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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19 B   

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https://dejure.org/2020,12239
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19 B (https://dejure.org/2020,12239)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.05.2020 - L 9 SO 435/19 B (https://dejure.org/2020,12239)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - L 9 SO 435/19 B (https://dejure.org/2020,12239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Übernahme der Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 10/18 R

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - Einsatz von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19
    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB II oder dem SGB XII vor, ist nämlich regelmäßig von Unzumutbarkeit auszugehen (s. nur BSG, Urt. v. 04.04.2019 - B 8 SO 10/18 R -, juris Rn. 15 f. m.w.N.).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Unzumutbarkeit aus anderen Gründen ist nach Sinn und Zweck der Regelung des § 74 SGB XII sowie nach allgemeinen sozialhilferechtlichen Grundsätzen die Fälligkeit der jeweiligen Forderungen, die den Bestattungskosten zu Grunde liegen; denn der "Leistungsfall" ist die Verbindlichkeit, nicht die erforderliche Bestattung selbst (BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R -, juris Rn. 17; BSG, Urt. v. 04.04.2019 - B 8 SO 10/18 R -, juris Rn. 17).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19
    Neben der sich aus anderen (zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen) Rechtsgrundlagen ergebenden Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten ist die Unzumutbarkeit der Kostentragung eine eigenständige, die Bedürftigkeitsprüfung nach § 19 Abs. 3 SGB XII überlagernde Leistungsvoraussetzung (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R -, juris Rn. 14 ff.).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Unzumutbarkeit aus anderen Gründen ist nach Sinn und Zweck der Regelung des § 74 SGB XII sowie nach allgemeinen sozialhilferechtlichen Grundsätzen die Fälligkeit der jeweiligen Forderungen, die den Bestattungskosten zu Grunde liegen; denn der "Leistungsfall" ist die Verbindlichkeit, nicht die erforderliche Bestattung selbst (BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R -, juris Rn. 17; BSG, Urt. v. 04.04.2019 - B 8 SO 10/18 R -, juris Rn. 17).

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 17.11.2011 - III ZR 53/11 -, dem der Fall eines von einem Bestattungsunternehmen (Kläger) gegen die von dem Verstorbenen zu dessen Lebzeiten getrennt lebende Ehefrau (Beklagte) geltend gemachten Aufwendungsersatzanspruchs hinsichtlich der Beisetzungskosten zu Grunde lag, die Voraussetzungen einer Zahlungspflicht der Beklagten nach §§ 677, 683, 679, 670 BGB bejaht und in diesem Zusammenhang zum Verhältnis zu einem Anspruch auf Kostenübernahme gegen den Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII das Folgende ausgeführt (s. juris Rn. 22, Hervorhebungen von dem erkennenden Senat):.

    Bei derartigen Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Geschäftskreis eingreifen, wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (s. zum Vorstehenden BGH, Urt. v. 17.11.2011 - III ZR 53/11 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19
    Freilich wären die daraus drohenden wirtschaftlichen Nachteile dadurch abgemildert worden, dass die Beklagte bei Unzumutbarkeit der (endgültigen) Kostentragung nach § 74 SGB XII vom zuständigen Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten hätte erlangen können (vgl. BVerwGE 114, 57, 58 f zu § 15 BSHG; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl., § 74 Rn. 15).
  • BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist bei einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Sozialgericht frühestens der Zeitpunkt der Bewilligungs- und damit Entscheidungsreife des erstinstanzlichen Prozesskostenhilfegesuchs, spätestens aber der Entscheidung des Sozialgerichts (s. Senat, Beschl. v. 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B -, juris Rn. 50 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des Ersten Senats v. 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14; BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1994 - 1 B 149.94

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, "ob eine landesrechtliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19
    "Wäre der Kläger nicht als Geschäftsführer ohne Auftrag tätig geworden, so hätte die Gemeinde im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung vornehmen lassen und anschließend wegen der Bestattungskosten gegen die Beklagte als "erstrangig" Bestattungspflichtige einen Leistungsbescheid erlassen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1995, 283).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist bei einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Sozialgericht frühestens der Zeitpunkt der Bewilligungs- und damit Entscheidungsreife des erstinstanzlichen Prozesskostenhilfegesuchs, spätestens aber der Entscheidung des Sozialgerichts (s. Senat, Beschl. v. 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B -, juris Rn. 50 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des Ersten Senats v. 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14; BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 9 SO 414/16

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19
    Verpflichteter ist derjenige, den die Kostentragungspflicht rechtlich notwendig im Verhältnis zu Dritten endgültig und damit vorrangig trifft (Senat, Beschl. v. 07.10.2016 - L 9 SO 414/16 B -, juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 13.03.2013 - 5 C 2.02 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 C 2.02

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19
    Verpflichteter ist derjenige, den die Kostentragungspflicht rechtlich notwendig im Verhältnis zu Dritten endgültig und damit vorrangig trifft (Senat, Beschl. v. 07.10.2016 - L 9 SO 414/16 B -, juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 13.03.2013 - 5 C 2.02 -, juris Rn. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist bei einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Sozialgericht frühestens der Zeitpunkt der Bewilligungs- und damit Entscheidungsreife des erstinstanzlichen Prozesskostenhilfegesuchs, spätestens aber der Entscheidung des Sozialgerichts (s. Senat, Beschl. v. 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B -, juris Rn. 50 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des Ersten Senats v. 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14; BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2020 - L 2 SO 508/20
    Der zweite Eilantrag des Klägers vom 11. Februar 2019 ist erfolglos geblieben (Beschluss des SG vom 26. Februar 2019 - S 9 SO 435/19 ER - und Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 16. April 2019 - L 2 SO 1117/19 ER-B -).
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