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   LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09   

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https://dejure.org/2011,5527
LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09 (https://dejure.org/2011,5527)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.09.2011 - L 6 EG 4/09 (https://dejure.org/2011,5527)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. September 2011 - L 6 EG 4/09 (https://dejure.org/2011,5527)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung des im Falle einer vorzeitigen Geburt des Kindes vor dem errechneten Geburtstermin gezahlten Mutterschaftsgelds auf das zustehende Elterngeld; Anrechnung von Mutterschaftsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Bemessung bei vorzeitiger Geburt des Kindes; Anrechnung von Mutterschaftsgeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu regeln (Urteil vom 10. Dezember 1985, 2 BvL 18/83 = BVerfGE 71, 255, 271; Beschluss vom 9. April 2003, 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 = BVerfGE 108, 52 ff.).

    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet einerseits, Sachverhalte ungleich zu behandeln, wenn sich die Differenzierung sachbereichsbezogen nicht auf einen vernünftigen oder sonst einleuchtenden Grund zurückführen lässt und andererseits, Art und Ausmaß tatsächlicher Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, vgl. Beschluss vom 9. April 2003 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
    Weiter habe das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. November 2003 (1 BvR 302/96) § 14 Abs. 1 S. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) als mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar angesehen und deshalb für verfassungswidrig erklärt.

    Eine andere Sicht der Dinge gebietet auch nicht der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. November 2003 (1 BvR 302/96), auf den sich die Klägerin berufen hat.

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
    Weiter verstoße § 3 Absatz 1 S. 1 BEEG auch gegen das sich aus Art. 6 Abs. 1 GG ergebende Gebot der Förderung der Familie und der Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich (Hinweis auf BVerfGE 111, 160, 172).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2011 - L 2 EG 18/10

    Der Zeitraum des Bezuges von Mutterschaftsgeld einschließlich des

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
    Im Übrigen war der Gesetzgeber nicht gehindert, im MuSchG einerseits und BEEG andererseits unterschiedliche Wertentscheidungen zur Geltung zu bringen und eine Verlängerung des Anspruchszeitraumes bezogen auf das Elterngeld im Falle von Frühgeburten gerade nicht vorzusehen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. März 2011, L 2 EG 18/10).
  • BSG, 29.01.1985 - 8 RK 44/83

    Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes; Mutterschaftsgeld für Mütter, die

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
    Für Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, wird dagegen - finanziert vom Bund - ein Höchstbetrag von gesamt 210, 00 EUR gezahlt, wobei der Gesetzgeber nicht gehalten war, zu Gunsten der Nichtmitglieder eine Angleichung aus Steuermitteln zu vorzusehen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29. Januar 1985, 8 RK 44/83).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell entschieden (Nichtannahmebeschluss vom 6. Juni 2011, 1 BvR 2712/09), dass der Gesetzgeber gemessen an Art. 6 Abs. 1 GG nicht verpflichtet ist, über die Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit hinaus eine weitergehende Kindesbetreuung innerhalb der Familie zu fördern.
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu regeln (Urteil vom 10. Dezember 1985, 2 BvL 18/83 = BVerfGE 71, 255, 271; Beschluss vom 9. April 2003, 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 = BVerfGE 108, 52 ff.).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
    Davon ausgehend ist weiter zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Verwaltung ein weitreichender Beurteilungsspielraum zukommt (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95 = BVerfGE 111, 176 ff.) und ihm zuzubilligen ist, Fallgestaltungen typisierend zu erfassen.
  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Bezugszeit von Elterngeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
    Für das BEEG hat das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Entscheidung den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum hervorgehoben (vgl. Beschluss vom 19. August 2011, 1 BvL 15/11).
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
    Im Falle von vorzeitigen Geburten kann sich - wie hier - der Bezug von Mutterschaftsgeld nicht lediglich auf die ersten beiden Lebensmonate des Kindes, sondern auch (teilweise) auf den dritten Lebensmonat erstrecken mit der Folge, dass wegen des (vollen) Verbrauchs auch des dritten Monats für den Vater des Kindes - bei entsprechender Festlegung des Bezugszeitraumes - nur noch 11 Lebensmonate für den Elterngeldbezug verblieben (zur Bestätigung des Lebensmonatsprinzips bzw. zum vollständigen Verbrauch eines Lebensmonats auch bei nur teilweisem Bezug von Mutterschaftsgeld und zur Auslegung des § 4 Abs. 3 S. 2 BEEG vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 2011, B 10 EG 11/10 R).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

  • LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 EG 2/08

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Anrechnung von anderen Leistungen -

  • LSG Sachsen, 23.10.2012 - L 7 EG 1/10

    Erziehungsgeldrecht; Bemessungszeitraum bei Zusammentreffen von EKSelbstT mit

    Der Senat schließt sich nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 26.11.2011 - L 6 EG 4/09, Juris, RdNr. 21; hiergegen ist eine Revision beim Bundessozialgericht unter dem Az. B 10 EG 19/11 R anhängig.) an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2016 - L 13 EG 9/16

    Elterngeld

    Dass sich im Fall von Frühgeburten nach § 6 Abs. 1 Satz 2 MuSchG die Schutzfrist für Mütter und die Anrechenbarkeit der Mutterschaftsleistungen auf das Elterngeld verlängert, ist eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung und begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R, Rn 21 ff., speziell zur Verfassungsmäßigkeit Rn 27 ff.; zu dieser Entscheidung Marburger, in: jurisPR-SozR 12/2013, Anm. 5; Jaritz, a.a.O., § 3 Rn 29; Wersig, in: jurisPK-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Stand: 22.03.2013, § 4 BEEG Rn 4.3; krit. hierzu im Zusammenhang mit der Diskussion um die Neufassung der Abgeordnete Marks, BT-PlPr. 17/184, 22068; vgl. zur Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 3 BEEG auch Hessisches LSG, Urteil vom 26.09.2011 - L 6 EG 4/09, juris Rn 23 ff., das dem Urteil des BSG vom 20.12.2012 vorausging).
  • LSG Hessen, 14.09.2018 - L 5 EG 11/15
    Wie das erkennende Gericht bereits entschieden hat, wird im Falle einer vorzeitigen Geburt des Kindes auch das vor dem errechneten Geburtstermin gezahlte Mutterschaftsgeld auf das zustehende Elterngeld angerechnet und eine Verkürzung der Dauer des Bezugs von Elterngeld aufgrund der Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist ist weder verfassungsrechtlich noch gemeinschaftsrechtlich zu beanstanden (Urteil vom 26. September 2011, L 6 EG 4/09, bestätigt durch BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012, B 10 EG 19/11 R).
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