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   OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 7 U 176/19   

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OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 7 U 176/19 (https://dejure.org/2021,17755)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2021 - 7 U 176/19 (https://dejure.org/2021,17755)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 7 U 176/19 (https://dejure.org/2021,17755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mit Gründung der WEG gehen die Ansprüche des Bauträgers auf Beseitigung von BAumängeln auf die WEG über; §§ 18, 19 WEG; 280, 705 ff BGB

  • baurechtsiegen.de

    Baugemeinschaft - Mängelgeltendmachung nach wohnungseigentumsrechtlicher Aufteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Treuepflicht der Gesellschafter einer auf die Errichtung und Übertragung von Gemeinschaftseigentum an einem noch zu erwerbenden Grundstück gerichteten BGB -Gesellschaft

  • rechtsportal.de

    Umfang der Treuepflicht der Gesellschafter einer auf die Errichtung und Übertragung von Gemeinschaftseigentum an einem noch zu erwerbenden Grundstück gerichteten BGB -Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Baugemeinschaft" muss Mängelansprüche an Eigentümergemeinschaft abtreten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Baugemeinschaft" muss Mängelansprüche an Eigentümergemeinschaft abtreten! (IBR 2022, 245)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 788
  • NZM 2021, 892
  • NZG 2022, 118
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.04.2016 - II ZR 275/14

    Zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bei der Media-Saturn Holding GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht bzw. der Pflicht der Gesellschafter zur sorgfältigen Geschäftsführung kann ein Gesellschafter von Mitgesellschaftern die Zustimmung zu einer Maßnahme beanspruchen, wenn es sich um eine notwendige Geschäftsführungsmaßnahme i.S.d. § 744 Abs. 2 BGB handelt, wenn die Mitgesellschafter die Zustimmung ohne vertretbaren Grund verweigern, obgleich der Gesellschaftszweck und das Interesse der Gesellschaft die Maßnahme erfordern (BGH, Urteil vom 24.01.1972 - II ZR 3/69 - NJW 1972, 862; Urteil vom 12.04.2016 - II ZR 275/14 - NZG 2016, 781; s. auch OLG Naumburg, Urteil vom 15.09.2010 - 6 U 73/10 - BeckRS 2011 jeweils m.w.N.) oder wenn die Maßnahme im Interesse der Gesellschaft dringend geboten ist und den Geschäftsführern keinerlei Entscheidungsspielraum zusteht (BGH, Urteil vom 19.06.2008 - III ZR 46/06 - NZG 2008, 588).
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Denn die Befugnis zur gemeinschaftlichen Verwaltung durch die Wohnungseigentümer umfasst insbesondere auch die Entscheidung, das Gemeinschaftseigentum erstmals planmäßig herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14 - ZWE 2016, 79); die Entscheidung über die erstmalige Herstellung des Sondereigentums liegt bei den einzelnen Wohnungseigentümern.
  • BGH, 25.10.2019 - V ZR 271/18

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung der Nutzung einer vermieteten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Damit ist die Befugnis zur Entscheidung über den Umgang mit dem Sondereigentum, welches gesetzlich als echtes Eigentum i.S.v. § 903 BGB ausgestaltet ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2019 - V ZR 271/18 - NJW 2020, 921, Rn. 18 m.w.N.), auf die jeweiligen Wohnungseigentümer übergegangen; die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht seither nach § 18 Abs. 1 WEG bzw. § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 1 WEG in der bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages und bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung (im Folgenden WEG a.F.) der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu.
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht bzw. der Pflicht der Gesellschafter zur sorgfältigen Geschäftsführung kann ein Gesellschafter von Mitgesellschaftern die Zustimmung zu einer Maßnahme beanspruchen, wenn es sich um eine notwendige Geschäftsführungsmaßnahme i.S.d. § 744 Abs. 2 BGB handelt, wenn die Mitgesellschafter die Zustimmung ohne vertretbaren Grund verweigern, obgleich der Gesellschaftszweck und das Interesse der Gesellschaft die Maßnahme erfordern (BGH, Urteil vom 24.01.1972 - II ZR 3/69 - NJW 1972, 862; Urteil vom 12.04.2016 - II ZR 275/14 - NZG 2016, 781; s. auch OLG Naumburg, Urteil vom 15.09.2010 - 6 U 73/10 - BeckRS 2011 jeweils m.w.N.) oder wenn die Maßnahme im Interesse der Gesellschaft dringend geboten ist und den Geschäftsführern keinerlei Entscheidungsspielraum zusteht (BGH, Urteil vom 19.06.2008 - III ZR 46/06 - NZG 2008, 588).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 130/03

    Rechtstellung des Verwaltungsbeirats bei Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Zu dieser Frage lässt sich der vom Kläger zitierten Entscheidung (BGH, Urteil vom 15.04.2004 - VII ZR 130/03 - BeckRS 2004, 05107) auch im Übrigen nichts entnehmen.
  • OLG Köln, 21.09.2001 - 16 Wx 153/01

    Miet- und Wohnungsrecht; Sondereigentum an der der Feuchtigkeitsisolierung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Im Ergebnis Gleiches gilt hinsichtlich der im Schriftsatz vom 29.04.2021 zitierten Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 21.09.2001 - 16 Wx 153/01 - BeckRS 2001, 30207182).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2012 - 4 U 118/11

    Schadensersatzanspruch einer Bauherrengemeinschaft wegen Verwendung mangelhafter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Der Kläger vermag auch nicht mit dem Hinweis auf das Urteil des 4. Senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 05.12.2012 (4 U 118/11 - BeckRS 2012, 25110) durchzudringen.
  • BGH, 24.01.1972 - II ZR 3/69

    Zustimmung zur Belastung eines Grundstücks - Bewilligung und Beantragung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht bzw. der Pflicht der Gesellschafter zur sorgfältigen Geschäftsführung kann ein Gesellschafter von Mitgesellschaftern die Zustimmung zu einer Maßnahme beanspruchen, wenn es sich um eine notwendige Geschäftsführungsmaßnahme i.S.d. § 744 Abs. 2 BGB handelt, wenn die Mitgesellschafter die Zustimmung ohne vertretbaren Grund verweigern, obgleich der Gesellschaftszweck und das Interesse der Gesellschaft die Maßnahme erfordern (BGH, Urteil vom 24.01.1972 - II ZR 3/69 - NJW 1972, 862; Urteil vom 12.04.2016 - II ZR 275/14 - NZG 2016, 781; s. auch OLG Naumburg, Urteil vom 15.09.2010 - 6 U 73/10 - BeckRS 2011 jeweils m.w.N.) oder wenn die Maßnahme im Interesse der Gesellschaft dringend geboten ist und den Geschäftsführern keinerlei Entscheidungsspielraum zusteht (BGH, Urteil vom 19.06.2008 - III ZR 46/06 - NZG 2008, 588).
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