Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 11 VA 11/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2717
OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 11 VA 11/02 (https://dejure.org/2002,2717)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2002 - 11 VA 11/02 (https://dejure.org/2002,2717)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2002 - 11 VA 11/02 (https://dejure.org/2002,2717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Insolvenzantrags mangels Masse; Hinreichendes rechtliches Interesse an der Akteneinsicht in die Verfahrensakten eines Insolvenzverfahrens; Wirtschaftliches Interesse wegen der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin; ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Akteneinsicht in Insolvenzakten

  • zvi-online.de

    InsO § 4; ZPO § 299 Abs. 2
    Kein hinreichendes rechtliches Interesse für Akteneinsicht in Insolvenzakten bei Vorbereitung eines Schadenersatzprozesses gegen Geschäftsführer durch Gläubiger

  • Judicialis

    ZPO § 299 Abs. 2; ; InsO § 4; ; SGB X § 4; ; SGB X § 3; ; SGB X §§ 67 ff; ; EGGVG § 18 Abs. 1; ; EGGVG § 18 Abs. 1 Satz 1; ; EGGVG § 23 Abs. 1; ; EGGVG § 24 Abs. 1; ; EGGVG § 26 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsichtsrecht in die Insolvenzakten zugunsten eines Trägers der Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 2320
  • NZI 2003, 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 11 VA 11/02
    Bei jeder Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch ist grundsätzlich auch das aus Art. 1 und Art. 21 Grundgesetz herzuleitende Recht auf informelle Selbstbestimmung der Prozessparteien oder Verfahrensbeteiligten zu beachten (Bundesverfassungsgericht NJW 88, 2031 und 3009).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2001 - 11 VA 10/01

    Einsichtnahme in die Insolvenzakten durch Dritte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 11 VA 11/02
    Insoweit handelt es sich um bloß wirtschaftliche Interessen, die nicht mit dem Verfahrensgegenstand des Insolvenzverfahrens rechtlich verbunden sind und die damit kein rechtliches Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO darstellen (OLG Celle OLGR 2000, 58, 59 sowie ständige Rechtsprechung des Senates ZIP 2000, 1541; und ZIP 2001, 1922, 1923).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2000 - 11 VA 7/00

    Voraussetzungen der Akteneinsicht durch Dritte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 11 VA 11/02
    Insoweit handelt es sich um bloß wirtschaftliche Interessen, die nicht mit dem Verfahrensgegenstand des Insolvenzverfahrens rechtlich verbunden sind und die damit kein rechtliches Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO darstellen (OLG Celle OLGR 2000, 58, 59 sowie ständige Rechtsprechung des Senates ZIP 2000, 1541; und ZIP 2001, 1922, 1923).
  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    So zu entscheiden sieht sich das Oberlandesgericht jedoch durch Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln (WM 1998, 1091, 1092) und Celle (NZI 2000, 319) sowie des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (ZIP 2002, 2320, 2321) gehindert.

    Jedenfalls in den Entscheidungen vom 25. Juli 2000 (11 VA 7/00 - ZIP 2000, 1541 f.) und 5. September 2002 (11 VA 11/02 - ZIP 2002, 2320) hat das Brandenburgische Oberlandesgericht Gläubigern (nicht titulierter Forderungen) von Schuldnern Einsicht in die Insolvenzakten mit der Begründung versagt, es fehle (ungeachtet der Gläubigerstellung) an einem rechtlichen Interesse im Sinne von § 299 Abs. 2 ZPO, wenn das Akteneinsichtsgesuch auf die Prüfung von Durchgriffs- und Schadensersatzansprüchen gegen Organe der Schuldner gestützt werde.

    Anders als das Brandenburgische Oberlandesgericht (ZIP 2000, 1541 f.; ZIP 2001, 1922 ff. und ZIP 2002, 2320 f.) und die Oberlandesgerichte Celle (NZI 2000, 319 und ZIP 2002, 446) und Köln (NJW-RR 1998, 407 und ZIP 1999, 1449) offenbar annehmen, lässt sich das Gläubigerinteresse nicht aufspalten in ein rechtliches Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO an der Feststellung, ob noch Vermögen bei der Schuldnerin vorhanden ist und ein - von § 299 Abs. 2 ZPO nicht geschütztes - rein wirtschaftliches Interesse an der Prüfung der Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte, insbesondere Organe der Schuldnerin.

  • OLG Celle, 31.08.2006 - 4 W 151/06

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, dem Gläubiger keine Abschriften aus den Insolvenzakten zu erteilten, ist, da es sich um einen Fall des § 299 Abs. 2 ZPO handelt, nach den §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (s. auch BGH, ZIP 2006, 1154 = ZInsO 2006, 597; OLG Brandenburg, ZInsO 2002, 1085 = ZIP 2002, 2320; OLG Brandenburg, NZI 2002, 49 = InVo 2002, 20; OLG Celle, ZInsO 2002, 73 = ZIP 2002, 446; OLG Dresden, ZIP 2003, 39; OLG Dresden, ZInsO 2003, 1148; OLG Hamburg, ZInsO 2002, 36 = ZIP 2002, 266 = NJW-RR 2002, 408; OLG Jena, ZVI 2002, 318;OLG Stuttgart, ZVI 2002, 459).

    Soweit zweifelhaft sein könnte, ob ein Akteneinsichtsrecht auch dann besteht, wenn es dazu dient, Ansprüche gegen Dritte - etwa den Geschäftsführer einer insolvent gewordenen GmbH - durchzusetzen (dazu Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 20 Rn. 17a m. w. H.; BGH, ZInsO 2006, 597; OLG Brandenburg, DZWIR 2003, 166; OLG Hamburg, ZIP 2002, 266), hat das Insolvenzgericht diese Streitfrage mit Recht nicht weiter problematisiert, weil Akteneinsicht zum Zwecke der Verfolgung von Ansprüchen gegen die Geschäftsführung der Schuldnerin persönlich zum Vorliegen eines geschützten Interesses i. S. des § 299 Abs. 2 ZPO führt (vgl. BGH, ZInsO 2006, 597).

  • OLG Celle, 12.01.2004 - 2 W 95/03

    Akteneinsichtsrecht des Gläubigers im Insolvenzverfahren bei Abweisung des

    Die Entscheidung des Amtsgerichts Hameln, dem Gläubiger keine Abschriften aus den Insolvenzakten zu erteilten, ist, da es sich um einen Fall des § 299 Abs. 2 ZPO handelt, nach den §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (s. auch OLG Brandenburg, ZInsO 2002, 1085 = ZIP 2002, 2320; OLG Brandenburg, NZI 2002, 49 = InVo 2002, 20; OLG Celle, ZInsO 2002, 73 = ZIP 2002, 446; OLG Dresden, ZIP 2003, 39; OLG Dresden, ZInsO 2003, 1148; OLG Hamburg, ZInsO 2002, 36 = ZIP 2002, 266 = NJW-RR 2002, 408; OLG Jena, ZVI 2002, 318; OLG Stuttgart, ZVI 2002, 459).

    Soweit zweifelhaft ist, ob ein Akteneinsichtsrecht auch dann besteht, wenn es dazu dient, Ansprüche gegen Dritte - etwa den Geschäftsführer einer insolvent gewordenen GmbH durchzusetzen (dazu Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 20 Rn. 17 a m. w. H.; OLG Brandenburg, DZWIR 2003, 166; OLG Hamburg, ZIP 2002, 266), kommt es auf diese Streitfrage hier nicht an, weil nicht erkennbar ist, dass es der Gläubigerin um eine Akteneinsicht zum Zwecke der Verfolgung von Ansprüchen gegen die Geschäftsführung der Schuldnerin persönlich geht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht