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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16   

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https://dejure.org/2017,27341
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16 (https://dejure.org/2017,27341)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.03.2017 - L 18 R 852/16 (https://dejure.org/2017,27341)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. März 2017 - L 18 R 852/16 (https://dejure.org/2017,27341)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Bauingenieur; Bindungswirkung eines Verwaltungsakts; Auslegung der alten Formbescheide der früheren BfA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Bauingenieur; Bindungswirkung eines Verwaltungsakts; Auslegung der alten Formbescheide der früheren BfA

  • rechtsportal.de

    SGB X § 31 ; BGB § 133 ; BGB § 157 ; SGG § 77
    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16
    Damit sind Fälle eines Systemwechsels gemeint, also Beschäftigungen, die eigentlich zur Versicherung in einem anderen System führen (vgl BSGE 83, 74-82, SozR 3-2600 § 56 Nr. 12, juris Rn 27 aE).

    Dies legt nahe, dass sich die Bedeutung der Befreiung nicht mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses erledigt (dann könnte der Arbeitgeber die Bescheinigung behalten oder vernichten), sondern dass sie auch für künftige Beschäftigungsverhältnisse Verwendung finden soll (in diesem Sinne wohl auch: BSGE 83, 74-82, SozR 3-2600 § 56 Nr. 12; juris Rn 21).

    Die Gestaltungswirkung der Regelung "Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung" hat sich auch nicht auf sonstige Weise (etwa durch "Zweckerreichung") erledigt (vgl dazu BSG, Urteil vom 22.10.1998, Az B 5/4 RA 80/97 R).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 8/10 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Erstreckung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16
    Insbesondere kann (allein) das Bestehen oder Nichtbestehen der Versicherungspflicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (so BSG, Urteil vom 31.10.2012, Aktenzeichen (Az) B 12 R 8/10 R, = SozR 4 2600 § 6 Nr. 8; BSG, Urteil vom 8.2.2000, Az B 1 KR 13/99 R).

    Es liegt auch ein berechtigtes (Feststellungs-)Interesse iS von § 55 Abs. 1 SGG an der begehrten Feststellung des Umfangs bzw. der Dauer seiner Befreiung von der Versicherungspflicht bzw. am (Nicht-)Bestehen einer solchen für sein aktuelles Beschäftigungsverhältnis vor (BSG, Urteil vom 31.10.2012, Az B 12 R 8/10 R, = SozR 4-2600 § 6 Nr. 8, Rn 12).

  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16
    Es kann auch die gerichtliche Feststellung einer einzelnen Berechtigung aus einem Rechtsverhältnis begehrt werden (BSGE 4, 184, 185; 7, 3, 5; 43, 148, 150 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 37).

    Zwar gilt auch im sozialgerichtlichen Verfahren der Grundsatz der Nachrangigkeit einer solchen Klage (vgl dazu BSGE 43, 148, 150f = BSG SozR 2200 § 1385 Nr. 3; BSGE 46, 81, 84 = BSG SozR 5420 § 3 Nr. 7).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Tatsache, dass das Bundessozialgericht lange nach Bekanntgabe des streitbefangenen Bescheides in anderen Kontexten entschieden hat, die gesetzliche Formulierung "jeweilige Beschäftigung" in § 6 Abs. 5 S 1 SGB VI besage, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht immer nur für die konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber (iS von § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch) auszusprechen sei (Urteile vom 31.10.2012, BSGE 112, 108ff=SozR 4-2600 § 6 Nr. 9, BSG SozR 4-2600 Nr. 8 und BSG SozR 4-2600 § 231 Nr. 5).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16
    Die in § 77 SGG geregelte Bindungswirkung eines Verwaltungsakts bestimmt sich nach den in seinen Verfügungssätzen getroffenen Regelungen (vgl BSG, Urteil vom 20.6.1984, Az 7 RAr 91/83 = SozR 4100 § 112 Nr. 23 mwN; Urteil vom 28.6.1990, Az 7 RAr 22/90 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 1; BSG, Urteil vom 30.10.2013, Az B 12 AL 2/11 R = SozR 4-2400 § 27 Nr. 5).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16
    Lassen Begründung oder Zusätze bzw. Hinweise mehrere Auslegungen zu, muss sich die Behörde diejenige entgegenhalten lassen, die der Bescheidempfänger vernünftigerweise zugrunde legen darf, ohne die Unklarheit, Unbestimmtheit oder Unvollständigkeit des Bescheides willkürlich zu seinen Gunsten auszunutzen (vgl BSGE 62, 32, 37 = SozR 4100 § 71 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 19/88

    Kein Berufungsausschluss beim Streit um die Erstattung überzahlter Vorschüsse,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16
    Maßstab für die Inhaltsbestimmung dieser Regelungen ist - wie generell bei Willenserklärungen, vgl §§ 133; 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - die Auslegung der sprachlichen Äußerungen nach dem "Empfängerhorizont" eines verständigen (objektiven) Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, die die Behörde nach ihrem wirklichen (oder mutmaßlichen) Willen erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (vgl BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 S 14 mwN).
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16
    Daraus muss ein verständiger Empfänger im Umkehrschluss entnehmen, dass die (Dauer-)Regelungswirkung des Bescheides erst durch förmliche Aufhebung der Befreiung entfällt, mithin ohne eine solche weitergilt (so auch: BSGE 80, 215-222, SozR 3-2940 § 7 Nr. 4).
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 15/83

    Verfassungsmäßigkeit verschiedener Beitragssätze - Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16
    Zwar verlangt die Rechtsprechung, dass auch vor Erhebung einer Feststellungsklage in der Regel ein Verwaltungsverfahren durchzuführen ist (vgl BSGE 57, 184, 186 = SozR 2200 § 385 Nr. 10; BSGE 58, 134, 136 = SozR 2200 § 285 Nr. 14; BSGE 58, 150, 151 = SozR 1500 § 55 Nr. 27).
  • BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R

    Künstlersozialversicherung - Arzt - publizistische Tätigkeit - Medizinjournalist

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16
    Sie besagen vielmehr, dass der Kläger für die gesamte Dauer seiner Mitgliedschaft in der berufsständischen Versorgungseinrichtung für jede ausgeübte Beschäftigung im Beruf des Bauingenieurs von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit bleibt (in diesem Sinne - obiter dictum - auch: BSGE 108, 8-14 = SozR 4-5425 § 4 Nr. 1, juris Rn 12).
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 91/83

    Bindungswirkung von Arbeitslosengeld bzw Unterhaltsgeldbewilligungsbescheiden

  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 30/84
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 13/99 R

    Zulässigkeit des Übergangs von Anfechtungs- und Leistungsklage auf

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 22/90

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit des § 10 Nr. 3 AlhiV

  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72

    Schlechtwettergeld - Verauslagung durch den Arbeitgeber - Antrag auf Erstattung -

  • BSG, 16.03.1978 - 11 RK 9/77

    Landwirtschaft - Krankenversicherung - Subsidiarität - Nebenerwerbslandwirt -

  • BSG, 11.12.1956 - 1 RA 109/55
  • BSG, 12.02.1958 - 9 RV 888/55
  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 5/16 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - approbierter Apotheker - Tätigkeit

    (1) Einen VA und damit einen Verfügungssatz bzw eine Regelung enthalten allein die umrandeten Ausführungen im Bescheid vom 21.2.1985; die weiteren Erklärungen, insbesondere über die Dauer der Befreiung, sind lediglich erläuternde Hinweise zu der getroffenen Befreiungsentscheidung (stRspr; BSG Urteil vom 7.11.1991 - 12 RK 49/89 - SozR 3-2940 § 7 Nr. 2 S 3 f; BSG Urteil vom 30.4.1997 - 12 RK 34/96 - BSGE 80, 215, 221 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 17; BSG Urteil vom 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R - BSGE 83, 74, 77 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12 S 57; BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R - SozR 4-2600 § 231 Nr. 5 RdNr 37; zuletzt Urteil des 12. Senats vom 5.12.2017 - B 12 KR 11/15 R - Juris RdNr 24; aA LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.3.2017 - L 18 R 852/16 - Juris RdNr 55) .

    Antrag und Bescheid beziehen sich korrespondierend auf die damalige Beschäftigung des Klägers im Zentrum für Hygiene und medizinische Mikrobiologie des Klinikums der Universität M. Demgegenüber ist der Bescheid vom 21.2.1985 keinem Verständnis dahin zugänglich, dass die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für eine durch eine oder mehrere Charakteristika geprägte Tätigkeit als solche - hier die eines Apothekers - erteilt ist (so LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 14.3.2017 - L 18 R 852/16 - Juris RdNr 55 ff, 59 bei einem vergleichbaren Bescheid der BfA für die Tätigkeit als Bauingenieur) .

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Mitgliedschaft in einer

    Nicht gefolgt werden kann der vom LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 14.3.2017 (L 18 R 852/16 - Juris) vertretenen Rechtsansicht, dass der bloße Feststellungsantrag ausreiche, um das Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Feststellung des Fortbestandes der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu wahren.

    Demgegenüber ist der Bescheid vom 26.3.1996 keinem Verständnis dahin zugänglich, dass die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für eine durch eine oder mehrere Charakteristika geprägte Tätigkeit als solche - hier die eines Bauingenieurs - erteilt ist (so aber LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 14.3.2017 - L 18 R 852/16 - Juris RdNr 55 ff , 59 bei einem vergleichbaren Bescheid der BfA ebenfalls für die Tätigkeit als Bauingenieur) .

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 3/18 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Demgegenüber ist der Bescheid vom 13.7.1996 keinem Verständnis dahin zugänglich, dass die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für eine durch eine oder mehrere Charakteristika geprägte Tätigkeit als solche - hier die einer Bauingenieurin bzw Projektleiterin - erteilt ist (so aber LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 14.3.2017 - L 18 R 852/16 - Juris RdNr 55 ff , 59 bei einem vergleichbaren Bescheid der BfA ebenfalls für die Tätigkeit als Bauingenieur) .
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 R 1941/18
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (vom 14.03.2017 - L 18 R 852/16) ergebe sich auch nicht aus dem Satz, dass die Wirkung der Befreiung grundsätzlich auf die jeweilige berufsständische Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit beschränkt sei, eine Beschränkung der Wirkung des Befreiungsbescheides auf die konkrete Tätigkeit bei dem konkreten Arbeitgeber, der im Antrag genannt sei.

    Entgegen der Auffassung des SG ist der Bescheid vom 21.09.1999 demgegenüber keinem Verständnis dahin zugänglich, dass die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für eine durch eine oder mehrere Charakteristika geprägte Tätigkeit als solche - hier die eines Syndikusanwalts - erteilt wurde (so aber LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.03.2017 - L 18 R 852/16 -, in juris bei einem vergleichbaren Bescheid der Beklagten für die Tätigkeit als Bauingenieur).

    Die auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.03.2017 (- L 18 R 852/16 -, in juris) gestützte Auffassung des SG, der fehlende Hinweis im Befreiungsbescheid auf die Mitteilungspflicht bei einem Arbeitgeberwechsel könne vom objektivierten Empfängerhorizont nur dahin verstanden werden, dass ein solcher Wechsel für die Befreiung unerheblich sei, geht fehl.

  • LSG Bayern, 18.07.2018 - L 19 R 671/15

    Rentenversicherungspflicht bei freiwilliger Mitgliedschaft in der

    Mit Beschluss vom 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R hat der 5. Senat eine Revision der Beklagten gegen ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.03.2017 - L 18 R 852/16 - wegen eines Begründungsmangels als unzulässig verworfen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2019 - L 18 R 351/18

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Dabei weicht er nicht von seiner früheren Rechtsprechung ab (LSG NRW. Urt vom 14.3.2017, Az L 18 R 852/16, im Ergebnis bestätigt durch BSG. Beschl v 7.3.2018, Az B 5 RE 3/17 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - L 18 R 432/19

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Dieser Auffassung schließt sich der Senat unter Zurückstellung von Bedenken in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (LSG NRW. Urt vom 14.3.2017, Az L 18 R 852/16, im Ergebnis bestätigt durch BSG. Beschl v 7.3.2018, Az B 5 RE 3/17 R) nunmehr an und akzeptiert damit, dass der Regelungsgehalt des Formularbescheides in ein enges Auslegungskorsett gezwängt wird, das weder dem damaligen Erklärungswillen der BfA noch dem Verständnis der betroffenen Beschäftigten noch der bis etwa 2010 einhellig geübten Praxis aller Beteiligten entspricht.
  • SG Stuttgart, 12.03.2018 - S 4 R 5335/17

    SGB 6

    Nach dem Verfügungssatz dieses Bescheides beschränkt sich die Befreiung auf die jeweilig ausgeübte Beschäftigung (Bundessozialgericht, Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.6.2017 - L 11 R 2694/16; a.A. in andersgelagertem Fall Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.3.2017 - L 18 R 852/16 - anhängig bei dem Bundessozialgericht, B 5 RE 3/17 R), im Falle des Klägers mithin auf seine Tätigkeit als Architekt in einem Architekturbüro.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2019 - L 2 R 312/18
    Im Übrigen hält die Klägerin die Entscheidung des BSG für nicht überzeugend, denn es setze sich nicht mit der abweichenden Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2017 (L 18 R 852/16) auseinander.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 1346/16
    Der Bescheid vom 28.10.2004 ist indes ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, der eine die Beteiligten bindende (vgl. § 77 SGG) bestandskräftige Entscheidung über die Befreiung von der Versicherungspflicht der Klägerin regelt, solange diese eine die Mitgliedschaft beim Versorgungswerk vermittelnde Beschäftigung ausübt (Landessozialgericht [LSG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.03.2017 - L 18 R 852/16 -, in juris, Rn. 53 ff.).
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