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   LSG Hessen, 30.09.2009 - L 6 SO 142/08   

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https://dejure.org/2009,14854
LSG Hessen, 30.09.2009 - L 6 SO 142/08 (https://dejure.org/2009,14854)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.09.2009 - L 6 SO 142/08 (https://dejure.org/2009,14854)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. September 2009 - L 6 SO 142/08 (https://dejure.org/2009,14854)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsverpflichtung bei Zuständigkeitskonflikt zwischen Leistungsträgern desselben Sozialleistungsbereichs i.R.d. Anspruchs auf Übernahme von Heimpflegekosten; Anspruch auf Übernahme der Kosten für durch Heimaufenthalte entstandene Heimpflegekosten durch den örtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe - Vorläufige Leistungen zur Pflege nach § 43 SGB I (Dennis Bunge)

  • reha-recht.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe - Vorläufige Leistungen zur Pflege nach § 43 SGB I

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 33.90

    Sozialrecht - Zuständigkeit - Eingang eines Leistungsträgers

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2009 - L 6 SO 142/08
    § 43 SGB I will nicht nur die Nachteile für den Leistungsberechtigten abwenden, die aus der institutionellen Gliederung des Sozialleistungssystems entstehen können, sondern auch verhindern, dass sich die sozialleistungsbereichsinterne Verteilung von Aufgaben auf verschiedene Leistungsträger nachteilig auf die Verwirklichung der dem Bürger eingeräumten sozialen Rechte auswirkt (BVerwG, Urteil vom 19. November 1992, Az: 5 C 33/90).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2009 - L 6 SO 142/08
    Dadurch wird eine nach außen verbindliche Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers geschaffen, die intern die Verpflichtungen des eigentlich zuständigen Leistungsträgers unberührt lässt und die Träger insoweit auf den nachträglichen Ausgleich nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX und §§ 102 ff. SGB X verweist (BSG, Urteil vom 20. November 2008, Az: B 3 KN 4/07 KR R).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - L 7 SO 3291/13
    Diese Vorschrift ist gegenüber § 43 SGB I als Spezialregelung vorrangig (vgl. Bundessozialgericht (BSG) BSGE 109, 56 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1 (Rdnr. 11); LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. April 2009 - L 8 SO 99/09 B ER - Hess. LSG, Urteil vom 30. September 2009 - L 6 SO 142/08 - (alle juris); Luik in jurisPK-SGB IX, § 14 Rdnr. 20 (Stand: 15.07.2013); Knittel, SGB IX, 5. Auflage, § 14 Rdnr. 33).
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