Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13880
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15 B ER (https://dejure.org/2017,13880)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.2017 - L 8 R 551/15 B ER (https://dejure.org/2017,13880)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 2017 - L 8 R 551/15 B ER (https://dejure.org/2017,13880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsprüfungsbescheid; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Hemmung der Verjährung; Vorsatz zur Vorenthaltung von Beiträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsprüfungsbescheid; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Hemmung der Verjährung; Vorsatz zur Vorenthaltung von Beiträgen

  • rechtsportal.de

    Betriebsprüfungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15
    Für die Annahme der 30-jährigen Verjährungsfrist reiche nach der ständigen Rechtsprechung des BSG aus, dass die den subjektiven Tatbestand begründenden Umstände innerhalb der kurzen Verjährungsfrist eingetreten seien (Verweis auf BSG, Urteil vom 30.3.2000, B 12 KR 14/99 R).

    Diese Vorschrift kommt auch dann zum Tragen, wenn der Vorsatz zur Vorenthaltung der Beiträge bei ihrer Fälligkeit noch nicht vorlag, jedoch bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist eingetreten ist (BSG, Urteil v. 30.3.2000, B 12 KR 14/99 R, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7; Senat, Beschluss v. 7.11.2012, L 8 R 699/12 B ER, juris), wobei bedingter Vorsatz ausreicht (BSG, Urteil v. 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7).

    Dieser schließt den bedingten Vorsatz ein (BSG, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S. 35 m.w.N.).

    Hierfür ist ausreichend, dass der Beitragsschuldner seine Beitragspflicht für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S. 35).

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 55/88

    Rente - Beitragsstreitigkeit - Verjährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15
    Das BSG habe bereits entschieden, dass ein Verfahren zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht, von dem die Beitragspflicht des Arbeitgebers abhänge, ein Beitragsverfahren in diesem Sinne darstelle (Verweis auf BSG, Urteil v. 21.2.1990, 12 RK 55/88; BSG, Urteil v. 27.7.2011, B 12 R 19/09 R).

    Als Sondervorschrift geht § 198 SGB VI der allgemeineren Regelung des § 25 Abs. 2 Satz 1 SGB IV vor, wonach für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung die Vorschriften des BGB sinngemäß gelten (vgl. BSG, Urteil v. 21.2.1990, 12 RK 55/88 - SozR 3-2400 § 25 Nr. 1 zu § 142 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz [AVG]; so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 29.7.2009, L 24 KR 157/09 B ER).

    Ebenso bedarf es keiner Beantwortung der Frage, ob hiernach eine Hemmung auch dadurch bewirkt wird, dass ein Arbeitgeber - vorliegend der Antragsteller - in einem von dem Arbeitnehmer gegen den Versicherungsträger angestrengten Rechtsstreit nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig Beigeladener ist (hierzu BSG, Urteil v. 21.2.1990, 12 RK 55/88 - SozR 3-2400 § 25 Nr. 1; vgl. zur sinngemäßen Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB im Fall der Beiladung nach § 75 SGG auch Segebrecht, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 25 Rdnr. 48 m.w.N.).

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15
    Diese Vorschrift kommt auch dann zum Tragen, wenn der Vorsatz zur Vorenthaltung der Beiträge bei ihrer Fälligkeit noch nicht vorlag, jedoch bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist eingetreten ist (BSG, Urteil v. 30.3.2000, B 12 KR 14/99 R, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7; Senat, Beschluss v. 7.11.2012, L 8 R 699/12 B ER, juris), wobei bedingter Vorsatz ausreicht (BSG, Urteil v. 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7).

    Für die Frage, ob in diesem Sinne unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht vorgelegen hat, ist in Ermangelung anderer Maßstäbe auf diejenigen zurückzugreifen, die das BSG für die Beurteilung des Vorsatzes im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV entwickelt hat (BSG, Urteil v. 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15
    Es komme vor dem Hintergrund der erst unter dem 28.5.2013 erfolgten Aufhebung des Bescheides vom 18.7.2006 und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.10.2013 (B 12 AL 2/11 R) allenfalls eine Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen für den Zeitraum ab dem 1.6.2013 bis zum 30.9.2013 in Betracht.

    Dies gilt zunächst unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob eine Prüfmitteilung überhaupt Verwaltungsaktqualität haben kann (verneinend BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 12 AL 2/11 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 5).

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15
    Aus einem aktiven Handeln im Bewusstsein, so vorzugehen, folgt in aller Regel auch das entsprechende Wollen (BSG, Urteil v. 16.12.2015, B 12 R 11/14 R, SozR 2-2400 § 28p Nr. 6, unter Hinweis auf BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, Rdnr. 29 ff.).
  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15
    Aus einem aktiven Handeln im Bewusstsein, so vorzugehen, folgt in aller Regel auch das entsprechende Wollen (BSG, Urteil v. 16.12.2015, B 12 R 11/14 R, SozR 2-2400 § 28p Nr. 6, unter Hinweis auf BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, Rdnr. 29 ff.).
  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15
    Diese hat als Anspruchsinhaberin bzw. gesetzliche Prozessstandschafterin des Anspruchs auf Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. § 28h Abs. 1 Satz 3 SGB IV) über Fragen des Forderungseinzugs zu befinden und insoweit über eine etwaige Stundung, einen Erlass oder die Niederschlagung der Beitragsforderung (§ 76 Abs. 3 SGB IV) sowie die Einstellung bzw. Beschränkung der Zwangsvollstreckung (vgl. § 257 Abgabenordnung) zu entscheiden (vgl. zur Zuständigkeit der Einzugsstelle im Rahmen des Beitragseinzugs auch BSG, Urteil v. 28.5.2015, B 12 R 16/13 R, juris, Rdnr. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - L 8 R 300/15

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Zweck von Betriebsprüfungen;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15
    Betriebsprüfungen - ebenso wie das Ergebnis der Prüfung festhaltende Prüfberichte der Versicherungsträger - bezwecken insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm etwa "Entlastung" zu erteilen (BSG a.a.O.; Senat, Beschluss v. 30.4.2016, L 8 R 300/15 B ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 8 R 287/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (Senat, Beschluss v. 13.7.2011, L 8 R 287/11 B ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2010 - L 8 R 368/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15
    Die Festsetzung des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 197a SGG i. V. m. §§ 52, 53 Abs. 3 Nr. 4 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache als Streitwert anzusetzen ist (Senat, Beschluss v. 8.10.2010, L 8 R 368/10 ER [juris]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2009 - L 24 KR 157/09

    Aufschiebende Wirkung; Verjährung von Ansprüchen auf Beiträge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - L 8 R 699/12

    Rentenversicherung

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R

    Nachversicherung - Nachversicherungsbeitrag - Fälligkeit - Aufschubgründe -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R

    Rentenversicherung - Beitragsforderung für versicherungspflichtige selbstständige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2012 - L 8 R 774/11

    Rentenversicherung

  • SG Köln, 28.09.2020 - S 30 BA 116/20
    Die Hemmung beginnt mit dem Tag des Beginns der Prüfung beim Arbeitgeber oder bei der vom Arbeitgeber mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung beauftragten Stelle und endet mit der Bekanntgabe des Beitragsbescheides, spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Prüfung (§ 25 Abs. 2 Satz 4 SGB IV) (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. März 2017 - L 8 R 551/15 B ER -, Rn. 68 f, juris).
  • SG Köln, 17.02.2020 - S 13 BA 20/20
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2017, Az. L 8 R 551/15 B ER, Rn. 57 f. mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht