründen nicht in der Lage sein wird, den darüber liegenden Betrag aus dem Regelsatz zu bestreiten (LSG Hessen, Beschluss vom 09.11.2010, Az.: L 7 SO 134/10).

  • LSG Bayern, 14.06.2018 - L 18 SO 86/18

    Beschwerde, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch, Wohnung, Strafhaft, Unterkunft,

    Auch könnte fraglich sein, ob die Auffassung der AG zutrifft, dass es für eine Übernahme der Kosten während eines Haftaufenthalts zwingend Voraussetzung ist, dass die Wohnung auf Dauer erhalten werden kann (so aber LSG Hessen, Beschluss vom 09.11.2010 - L 7 SO 134/10 B ER, ohne nähere Begründung) und nicht nur für einen absehbaren weiteren Zeitraum, um auf diese Weise dem Betroffenen die (für ihn erschwerte) Suche nach einer anderen Wohnung zu ermöglichen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2016 - L 11 AS 603/14
    Entgegen dem Kläger kommt es im Rahmen des § 36 SGB XII ebenfalls auf die Angemessenheit der zu sichernden Unterkunft an (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 9. November 2010 - L 7 SO 134/10 B ER - Rn 33; vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 2014 - L 9 SO 532/13 B ER; vgl. Nguyen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 36 Rn 41).
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