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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12 (https://dejure.org/2016,100220)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.09.2016 - L 8 SO 204/12 (https://dejure.org/2016,100220)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. September 2016 - L 8 SO 204/12 (https://dejure.org/2016,100220)
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  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12
    Auf der anderen Seite reicht eine überwiegend medizinische oder pflegerische Betreuung für die Annahme einer betreuten Wohnmöglichkeit i.S. des § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII nicht aus, Hauptzielrichtung der Leistungen muss die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sein (grundlegend BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - juris Rn. 15).

    Es spricht vieles dafür, dass sich in einer solchen Konstellation die örtliche Zuständigkeit für die ambulante Leistung nicht mehr nach der örtlichen Zuständigkeit für die stationäre Leistung richtet, sondern die örtliche Zuständigkeit neu zu bestimmen ist (Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, 40. Ergänzungslieferung, Stand März 2015, § 98 Rn. 95; vgl. Söhngen in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 98 Rn. 57 ff.; offen gelassen von BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - juris Rn. 18).

    Maßstab für die Beurteilung ist (auch) insoweit nicht, ob der Leistungsgewährung jeweils ein bindender Verwaltungsakt zugrunde lag, abzustellen ist vielmehr auf die materielle Rechtslage (BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - juris Rn. 10).

    Dessen sich aus § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII ergebende Zuständigkeit erstreckte sich auf sämtliche Sozialhilfeleistungen (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - juris Rn. 13).

    Der Erstattungsanspruch nach § 105 SGB X setzt eine rechtmäßige Leistungsgewährung voraus (BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - juris Rn. 10).

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12
    Der Erstattungsanspruch richtet sich gegen den Rehabilitationsträger, der ohne die Regelung des § 14 SGB IX zuständig wäre und von dem der Antragsteller die gewährte Leistung hätte beanspruchen können (BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 6/12 R - juris Rn. 11).

    Ein Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX kann auch zwischen zwei Rehabilitationsträgern der gleichen Kategorie, beispielsweise zwei Sozialhilfeträgern (§ 6 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX), bestehen (BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 6/12 R - juris Rn. 11; vgl. zur Erstattung zwischen Rentenversicherungsträgern: BSG, Urteil vom 20. April 2010 - B 1/3 KR 6/09 R - juris Rn. 11).

    Anspruchsgrundlage ist insoweit allerdings nicht § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX, weil diese Vorschrift nur die Erstattung von Teilhabeleistungen (§§ 4, 5 SGB IX) betrifft (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 50/12 R - juris Rn. 9; Luik in jurisPK-SGB IX, 2. Auflage 2015, § 14 Rn. 120) und lebensunterhaltssichernde Leistungen nach dem SGB XII daher nicht erfasst werden (offen gelassen von BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 6/12 R - juris Rn. 10, 12).

  • BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 11/12 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12
    Eine Erstattungspflicht zwischen Sozialhilfeträgern für eine konkrete Maßnahme stellt ein Rechtsverhältnis i.S. des § 55 Abs. 1 Satz 1 SGG dar (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 14/12 R - juris Rn. 12 und Urteil vom 13. Februar 2014 - B 8 SO 11/12 R - juris Rn. 13).

    Mangels hinreichender Anhaltspunkte für eine abweichende Bestimmung, ist insoweit der Auffangstreitwert in Höhe von 5.000,00 EUR (§ 52 Abs. 2 GKG) heranzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 13. Februar 2014 - B 8 SO 11/12 R - juris Rn. 33).

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12
    Die Vorschrift normiert einen Erstattungsanspruch des zweitangegangen Rehabilitationsträgers, der auf Grund der Weiterleitung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB IX im Außenverhältnis zum Antragsteller (endgültig) zuständig geworden ist (BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 12/12 R - juris Rn. 9).

    § 14 Abs. 4 SGB IX stellt einen Ausgleich im Innenverhältnis für die durch § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB IX bewirkte schnelle Klärung der Zuständigkeit im Außenverhältnis dar (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 12/12 R - juris Rn. 12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 8 SO 152/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12
    Denn durch die Feststellung, dass er für die Zeit ab Juni 2010 keinem Erstattungsanspruch des Klägers ausgesetzt ist, kann er drohende Folgeverfahren vermeiden und eine endgültige Klärung des Streitfalles erreichen (vgl. Senatsurteil vom 31. März 2016 - L 8 SO 152/12 -).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 14/12 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern - örtliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12
    Eine Erstattungspflicht zwischen Sozialhilfeträgern für eine konkrete Maßnahme stellt ein Rechtsverhältnis i.S. des § 55 Abs. 1 Satz 1 SGG dar (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 14/12 R - juris Rn. 12 und Urteil vom 13. Februar 2014 - B 8 SO 11/12 R - juris Rn. 13).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12
    Der monatliche Bedarf von 708, 90 EUR setzte sich aus dem Regelbedarf (359,00 EUR) und den Kosten für Unterkunft und Heizung (349,90 EUR) zusammen; ein Abzug für die Warmwasserbereitung war nicht vorzunehmen, weil die Warmwasserbereitung nicht über die Heizungsanlage erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R -).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12
    Der sich aus § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII ergebende Freibetrag für kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte beläuft sich auch insoweit auf 2.600,00 EUR, wie sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 a) DVO § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII - die Vorschrift ist auch auf Grundsicherungsleistungen anwendbar (BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 13/11 R - juris Rn. 18) - ergibt.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12
    Die Leistungen waren geeignet und erforderlich, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu sichern (§ 4 Abs. 1 Nr. 4, § 55 Abs. 1 SGB IX; zur Erforderlichkeit von Teilhabeleistungen: BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R - juris Rn. 18).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 24/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - behindertes Kind -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12
    Unabhängig vom Zeitpunkt des Fristbeginns (§ 111 Satz 2 SGB X) hat der Kläger gegenüber dem Beklagten mit Schreiben vom 28. September 2009 die Kostenerstattung verlangt und damit den Anspruch geltend gemacht (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R - juris Rn. 18).
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R

    Krankenversicherung - isolierte ambulante ärztliche Krankenbehandlung in Form

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 22/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Betreutes Wohnen -

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 27/15 R

    Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Zuständigkeitsklärung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 13 SO 5/07

    Tragung von Kosten für Eingliederungsmaßnahmen eines an einer erheblichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 8 SO 76/07

    Ausgleich von Sozialleistungen zwischen unterschiedlichen Sozialleistungsträgern

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant

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