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   LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17   

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LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17 (https://dejure.org/2021,13767)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.04.2021 - L 9 AS 361/17 (https://dejure.org/2021,13767)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. April 2021 - L 9 AS 361/17 (https://dejure.org/2021,13767)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Hat ein Leistungsberechtigter nach der ersten Antragstellung und während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II ein Hausgrundstück geerbt, handelt es sich nach der bis zum 31. Juli 2016 geltenden Rechtslage nicht um Vermögen, sondern um Einkommen, das zudem nur ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Keine Berücksichtigung eines geerbten Hausgrundstücks als Einkommen Anforderungen an die Verwertbarkeit einer denkmalgeschützten Bebauung als Vermögensgegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Tatsächlich nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa, weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R, juris, Rn. 21).

    Eine generelle Unverwertbarkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II liegt vor, wenn völlig ungewiss ist, wann eine für die Verwertbarkeit notwendige Bedingung eintritt (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R, juris, Rn. 22).

    Maßgebend für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfällt, ist im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, also grundsätzlich der Bewilligungszeitraum des § 41 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R, juris, Rn. 23).

    Nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums ist bei fortlaufendem Leistungsbezug erneut und ohne Bindung an die vorangegangene Einschätzung zu überprüfen, wie für einen weiteren Bewilligungszeitraum die Verwertungsmöglichkeiten zu beurteilen sind (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R, juris, Rn. 23).

    Soweit der Hilfebedürftige nach Bewilligung von Leistungen als Zuschuss von sich aus weitere zumutbare Schritte zur Beseitigung eines Verwertungshindernisses nicht unternimmt, kommt nach entsprechender Belehrung durch den Träger der Grundsicherung als mögliche Rechtsfolge bei fortgesetzt unwirtschaftlichem Verhalten die Absenkung des Arbeitslosengeldes II nach § 31 SGB II in Betracht (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R, juris, Rn. 24).

  • VGH Hessen, 29.03.2001 - 4 UE 2331/93

    Denkmalschutz und Abrißinteresse bei durch den Eigentümer selbst verschuldetem

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Damit ist die Genehmigung zwingend zu versagen, wenn das denkmalpflegerische Interesse überwiegt (VGH Kassel, Urteil vom 29. März 2011, 4 UE 2331/93, juris, Rn. 46).

    Ob bei Bejahung des Überwiegens der für die Beseitigung sprechenden Umstände die Zustimmung erteilt werden soll oder gar muss, hat der VGH Kassel - soweit ersichtlich - bislang offengelassen (siehe Urteil vom 29. März 2011, 4 UE 2331/93 , juris, Rn. 46 ).

    Angesichts des hohen Ranges des Denkmalschutzes und wegen Art. 14 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) muss es der Eigentümer grundsätzlich hinnehmen, dass ihm möglicherweise eine rentablere Nutzung des Eigentums verwehrt wird (VGH Kassel, Urteil vom 29. März 2011, 4 UE 2331/93, juris, Rn. 49).

    Auch der schlechte Erhaltungszustand eines Gebäudes und hohe Kosten für die Wiederherstellung und Instandhaltung rechtfertigen es grundsätzlich nicht, das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Baulichkeit hinter dem privaten Interesse zurückstehen zu lassen, insbesondere dann nicht, wenn der schlechte Zustand im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass der Eigentümer gegen die Erhaltungspflicht (§ 11 HDSchG a. F.) verstoßen hat (VGH Kassel, Urteil vom 29. März 2011, 4 UE 2331/93, juris, Rn. 51).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2019 - L 10 AS 63/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Denn es ist für die Frage der Verwertbarkeit eines Vermögensgegenstandes ohne Bedeutung, wenn der Hilfebedürftige keine Verwertungsbemühungen unternimmt (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. Januar 2019, L 10 AS 63/16, juris, Rn. 35).

    In Betracht kommt lediglich, den Verstoß gegen die Verwertungsobliegenheiten nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 SGB II als unwirtschaftliches Verhalten zu sanktionieren, wenn das Jobcenter den Hilfebedürftigen zuvor darauf hingewiesen hat, dass er von sich aus alle zumutbaren Schritte zur Beseitigung von Verwertungshindernissen zu unternehmen hat (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. Januar 2019, L 10 AS 63/16, juris, Rn. 36).

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Entscheidend für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen ist daher, ob der Erbfall jedenfalls vor der (ersten) Antragstellung eingetreten ist; ist dies der Fall, handelt es sich um Vermögen, andernfalls um Einkommen (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012, B 14 AS 101/11 R, juris, Rn. 20).

    Der wertmäßige Zuwachs nach § 1922 Abs. 1 BGB mindert erst dann den Bedarf, wenn die Einnahme dem Hilfebedürftigen tatsächlich zur Deckung seines Bedarfes zur Verfügung steht; der Hilfesuchende darf wegen seines gegenwärtigen Bedarfs nicht auf Mittel verwiesen werden, die ihm erst in Zukunft tatsächlich zu Verfügung stehen (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012, B 14 AS 101/11 R, juris, Rn. 22).

  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 15/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Denn in Rechtstreitigkeiten über schon abgeschlossene Bewilligungszeiträume ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden, sog. Geltungszeitraumprinzip (BSG, Urteil vom 8. Mai 2019, B 14 AS 15/18 R, juris, Rn. 12).

    Einkommen ist grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, während Vermögen das ist, was er vor Antragstellung bereits hatte, wobei vom tatsächlichen Zufluss auszugehen ist, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (ständige Rechtsprechung des BSG, z. B. Urteil vom 8. Mai 2019, B 14 AS 15/18 R, juris, Rn. 14).

  • VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88

    Denkmalschutz: Erteilung einer Veränderungsgenehmigung - entgegenstehende

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Geht es um die Beseitigung eines Denkmals, sind denkmalpflegerische Interessen besonders hoch einzustufen; ausnahmsweise kann etwas anderes gelten, wenn das Denkmal aus ausschließlich objektbezogenen Gründen nicht erhaltungsfähig ist und deshalb ungeachtet des beantragten Abrisses aus anderen Gründen "dem Untergang geweiht" ist oder wenn eine sinnvolle privatnützige Verwendungsmöglichkeit nicht gegeben ist, ein Bauwerk mithin nur noch Denkmal ist, bei dem jede wirtschaftlich sinnvolle Nutzung ausscheidet und der Eigentümer aufgrund der Versagung der Genehmigung gezwungen wäre, das Objekt ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit am Denkmalschutz zu erhalten ( VGH Kassel, Urteil vom 16. März 1995, 4 UE 3505/88 , juris, Rn. 59, 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1983 - 10 S 1178/80

    Kostenentscheidung gegen unbekannte Erben bei Tod des Klägers

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Die Ermittlung des Rechtsnachfolgers ist nicht Aufgabe des Gerichts (VGH Mannheim, NJW 1984, 195, 196).
  • BSG, 07.12.2017 - B 14 AS 6/17 R

    Bedarfsdeckung durch die Warmwasserpauschale ist sozialgerichtlich überprüfbar

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Denn einbezogen in das Verfahren sind nur die jeweils zuletzt ergangenen Bescheide für den im Streit stehenden Zeitraum (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2017, B 14 AS 6/17 R, juris, Rn. 9).
  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Einkommen darf nicht "fiktiv" berücksichtigt werden, sondern nur, wenn es tatsächlich geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit zu beseitigen (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 14 AS 76/12 R, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 20 F 6.09

    Das Verfahren ist durch den Tod des Klägers nicht gemäß § 173 Satz 1 VwGO in

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Das Verfahren wird für und gegen den (auch unbekannten) Rechtsnachfolger fortgeführt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 2009, 20 F 6/09, juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2008 - L 8 B 298/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung Einkommens- oder

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