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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 273/12   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 273/12 (https://dejure.org/2016,99709)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.04.2016 - L 8 SO 273/12 (https://dejure.org/2016,99709)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. April 2016 - L 8 SO 273/12 (https://dejure.org/2016,99709)
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  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 273/12
    Der Anspruch geht auf den Sozialhilfeträger zu dem Zeitpunkt über, zu dem nach den konkreten Umständen des Einzelfalles die Gewährung von Sozialhilfe ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94 - juris Rn. 15).

    Allerdings steht der Anspruchsübergang unter der auflösenden Bedingung eines späteren Wegfalls der Leistungspflicht des Sozialleistungsträgers (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94 - juris Rn. 25; Urteil vom 17. Juni 2008 - VI ZR 197/07 - juris Rn. 15; Kater in KassKomm, Stand Dezember 2015, § 116 SGB X Rn. 143).

    Denn ihm steht wegen des sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatzes (§ 2 BSHG, § 2 SGB XII) eine Einziehungsermächtigung zu, damit er in die Lage versetzt wird, Hilfebedürftigkeit und damit den Bezug von Sozialhilfe zu verhindern oder zu beenden (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94 - juris Rn. 26).

    Wäre von dem Erlass auch der auf den Sozialhilfeträger übergangene Anspruch betroffen, bestände die Gefahr, dass der Geschädigte - entgegen dem Einziehungszweck - Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94 - juris Rn. 29).

    An die Kenntnis i.S. des § 407 Abs. 1 BGB sind zum Schutz des Sozialleistungsträgers nur maßvolle Anforderungen zu stellen; ausreichend ist die Kenntnis der für den Anspruchsübergang maßgeblichen Umstände (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94 - juris Rn. 32).

  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 337/04

    Übergang von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 273/12
    Der Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger kann daher bereits im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses eintreten, insbesondere wenn auf Grund der Schwere der Verletzungen eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit des Geschädigten naheliegt (BGH, Urteil vom 25. Juni 1996 - VI ZR 117/95 - juris Rn. 16; Urteil vom 27. Juni 2006 - VI ZR 337/04 - juris Rn. 12).

    Soweit der Geschädigte tatsächlich bereits Sozialhilfe erhalten hat, kann der Zweck der Einziehungsermächtigung nicht mehr eingreifen; insoweit ist der Geschädigte daher nicht mehr befugt, die Leistung vom Schädiger zu verlangen (BGH, Urteil vom 27. Juni 2006 - VI ZR 337/04 - juris Rn. 15).

    Für einen solchen Bedarf kommen grundsätzlich auch Leistungen der Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege in Betracht (BGH, Urteil vom 27. Juni 2006 - VI ZR 337/04 - juris Rn. 7), was dafür spräche, dass der Kläger insoweit keinen eigenen Anspruch, sondern auf Grund der Einziehungsermächtigung einen Anspruch des Sozialhilfeträgers geltend gemacht hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 274/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 273/12
    Der Beklagte stellte daraufhin die Leistungen zum 1. Oktober 2004 mit Bescheid vom 13. Oktober 2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Oktober 2010 ein (hierzu Senatsurteil vom 28. April 2016 - L 8 SO 274/12 -).

    Abgesehen von der fehlenden Zweckidentität von Abfindung und gewährter Sozialhilfe (vgl. hierzu Senatsurteil vom 28. April 2016 - L 8 SO 274/12 -), hat der Beklagte weder im Bescheid vom 2. November 2010 noch im Widerspruchsbescheid vom 11. April 2011 Ermessen ausgeübt.

  • BGH, 30.06.2015 - VI ZR 379/14

    Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf den Sozialversicherungsträger:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 273/12
    Es genügt, dass der Schutzbereich der Sozialleistungen seiner Art nach den Schaden umfasst, für den der Schädiger einstehen muss; es kommt nicht darauf an, ob auch der einzelne Schadensposten von diesem Schutzbereich gedeckt ist (BGH, Urteil vom 30. Juni 2015 - VI ZR 379/14 - juris Rn. 14).

    Dies gilt zumindest für den Erwerbsschaden (vgl. §§ 252, 842 BGB), der durch Sozialleistungen nur teilweise ausgeglichen wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - IX ZR 64/10 - juris Rn. 21; Urteil vom 30. Juni 2015 - VI ZR 379/14 - juris Rn. 14 ff).

  • BVerwG, 26.07.1994 - 5 C 11.92

    Zweckidentität von Schadensersatzleistungen Dritter und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 273/12
    Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen hat der Sozialhilfeträger über die Forderung eines Kostenbeitrages nach § 43 Abs. 3 Satz 2 BSHG grundsätzlich im Ermessenswege zu entscheiden (BVerwG, 26. Juli 1994 - 5 C 11/92 - juris Rn. 15).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 273/12
    Der Haftpflichtversicherer erfüllt aber, soweit er - wie im vorliegenden Fall - keinem Direktanspruch des Geschädigten ausgesetzt ist (vgl. § 115 VVG in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung; § 3 Nr. 1 PflVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung), mit der Leistung an den Geschädigten regelmäßig eine fremde Schuld (BGH, Urteil vom 28. November 1990 - XII ZR 130/89 - juris Rn. 22).
  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 197/07

    Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs durch Zahlung eines Pflegegeldbetrages

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 273/12
    Allerdings steht der Anspruchsübergang unter der auflösenden Bedingung eines späteren Wegfalls der Leistungspflicht des Sozialleistungsträgers (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94 - juris Rn. 25; Urteil vom 17. Juni 2008 - VI ZR 197/07 - juris Rn. 15; Kater in KassKomm, Stand Dezember 2015, § 116 SGB X Rn. 143).
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 273/12
    Der Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger kann daher bereits im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses eintreten, insbesondere wenn auf Grund der Schwere der Verletzungen eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit des Geschädigten naheliegt (BGH, Urteil vom 25. Juni 1996 - VI ZR 117/95 - juris Rn. 16; Urteil vom 27. Juni 2006 - VI ZR 337/04 - juris Rn. 12).
  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 318/97

    Rechte des Geschädigten nach Beendigung der Mitgliedschaft der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 273/12
    In einem Abfindungsvergleich kann ein Erlass weitergehender Ersatzansprüche liegen (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 318/97 - juris Rn. 20).
  • BSG, 27.04.2010 - B 8 SO 2/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - öffentlich-rechtliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 273/12
    Bei dem Erstattungsanspruch nach § 116 Abs. 7 SGB X handelt sich um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, da den Sozialleistungsträgern durch die Vorschrift ein Sonderrecht eingeräumt wird (BSG, Beschluss vom 27. April 2010 - B 8 SO 2/10 R - juris Rn. 8).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 64/10

    Begründetheit einer Beschwerde

  • LSG Saarland, 30.01.2014 - L 11 SO 10/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - allgemeine Leistungsklage - fehlendes

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