Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 13 SO 31/07 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10367
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 13 SO 31/07 ER (https://dejure.org/2007,10367)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.11.2007 - L 13 SO 31/07 ER (https://dejure.org/2007,10367)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. November 2007 - L 13 SO 31/07 ER (https://dejure.org/2007,10367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - seelisch behinderter Mensch - zu den Anforderungen der Leistungsberechtigung nach §§ 41 ff SGB 12 - Betreuung durch Eltern und Berufsbetreuer - Ausnahme der Bedarfsdeckungsvermutung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB II; § ... 8 Abs. 1 SGB II; § 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI; § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 SGB VI; § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX; § 19 Abs. 1 SGB XII; § 19 Abs. 2 SGB XII; § 36 S. 3 Nr. 2 SGB XII; § 41 Abs. 1 Nr. 1, 2 SGB XII; § 41 Abs. 3 SGB XII; § 45 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, 2 SGB XII; § 53 Abs. 1 SGB XII; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG
    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen wegen Erwerbsminderung i.R.e. gemeinsamen Wohnens zum Zwecke einer Sicherstellung der Hilfe und Versorgung; Vermutung der Bedarfsdeckung für Behinderte oder für von mit ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden anderen Personen ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hilfe zum Lebensunterhalt im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen bei einer Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen wegen Erwerbsminderung i.R.e. gemeinsamen Wohnens zum Zwecke einer Sicherstellung der Hilfe und Versorgung; Vermutung der Bedarfsdeckung für Behinderte oder für von mit ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden anderen Personen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB XII § 19 § 36
    Anspruch auf Sozialhilfe, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt für eine von ihren Eltern betreute Behinderte

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 13 SO 31/07
    Wegen des Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -), ist von diesem Grundsatz aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, BVerfGE 79, 69, 74 mwN).
  • SG Aachen, 14.07.2009 - S 20 SO 2/09

    Sozialhilfe

    Wenn nämlich der Fachausschuss eine Stellungnahme dahin abgibt, dass der behinderte Mensch zunächst in den Berufsbildungsbereich aufgenommen werden soll, bringt er damit offensichtlich zum Ausdruck, dass für den behinderten Menschen noch Leistungen erforderlich, aber auch möglich sind, um seine Erwerbsfähigkeit soweit zu entwickeln, zu verbessern oder wieder herzustellen, dass er nach Teilnahme an der Maßnahme in der Lage ist, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung ggf. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erbringen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.11.2007 - L 13 SO 31/07 ER).
  • SG Aachen, 14.07.2009 - L 20 SO 45/09

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung (GSi) bei Erwerbsminderung

    Wenn nämlich der Fachausschuss eine Stellungnahme dahin abgibt, dass der behinderte Mensch zunächst in den Berufsbildungsbereich aufgenommen werden soll, bringt er damit offensichtlich zum Ausdruck, dass für den behinderten Menschen noch Leistungen erforderlich, aber auch möglich sind, um seine Erwerbsfähigkeit soweit zu entwickeln, zu verbessern oder wieder herzustellen, dass er nach Teilnahme an der Maßnahme in der Lage ist, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung ggf. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erbringen ( LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.11.2007 - L 13 SO 31/07 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2017 - L 2 SO 1669/17
    Wenn nämlich der Fachausschuss eine Stellungnahme dahingehend abgebe, dass der behinderte Mensch zunächst im Berufsbildungsbereich aufgenommen werden solle, bringe er damit offensichtlich zum Ausdruck, dass für den behinderten Menschen noch Leistungen erforderlich seien, aber auch möglich seien, um seine Erwerbsfähigkeit soweit zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, dass er nach Teilnahme an der Maßnahme in der Lage sei, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung gegebenenfalls auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erbringen (Hinweis auf LSG Niedersachsen - Bremen, Beschluss vom 9. November 2007 - L 13 SO 31/07 ER - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht